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Leistungsschutzrechte schaden – auch den Verlagen

Matthias Spielkamp hat auf einem Kongress das Leistungsschutzrecht am Beispiel der US-Filmindustrie erklärt, die mal versucht hat, den Videorekorder zu bekämpfen. Das ist kurzweilig und lesenswert: Leistungsschutzrechte schaden – auch den Verlagen. Womit wir endlich beim Leistungsschutzrecht angelangt wären, dem Thema dieses Vortrags. Denn was der US-Filmindustrie der achtziger Jahre der Videorekorder, ist deutschen Verlagen…

  • Markus Beckedahl

Matthias Spielkamp hat auf einem Kongress das Leistungsschutzrecht am Beispiel der US-Filmindustrie erklärt, die mal versucht hat, den Videorekorder zu bekämpfen. Das ist kurzweilig und lesenswert: Leistungsschutzrechte schaden – auch den Verlagen.

Womit wir endlich beim Leistungsschutzrecht angelangt wären, dem Thema dieses Vortrags. Denn was der US-Filmindustrie der achtziger Jahre der Videorekorder, ist deutschen Verlagen im Jahr 2011 das Internet. Ich sage bewusst nicht „Suchmaschinen“, oder „Aggregatoren“, oder „Google“. Was Jack Valenti die Kopierabgabe für Videorekorder, ist Christoph Keese das Leistungsschutzrecht – und natürlich Mathias Döpfner und Hubert Burda, denn Keese ist ja nur der Frontmann. Es ist der Versuch, eine Kontrolle über Inhalte auszuüben, die weder technisch sinnvoll, noch angemessen, noch zukunftsgewandt ist.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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5 Kommentare zu „Leistungsschutzrechte schaden – auch den Verlagen“


  1. Ich liebe Filme.
    Ich möchte Filme kaufen.
    Ich möchte gekaufte Filme anschauen.

    Es gibt keinen Plattform unabhängigen Full HD Download bezahl Dienst.

    Ich mag kein Plastik. Aber als Cineast habe ich mir dennoch eine Blue Ray gekauft:
    OHNE PROPRIETÄRE software ist es nicht möglich, unter linux eine Blue Ray abzuspielen.

    Mir fehlt das treffende schlagwort um den zustand zu beschreiben… nötigung?

    Hab die BlueRay zurückgegeben, sowas unterstütze ich nicht.


  2. Zusätzlich besagt mein Orakel: Auch wenn es Full HD download bezahldienste geben wird, begibt man sich damit sicherlich direkt in die „DRM Hell“ und kann seine filmsammlung nach ca. 3–5 Jahren in den Papierkorb schieben, da es keinen Player mehr dafür gibt


  3. Martin

    ,

    Also wenn ich das Richtig sehe ist das Hauptargument:
    Wenn ihr euch gegen Neuerungen wehrt gehen euch einnahmen durch die Lappen. Als Bsp. wird der Videorecorder angeführt der auch als Ende der Filmindustrie hochstilisiert wurde.

    Aber bleibt die Frage ob nur das es am Ende doch zum Geld machen gereicht hat insgesamt mehr Geld rein bringt, als wenn das Urteil anders ausgefallen wäre.
    Das Problem ist doch das man Aufgrund der Neuerungen Anpassungsarbeit leisten muss. Es ist doch viel einfacher wenn alles beim alten bleibt, ein verfahren was Geld abwirft zementiert wird.
    Und Änderungen haben immer das Risiko das man am Ende mit weniger da steht.

    Also ich denke die Verlegerlobby überzeugt man mit dem Argument nicht. Mich würde aber trotzdem mal das gegen PR geschwubbel Interessieren.


  4. Tharben

    ,

    Ah, ein echter Spielkamp. Mich würde interessieren wie man einen solchen Text vorträgt. Vorhin las ich den Text mit phänomenaler Betonung (im Rahmen meiner Möglichkeiten) meinem Hasen vor. Es schlief ein. Zu viele Fachbegriffe, nehme ich an.

    Gibt es davon ein Video- oder wenigstens Audiomitschnitt?


  5. […] interessante Punkte zum LSR finden sich u.a. bei Netzpolitik.org oder den Bloggern/Journalisten Stefan Niggemeier, Mario Sixtus und Vera Bunse. Ein Pro & […]

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