Wegen Premium-Modell: Bewertungsportal Jameda muss Ärzteprofil löschen

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Das Bewertungsportal Jameda muss das Profil einer Hautärztin aus Köln löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Ärztin wiege höher als das Recht auf Medien- und Meinungsfreiheit heißt es in der Pressemitteilung des BGH. Dies sei aber nur der Fall, weil Jameda eine Premium-Funktion anbiete, mit der sich Ärzte, die sich bei kostenpflichtig registriert haben, erkaufen können, dass keine Konkurrenten auf deren Profil angezeigt werden. Mit dieser Praxis verlasse die Jameda seine Stellung als „neutraler“ Informationsmittler.

Grundsätzlich müssen Ärzte auch in Zukunft damit leben, dass sie gegen ihren Willen auf Bewertungsportalen gelistet werden. Das hatte der der BGH schon im Jahr 2014 entschieden. Jameda reagierte auf das aktuelle Urteil mit einer Änderung seiner Geschäftspraxis: In Zukunft wird auf den unfreiwilligen Ärzte-Profilen keine Werbung anderer Ärzte mehr angezeigt.

Das Urteil wird auch Auswirkungen auf andere Bewertungsportale haben, die Premium-Modelle anbieten und so gegen Geld eine nicht neutrale Darstellung ermöglichen.

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