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Urteil: Betriebsrat muss kommentierbarer Facebook-Seite von Unternehmen zustimmen

Richtet ein Unternehmen eine Facebook-Seite ein und lässt Kommentare auf dieser zu, muss der Betriebsrat zustimmen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, berichtet die taz. In dem Fall ging es darum, dass der Blutspendedienst West des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) aus Marketinggründen eine Facebook-Seite eingerichtet hatte. Auf dieser Seite kritisierten User bestimmte Krankenschwestern und…

  • Markus Reuter
Foto: CC-0 William Iven

Richtet ein Unternehmen eine Facebook-Seite ein und lässt Kommentare auf dieser zu, muss der Betriebsrat zustimmen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, berichtet die taz.

In dem Fall ging es darum, dass der Blutspendedienst West des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) aus Marketinggründen eine Facebook-Seite eingerichtet hatte. Auf dieser Seite kritisierten User bestimmte Krankenschwestern und Ärzte öffentlich. Damit steige der Überwachungsdruck auf die Mitarbeiter, sagte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt gegenüber der taz.

Betriebsräte müssen laut Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland zustimmen, wenn Maßnahmen eingerichtet werden, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Arbeitnehmer beitragen.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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Ein Kommentar zu „Urteil: Betriebsrat muss kommentierbarer Facebook-Seite von Unternehmen zustimmen“


  1. […] geben können? Auch hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, entschied jetzt das Bundes Arbeitsgericht. Im vorliegenden Fall hatte das Deutsche Rote Kreuz eine Facebook-Seite zu Marketing-Zwecken […]

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