Das Erzbistum Regensburg hat eine einstweilige Verfügung gegen das Blog Regensburg-Digital vor dem fernen Hamburger Landsgericht erwirkt: Einstweilige Verfügung gegen Meinungsäußerung. Dem Blog wird verboten, den Eindruck zu erwirken, dass es in Zusammenhang mit einem pädophilen Pfarrer in Riekofen eine Vereinbarung zwischen der Diozöse Regensburg mit der Familie des Opfers zu einer vermittelten Geldzahlung gekommen sei. Das Blog bezog sich in dder Meinungsäusserung auf einen älteren Spiegel-Artikel, der nicht rechtlich angegangen wurde. Die ganze Geschichte gibts bei Regensburg-Digital.
Weitere Artikel
8 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.
Trennung von Staat und Kirche? Art.5 GG?
Doch nicht vor dem LG Hamburg, Ulf.
Da zeigt sich mal wieder die Sinnfreiheit des fliegenden Gerichtsstandes. Das das Erzbistum Regensburg gegen eine Internetseite, deren Betreiber laut Impressum in Regensburg wohnt, in Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirken kann ist einfach Schwachsinn.
Wenn der alte Mixa bald mal weg ist, dann wird der Müller aus Regensburg gekonnt in seine Fussstapfen treten. Die Kirche ist unschuldig, und alle die was anderes behaupten, werden verklagt und mit einstweiligen Verfügungen überzogen. Aber das ist beim Müller ja nichts neues…