Einer heutigen Mitteilung des Mainzer Innenministeriums nach, will die rheinland-pfälzische SPD-Landesregierung Online-Durchsuchungen sowie die Überwachung von verschlüsselter Internet-Telefonie (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) erlauben. Beamte sollen zur Gefahrenabwehr außerdem Telefongespräche unterbrechen dürfen. Zur „Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ sollen weiterhin Rasterfahndungen zugelassen werden. Der Ministerrat billigte heute den entsprechenden Entwurf für die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG).
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