Pakistan: Terrorismusbekämpfung auf Kosten bürgerlicher Freiheiten

CC BY-NC 2.0 by Jürgen Telkmann

Pakistan steht kurz davor, ein Gesetz gegen Terrorismus und Online-Kriminalität zu verabschieden, das Sicherheits- und Telekommunikationsbehörden weitreichende Einschränkungen der Privatsphäre und Meinungsfreiheit von Bürger_innen ermöglichen würde. Nationale wie auch internationale Organisationen rufen dazu auf, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Gesetze, die sich gegen Terrorismus und Online-Kriminalität richten, gehen oftmals einher mit weitreichenden Befugnissen für Sicherheitsbehörden, unklaren Definitionen und dem Beschneiden der Privatsphäre der Bürger_innen eines Staates. In Pakistan soll ein solches Gesetz bald verabschiedet werden, ungeachtet heftiger internationaler Kritik. Die Prevention of Electronic Crimes Bill (PECB) wurde im Zuge des Terroranschlags von Peschawar im Dezember 2014 eingeführt, als pakistanische Taliban 148 Menschen – darunter mehr als 130 Kinder – in einer Schule töteten. Die PECB ist Teil des National Action Plan, der ebenfalls nach dem Anschlag initiiert wurde zur Bekämpfung des Terrorismus.

Die PECB (pdf) soll der nationalen Sicherheit dienen, übergeht dabei allerdings bürgerliche Freiheiten. So heißt es in Absatz 34, die pakistanische Telekommunikationsbehörde dürfe anstößige Inhalte und Webseiten sperren, „wenn sie dies als notwendig erachtet im Interesse der Herrlichkeit des Islam, der Integrität, Sicherheit oder Verteidigung Pakistans […], guter Beziehungen zu anderen Staaten oder der öffentlichen Ordnung, Anständigkeit und Moral“ – präzise Vorgaben zur Terrorbekämpfung sind das nicht. Nachrichten auf Sozialen Netzwerken können ebenfalls eine strafbare Handlung darstellen, sofern sie als „obszön“ oder „unmoralisch“ erachtet werden. Auch hier finden sich jedoch keine Definitionen, welche Inhalte darunter fallen. Privacy International kommentierte die PECB im April 2015 (pdf) und wies auf weitere problematische Bestimmungen hin.

Schnell regte sich Widerstand gegen den Gesetzentwurf, von pakistanischen Bürgerrechtsorganisationen, der Rechts- und Mediengemeinschaft sowie internationalen Gruppen. In einer gemeinsamen Stellungnahme forderten im April 2015 unter anderem Human Rights Watch, Privacy International und die Digital Rights Foundation die Abgeordneten in Pakistan dazu auf, den Gesetzentwurf nicht zu unterstützen, da er etliche Maßnahmen enthalte die dem Datenschutz und der Meinungsfreiheit abträglich seien.

Ungeachtet der Kritik segnete am 17. September 2015 der Ständige Ausschuss zur Informationstechnologie den Entwurf ab, ohne dass die Mitglieder des Ausschusses ihn zuvor gelesen hätten: der Vorsitzende Mohammad Safdar wies Einwände der Abgeordneten zurück – es reiche, dass er den Entwurf gesichtet hätte. Nun muss die Nationalversammlung noch abstimmen.

Nach Nighat Dad und Adnan Chaudhry kommt die PECB jedoch nicht um eine Grundüberholung herum:

Was Pakistan braucht, ist ein Cybercrime-Gesetz das progressiv und effektiv zwischen Sicherheit und bürgerlichen Freiheiten abwägt. Der aktuelle PECB Text, schlecht entworfen und politisch kompromittiert, ist so weit von diesem Ziel entfernt, dass er eine Grundüberholung bräuchte.

Mithilfe eines Tools der Electronic Frontier Foundation und Digital Rights Foundation können pakistanische Abgeordnete via Twitter aufgefordert werden, gegen die PECB zu stimmen.

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