TikTok, Instagram, YoutubePlattformen schludern bei Hassrede und Accountsperren

Wenn Social-Media-Plattformen zu viel oder zu wenig löschen, können sich Nutzer:innen beim Appeals Centre Europe beschweren. In mehr als 1.700 Fällen hielten die Schlichter:innen die Entscheidungen der Tech-Konzerne für falsch. Sie bemängeln „markante und immer wiederkehrende Probleme“.

  • Denis Glismann
Sprachblase mit dem Inhalt "Blaw Blaw Blaw" als Straßenkunst-Motiv auf einer gefärbten Wand.
Werden eigene Regeln von den Social-Media-Plattformen nicht befolgt, bleiben sie reines Blabla (Symbolbild). – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mika Baumeister

Plattformen setzen ihre eigenen Regeln gegen Hassrede, Gewalt und Kriminalität im Netz nur lückenhaft durch. Das geht aus dem zweiten Transparenzbericht des Appeals Centre Europe hervor, der Dubliner Streitbeilegungsstelle, über die man in der EU Moderationsentscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten kann. In 70 Prozent der geprüften Streitfälle, in denen Plattformen gemeldete Hassrede online gelassen hatten, hätte der Inhalt nach Auffassung des Zentrums gelöscht werden müssen. Bei Gewalt und Kriminalität waren es 75 Prozent.

Bei mehr als 1.400 geprüften Hassrede-Entscheidungen widersprach das Appeals Centre Europe am häufigsten TikTok: In 83 Prozent der Fälle, in denen die Plattform gemeldete Hassrede online gelassen hatte, hielt das Zentrum dies für falsch. Es folgen Instagram mit 74 Prozent, Facebook mit 61 Prozent und YouTube mit 58 Prozent. Die strittigen Inhalte richteten sich unter anderem gegen Migrant:innen, religiöse Minderheiten, Rom:nja und queere Menschen.

Das Zentrum erkennt inzwischen wiederkehrende Muster, die auf eine fehlerhafte Umsetzung der Plattformrichtlinien hindeuten – in beide Richtungen. Einerseits bleibt gemeldete Hassrede zu oft online: Ging es um Inhalte, die eine Plattform stehen gelassen hatte, kam das Zentrum in 63 Prozent der geprüften Fälle zu dem Schluss, dass sie hätten entfernt werden müssen. Andererseits löschen die Plattformen Inhalte, die gegen keine Regel verstoßen: Ging es um entfernte Inhalte, entschied das Zentrum in 52 Prozent der Fälle, dass die Löschung nicht hätte erfolgen dürfen. Bezog sich das Entfernen von Inhalten auf eingeschränkte Waren und Dienstleistungen, hielt das Zentrum die Löschung in 65 Prozent der Fälle für unberechtigt.

Der Transparenzbericht nennt auch die Zahl der gemeldeten Fälle. Zwischen April 2025 und März 2026 gingen demnach mehr als 24.000 Beschwerden ein – rechnerisch alle 22 Minuten eine. Nur etwa die Hälfte davon fiel in den Zuständigkeitsbereich der Stelle. Im März 2026 erhielt das Zentrum neunmal so viele zulässige Fälle wie ein Jahr zuvor.

Das Appeals Centre Europe ist eine unabhängige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, die nach Artikel 21 des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zertifiziert ist. Über sie können Personen und Organisationen in der EU Entscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten, ohne vor Gericht zu ziehen. Aktuell bearbeitet die Stelle Streitfälle zu Facebook, Instagram, Pinterest, Threads, TikTok und YouTube.

Plattformen rücken strittige Inhalte nicht raus

Inhaltlich prüfen kann das Zentrum eine Beschwerde jedoch nur, wenn die Plattform den strittigen Inhalt auch herausgibt, was meistens nicht geschieht. Von mehr als 10.000 Entscheidungen konnte das Zentrum nur in knapp 3.000 Fällen die Inhalte tatsächlich überprüfen – dort widersprach es der Plattform in 59 Prozent der Fälle. In den übrigen mehr als 7.000 Fällen lieferte die Plattform die Inhalte nicht. In solchen Fällen bekommen Nutzer:innen automatisch recht.

Besonders ausgeprägt ist zudem das Problem mit gesperrten Konten, dem mit Abstand häufigsten Beschwerdetyp. Bis März 2026 gingen dazu mehr als 14.000 Meldungen ein. Auch hier liefern die Plattformen oft gar nicht erst die Inhalte, die eine Überprüfung möglich machen würden. Bei mehr als 4.600 zulässigen Beschwerden über gesperrte Facebook- und Instagram-Konten legte Meta laut Bericht nur in weniger als 100 Fällen die nötigen Inhalte vor. In den wenigen Fällen, die das Zentrum tatsächlich prüfen konnte, gab es den Nutzer:innen jedoch nur in etwa einem Drittel der Fälle recht.

Durchsetzen lassen sich die Entscheidungen des Appeals Centre Europe allerdings nicht. Die Plattformen müssen sich zwar mit ihnen befassen, ihnen aber nicht folgen. Allein bei den mehr als 1.000 Hassrede-Entscheidungen, die zivilgesellschaftliche Organisationen angestoßen hatten, kenne das Zentrum nur eine Handvoll Fälle, in denen eine Plattform die Entscheidung tatsächlich umsetzte. In den übrigen sei sie abgelehnt oder ignoriert worden. Die beanstandeten Inhalte blieben demnach online.

Über die Autor:innen

  • Denis Glismann

    Denis Glismann ist von April bis Juni 2026 Praktikant bei netzpolitik.org und hat Politikwissenschaft an der FU Berlin studiert. Er interessiert sich dafür, wie Datenmacht, Desinformation, KI und digitale Kultur die politische Realität formen.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky, Mastodon


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Ein Kommentar zu „Plattformen schludern bei Hassrede und Accountsperren“


  1. Christoph Schmees pc-fluesterer.info

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    Die ganze so genannte Moderation durch die kommerziellen antisozialen Plattformen ist eine Farce. Die Plattformen sollen genau den Content löschen, von dem sie leben? Wer würde das denn ernsthaft machen wollen? Die Plattformen scheffeln ihr Geld nach den Methoden der Erregungsökonomie (andernorts Aufmerksamkeitsökonomie genannt). Zur Maximierung des Gewinns werden die Algorithmen sogar absichtlich süchtig machend ausgelegt. Ein paar Links:
    https://www.theregister.com/on-prem/2020/09/25/facebook-is-the-internets-cigarette-addictive-and-laced-with-nasty-stuff-shocking-images-graphic-videos-headlines-that-incite-outrage/1543578
    https://www.stephanscheuer.de/recherchen/2026/social-media-sucht-geheime-dokumente-tech-konzerne/
    https://www.zeit.de/digital/2026–05/eu-kommission-social-media-tiktok-meta-kinder-schutz-gxe
    Abgesehen davon, dass Moderation den eigenen Geschäftsinteressen und politischen Interessen* zuwider läuft, wäre sie rein quantitativ völlig unmöglich. Weder gibt es genügend viele Menschen, die strittige Beiträge beurteilen und entfernen könnten, noch wäre ein solches Modell bezahlbar. Automatische Systeme sind ungeeignet, das wurde schon öfter bewiesen.

    Was bleibt? Ein komplettes Verbot von kommerziellen Plattformen, die nach der Erregungsökonomie arbeiten!

    *) https://netzpolitik.org/2020/us-praesidentschaftswahlkampf-facebook-erlaubte-hunderte-werbeanzeigen-mit-irrefuehrenden-aussagen-ueber-joe-biden/

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