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Pilotversuch für neuartige Geschwindigkeitsüberwachung bleibt verboten

Niederlage für die Polizei Hannover vor dem Oberverwaltungsgericht: Die Geschwindigkeitskontrolle mittels Kennzeichenerfassung und Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit bleibt vorerst untersagt.

  • Markus Reuter
CC-BY-SA 4.0: Nxr-at

Der niedersächsische Pilotversuch einer neuen Form der Geschwindigkeitsüberwachung auf der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Laatzen bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 10. Mai die Beschwerde der Polizeidirektion Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen, heißt es in der Pressemitteilung. In der Folge des Beschlusses war die von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ausgeschaltet worden.

Die Besonderheit des Blitzers besteht darin, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere, im Pilotversuch rund zwei Kilometer umfassende Strecke ermittelt wird. Deshalb werden bei Ein- und Ausfahrt eines bestimmten Abschnittes der Straße vorsorglich die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst, und zwar unabhängig von ihrer Geschwindigkeit.

Ausschlaggebend für die Zurückweisung der Beschwerde war laut Gericht, „dass sich die Polizeidirektion Hannover mit den tragenden Gründen des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses nicht hinreichend auseinandergesetzt hat“. So habe sie insbesondere nicht dargelegt, warum der Antragsteller die vom Verwaltungsgericht in der Abschnittskontrolle gesehene Grundrechtsverletzung im überwiegenden öffentlichen Interesse vorübergehend hinnehmen müsse.

Fehlende gesetzliche Grundlage

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der die Strecke täglich mit seinem Auto befährt. Er rügte die anlasslose Erfassung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten, in diesem Fall das Autokennzeichen, denn für den Betrieb der Anlage fehle eine gesetzliche Grundlage.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel kommentierte das Urteil: „Der Beschluss des OVG Lüneburg bestätigt einmal mehr den bisweilen leichtfertigen Umgang der Polizei mit dem Thema Datenschutz. Es bleibt also dabei: Solange der Landtag keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung durch Section Control verabschiedet, muss der Pilotbetrieb der Anlage ruhen.“

Bürgerrechtler:innen sollten sich allerdings nur kurz über das Urteil freuen. Die Regierung Niedersachsens will demnächst eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes für Sicherheit und Ordnung beschließen und diese Form der Verkehrsüberwachung erlauben.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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2 Kommentare zu „Pilotversuch für neuartige Geschwindigkeitsüberwachung bleibt verboten“


  1. Mohammed Agadir

    ,

    Wann gibt es den für Eure Webseite endlich TLS 1,3 ?


  2. Hans

    ,

    Interessiert die Bayrische Polizei wohl auch nicht so richtig. Hab den Spiegelartikel leider nicht.
    https://www.golem.de/news/kennzeichen-scans-polizei-bayerns-hat-kennzeichen-gespeichert-und-ausgewertet-1905–141185.html

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