Schweiz: Referendum gegen „Hooligan“-Gesetze gestartet

Im Hinblick auf die Euro 2008 in der Schweiz und Österreich will das Schweizerische Parlament und der Bundesrat kurzfristig neue Gesetze zur Wahrung der inneren Sicherheit verabschieden. Die Gesetze sind ein massiver Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte vieler unbescholtener Bürger. Rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung werden kurzerhand aus­gehebelt und der Datenschutz wird aufgeweicht.

GEBSN hat die Gründe gegen das Gesetz zusammengefasst:

  • Als Hooligan gilt nicht nur der (von einem Gericht) verurteilte Straftäter, sondern auch wer von Polizeibeamten oder gar vom Stadionssicherheitsdienst (!) beschuldigt wird (man denke an die in Altstetten verhafteten FCB-Fans: 427 beschuldigt, nicht mal ein halbes Dutzend verurteilt)
  • Ade, Unschuldsvermutung! Denn der Beschuldigte muss seine Unschuld nachweisen
  • Rayonverbot, Ausreisebeschränkungen, Meldeauflagen bereits für 12(!)-Jährige
  • Präventiver Polizeigewahrsam für 15-Jährige
  • Verfassungswidrigkeit
  • Drastische Einschränkung der Grundrechte Aller wegen 200 (Polizeischätzung) Hooligans
  • Entgegen den Versprechungen im Nationalrat keine Befristung des Gesetzes

Gegen das als Hooligan-Gesetz bezeichete Gesetz wurde nun ein Referendum ergriffen. Das Referendum kommt zustande, wenn bis am 15. Juni 50’ooo gültige Unterschriften gesammelt wurden. Danach würde eine Volksabstimmung stattfinden.

Das Referendumskomittee besteht aktuell vorwiegend aus Vertretern verschiedener Fangruppierungen von Fussball- und Eishockeyvereinen aus der ganzen Schweiz. Auf ihrer Webseite kann der Unterschriftenbogen bezogen werden. Unterschreiben dürfen nur stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer.

Weitere Infos finden sich auch in einem WOZ Artikel und Links bei Ignoranz.

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1 Ergänzungen

  1. So schlimm das Gesetz ist, so gut ist es doch, dass es wenigstens die Möglichkeit eines Referendums als Abwehrmaßnahme gibt. In Deutschland undenkbar – zumindest auf Bundesebene. Wäre ja auch gefährlich, wenn die Wähler außerhalb der Wahlperiode die Regierung per Referendum abstrafen dürften …

    Uns Bundesbürgern bleibt da nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht. Der wurde ja auch in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich beschritten.

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