Die Vorratsdatenspeicherung hat wieder einen neuen Namen, von Angela Merkel höchstselbst in Umlauf gebracht. Nach den Begriffen Mindestdatenspeicherung, Mindestspeicherdauer, Mindestspeicherfrist, Höchstspeicherfrist, Vorsorgespeicherung und digitale Spurensicherung wird im immer lesenswerten Neusprechblog die sprachliche Neuschöpfung Verkehrsdatenspeicherung erklärt:
Die V. ist wie all ihre Vorgänger ein Euphemismus, ein Wort, das verstecken soll, worum es geht. Gemeint sind Daten, die beim Kommunikationsverkehr anfallen […] Die sagen mindestens so viel über die Betroffenen aus, wie gesprochene Worte, sie für Wochen und Monate zu speichern und auszuwerten, ist Überwachung und nicht nur eine V.
Nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit mit dem Urteil aus Karlsruhe versuchte die Bundesregierung schon erfolglos, den Euphemismus „Mindestspeicherpflicht“ zu etablieren. Ob das neue Wort nun die seit Jahren in Umfragen (pdf) von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnte verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung besser verkaufen wird, sei mal dahingestellt. Die dauernde Umbenennung kommentiert das neusprechblog jedenfalls so:
Wer so hartnäckig verbirgt, worum es geht, beweist damit nur eines: Das Zeug ist gefährlich.
