Die Ministerpräsidenten der Länder haben heute den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags und der Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrags beschlossen.
Dazu gibts die offizielle Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz: Ministerpräsidenten unterzeichnen in Berlin den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag .
Richtungweisend ist die freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten [.…] Eine Sperrung von jugendschutzwidrigen Inhalten soll nicht durch die Anbieter selbst erfolgen.
Und konkret zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag die Pressemitteilung des AK-Zensur: „Ungeeignete Maßnahmen zum Jugendschutz im Internet“
Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist tatsächlich, wie Kurt Beck behauptet, richtungsweisend. Die Richtung zeigt allerdings in die Vergangenheit: Die jetzt beschlossenen Maßnahmen wurden schon Mitte der 90er-Jahre diskutiert, dann aber als untauglich verworfen. Die Vorstellung, Regelungen aus dem Rundfunk könnten im globalen Kommunikationsmedium Internet funktionieren, ist naiv. Moderner Jugendschutz verlangt neue Konzepte und medienpädagogische Strategien. Durch mangelnden Sachverstand, fehlende Einsicht in die Zusammenhänge und falsch verstandene Fürsorgepflicht wird ein populistisches Bündel von Vorschriften verordnet, das dem Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht dient. Der JMStV kann nur in Kraft treten, wenn alle Landesparlamente zustimmen. Es bleibt zu hoffen, dass diese nicht vorbehaltlos die Entscheidung der Ministerpräsidenten abnicken.«
Da wir schon oft und ausführlich über die Problematik Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gebloggt haben, sei heute auf andere verweisen, die das nochmal zusammenfassen:
Spiegel: Ministerpräsidenten beschließen das Kindernetz.
Jugendliche sollen auch im Internet vor schädlichen Inhalten geschützt werden. Ein neuer Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen haben, sieht Alterskennzeichnungen und Sendezeitbeschränkungen für Web-Seiten vor – angeblich ganz freiwillig. Genau das aber bezweifeln Kritiker.
Heise: Ministerpräsidenten verabschieden Jugendmedienschutzstaatsvertrag.
Im Vorfeld hatte es heftigen Streit um die Frage gegeben, ob angesichts der generellen Verpflichtung, für Kinder bis 12 bedenkliche Inhalte zu kennzeichnen, noch von einer rein freiwilligen Kennzeichnung gesprochen werden kann. Bürgerrechtsvertreter hatten bis zuletzt vor einem schleichenden Einstieg in die (Selbst-)Zensur gewarnt und die Ministerpräsidenten aufgefordert, die Unterzeichnung zu vertagen.
Telemedicus hat schon einige Reaktionen zusammengefasst: Ministerpräsidenten haben JMStV-Novelle unterzeichnet.
Das soll ja alles nicht so schlimm sein, was da gerade beschlossen wurde. Für die Zukunft ist es daher sinnvoll, all diese Aussagen zu speichern, damit man die den verantwortlichen Politikern und Parteien unter die Nase reiben kann, wenn irgendwas aus dem Ruder läuft.
Die Landesparlamente könnten übrigens noch dagegen stimmen.
Ab wieviel Jahren wohl netzpolitik.org geeignet ist? Heute meldete jemand auf Twitter, dass wir in seiner Schule gesperrt würden. Von solchen Fällen wünschen wir wir natürlich immer Screenshots und Angaben zur Filtertechnik.