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Bezahlkarte für Asylsuchende: Berlin setzt Bargeld-Obergrenze aus

In Berlin soll es vorerst keine Bargeld-Obergrenze für Geflüchtete mehr geben, die eine Bezahlkarte nutzen müssen. Der Flüchtlingsrat Berlin nennt das einen „Teilerfolg auf einem längeren Weg“. Ob die diskriminierenden Bezahlkarten in der Hauptstadt wieder abgeschafft werden, hängt auch von den Koalitionsverhandlungen ab.

  • Anna Biselli
Bezahlkarte, im Hintergrund ein Einkaufswagen und ein EC-Karten-Terminal
Nicht überall lässt sich mit Karte zahlen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Christian Ohde

Berlin will das Limit der Bezahlkarten für Geflüchtete aussetzen. Die Karten hatte Berlin im August als letztes Bundesland eingeführt. Statt Bargeld erhalten Asylsuchende seitdem eine Debitkarte. In der Regel lassen sich damit jedoch lediglich 50 Euro Bargeld pro Monat abheben. Damit soll bald Schluss sein, wie der Tagesspiegel berichtete.

Die Bargeld-Grenze habe „tatsächlich einen diskriminierenden Charakter“, sagte Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) gegenüber der Zeitung. Zuvor hatte der Flüchtlingsrat Berlin die Einführung der Bezahlkarte in Berlin nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz beanstandet.

Die Ausgabe der Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei „eine Diskriminierung von Leistungsberechtigten des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Grund ihres sozialen Status“, schreibt die Organisation in einem zwölfseitigen Brief an die Sozialsenatorin. Das hat nun offenbar dazu geführt, dass Berlin einlenkt.

„Symptom eines rassistischen Sondergesetzes“

Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin schreibt gegenüber netzpolitik.org, man sei natürlich froh darüber, „dass die diskriminierende Bargeldobergrenze vorerst ausgesetzt wird“. Aber ein voller Erfolg sei das noch nicht: Die Bezahlkarte sei ein Symptom „eines rassistischen Sondergesetzes, nämlich des Asylbewerberleistungsgesetzes“.

Das Asylbewerberleistungsgesetz legt unter anderem fest, welche Sozialleistungen Menschen während ihres Asylverfahrens zustehen. Es regelt aber auch Ansprüche von Personen, die ausreisepflichtig sind oder eine Duldung haben. Das Leistungsniveau liegt unter dem anderer Sozialleistungen wie der Sozialhilfe.

Außerdem beschränkt es medizinische Leistungen gegenüber der Regelversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Behandlungen gibt es nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie für Schwangere, bei Impfungen und für medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen. Organisationen wie Pro Asyl beklagen deshalb „die systematische Verletzung des Rechts geflüchteter Menschen auf Gesundheit“.

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In den vergangenen Jahren wurde das Asylbewerberleistungsgesetz mehrfach verschärft. So ermöglichte die damalige Ampelregierung es nicht nur, Leistungen per Bezahlkarte auszuzahlen, sie verdoppelte 2024 auch durch das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ die Zeit, in der geflüchtete Menschen mit den Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz leben müssen – von 18 auf 36 Monate.

„Teilerfolg auf einem längeren Weg“

Emily Barnickel schreibt hinsichtlich des ausgesetzten Bezahlkarten-Limits von einem „Teilerfolg auf einem längeren Weg.“ Der Flüchtlingsrat Berlin fordert „die komplette soziale und rechtliche Gleichstellung aller Menschen in Berlin und Deutschland“. Dazu gehöre „die Abschaffung der diskriminierenden und Steuergelder verschwendenden sogenannten Bezahlkarte, die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und vieles mehr“.

Gegen die Bezahlkarten, die mittlerweile fast überall in Deutschland ausgegeben werden, laufen in mehreren Bundesländern Klagen. Bislang gab es in manchen Eilverfahren Entscheidungen, die angesichts konkreter Lebensumstände ein pauschales 50-Euro-Limit zurückwiesen. Die Ergebnisse der Hauptsacheverfahren stehen aber noch aus.

Die Kritik an der Bezahlkarte geht dabei über das Bargeld-Limit hinaus: Teils sind Überweisungen für die Nutzenden kompliziert und müssen beantragt und freigeschaltet werden, was ihre Teilhabe einschränkt. Manche berichten auch davon, an Supermarktkassen diskriminiert zu werden, weil die Karten sie als Geflüchtete erkennbar machen.

Das Ende des Bargeld-Limits in Berlin ist nicht endgültig. In der Hauptstadt haben gerade die Koalitionsverhandlungen zwischen Linken, Grünen und SPD begonnen. Die Linke hatte vor den Wahlen angekündigt, die „diskriminierende Bezahlkarte nicht einführen beziehungsweise wieder abschaffen“ zu wollen, auch die Grünen lehnen sie ab. Genau wie – laut Wahlprogramm – die SPD.

Über die Autor:innen

  • Anna Biselli

    Anna ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Sie ist Mitglied im Kuratorium von abgeordnetenwatch.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr).

    Foto: Darja Preuss


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