Bereits am Donnerstag letzter Woche hat das US-amerikanische Projekt Gutenberg den Zugriff auf seine Webseite für Nutzerinnen und Nutzer mit deutscher IP-Adresse gesperrt. Selbst der Abruf von nicht-deutschsprachigen Büchern ist seitdem nicht mehr möglich. Ein deutsches Gericht drohte zuvor mit Ordnungsgeldern bis 250.000 Euro zuzüglich möglicher Schadensersatzzahlungen.
Die gemeinnützige Organisation und viele freiwillige Korrekturleser aus aller Welt digitalisieren seit 1971 Werke, deren Urheberrecht in den Vereinigten Staaten erloschen ist.
Der S. Fischer Verlag hatte 2015 gegen die Verfügbarkeit von 18 Büchern der Autoren Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin geklagt. Laut Urteil (pdf) des Landgerichts Frankfurt vom 9. Februar verletzten die auf gutenberg.org abrufbaren Digitalisate das deutsche Urheberrecht. Danach werden Werke erst 70 Jahre nach dem Tod ihres Autors gemeinfrei, was für die infrage stehenden Autoren erst im Laufe des nächsten Jahrzehnts der Fall wäre.
Sperrung ist eine Vorsichtsmaßnahme
Gutenberg.org kündigte an, in Berufung zu gehen, da sie ihre Seite in den Vereinigten Staaten hostet und das deutsche Gericht deshalb nicht zuständig sei. Dennoch haben die Verantwortlichen für die noch unabsehbare Dauer des Berufungsprozesses den Zugriff vorerst blockiert. Das News-Portal Heise Online schreibt außerdem:
Die vollständige Aussperrung aller deutschen Nutzer scheine am geeignetsten, um künftigen rechtlichen Maßnahmen zuvorzukommen, immerhin gebe es auf Gutenberg.org Tausende Titel, deren Veröffentlichung in ähnlicher Weise angegangen werden könnte. […] Die Organisation werde nur von Freiwilligen getragen und habe keinerlei Einnahmen abgesehen von Spenden, solche Auseinandersetzungen [seien] aber teuer.
Gutenberg.org bestätigte, dass ein weiterer deutscher Verlag im letzten Jahr eine ähnliche Beschwerde eingelegt habe und freut sich über Spenden für die Prozesskosten.
