Mindestens 15 Kategorien anlasslos gespeicherter Massendaten gibt es aktuell in Deutschland – zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Sie bietet die erste Übersicht bestehender Sicherheitsgesetze. Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung für Freiheit hat das Institut beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das eine Überwachungsgesamtrechnung ermöglichen soll. Es sieht vor, dass zunächst einmal alle wesentlichen Befugnisse der Behörden analysiert werden, mit denen diese auf allgemeine Daten über Privatpersonen zugreifen können.
Damit leistet die Studie die Vorarbeit für eine Überwachungsgesamtrechnung. Mit dieser sollen neue Sicherheitsgesetze zukünftig auf Grundlage empirischer Daten über bereits bestehende Gesetze beschlossen werden. Die Überwachungsgesamtrechnung soll außerdem die Überwachungslast der Bürger:innen messen, damit nicht immer wieder neue Gesetze beschlossen werden, die das Bundesverfassungsgericht später für verfassungswidrig erklärt. In der Anhörung zur Überwachungsgesamtrechnung im Bundestag vergangene Woche wurde das „Überwachungsbarometer“ als erstes methodisches Konzept vorgestellt. Jetzt ist die erste Projektphase mit einer zahlenmäßigen Analyse abgeschlossen.
Anlasslos erfasste Massendaten in 15 Überwachungsszenarien
In der ersten Bestandsaufnahme ging es vor allem um Datenbestände. Die Arbeitsgruppe hat sich auf anlasslos erfasste Massendaten beschränkt. In der Auflistung wird deutlich, dass es allein 15 unterschiedliche Überwachungsszenarien gibt, in denen es zu einer solchen kommt. Eine Tabelle zeigt, wer auf welcher rechtlichen Grundlage Zugriff auf die Datensammlungen hätte. Die Auflistung führt vor Augen, wie viele Daten durchgängig von Bürger:innen gespeichert werden. Laut der Friedrich-Naumann-Stiftung beweist das schon jetzt das Ausmaß der Überwachungslast in Deutschland.

Bei Telekommunikationsinhaltsdaten zum Beispiel handelt es sich um eine Maßnahme zur anlasslosen Massenüberwachung, bei der Daten von Bürger:innen erfasst werden. In der Tabelle wird deutlich, dass diese Maßnahme von vier unterschiedlichen Behördentypen durchgeführt werden kann: der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, der Polizeibehörden der einzelnen Bundesländer und den Geheimdiensten. Sie alle können also auf Grundlage von mehr als vier unterschiedlichen Gesetzen anlasslos Massenüberwachung betreiben. Abfragende Stellen gibt es hier keine, da die Daten staatlich generiert werden und die jeweilige Behörde direkt auf diese Sammlung zugreift.
Private Datenbestände nehmen zu
Eine der Haupterkenntnisse ist außerdem, dass die Anzahl von Datenbeständen aus privaten Datensammlungen oder von privatwirtschaftlichen Dienstleistern wie Internetanbietern die Anzahl staatlich generierter Datenbestände längst übersteigt. Das Max-Plack-Insitut schreibt dazu in seinem Sachstandsbericht:
Der staatliche Zugriff auf private Datensammlungen macht Überwachung in einem neuen Ausmaß möglich und das beispielsweise ganz ohne Einführung einer verfassungs- und europarechtlich unzulässigen Vorratsdatenspeicherung.
Die Sammlung von Telekommunikations-Bestandsdaten ist ein Beispiel für eine private Datenbank, an ihr zeigt sich auch, warum häufig der Überblick über die Überwachung fehlt: Der Paragraph 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verpflichtet Telekommunikationsanbieter Bestandsdaten ihrer Kund:innen zu erfassen. Bestandsdaten umfassen beispielsweise Namen und Geburtsdaten oder Abrechnungsdaten. In der Übersicht wird nun deutlich, dass acht unterschiedliche Behörden auf diesen Datenpool zugreifen dürfen – auf Grundlage mindestens acht unterschiedlicher Gesetzesartikel.
Grüner Bereich wird zur „roten Linie“
Die Übersicht soll eine Orientierung für das spätere Überwachungsbarometer bieten. Das Max-Planck-Institut weist jedoch darauf hin, dass sie immer wieder aktualisiert werden müsse: Die technische Entwicklung könne schnell dafür sorgen, dass Maßnahmen neu bewertet werden müssten. Eine weitgehend unbedenkliche Maßnahme könne schnell verfassungsrechtlich bedenklich werden und andersrum könne der technische Fortschritt dazu führen, dass überwachungsintensive Maßnahmen irgendwann nicht mehr notwendig seien.
Die empirische Analyse ist die erste Phase der Pilotstudie, die 15 Kategorien sind erste untersuchungsrelevante Kategorien. Sie zeigt lediglich, was möglich ist und welche Daten bereits gespeichert werden, aber noch nicht, ob sie auch verwendet werden. Im nächsten Schritt soll nun untersucht werden, wieviele der staatlichen Stellen, die Zugriff hätten, auch wirklich auf die Datenbestände zugreifen. Wenn das in der zweiten Phase geschehen ist, könne die Überwachungslast der Bevölkerung wahrscheinlich noch besser eingeschätzt werden.
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für Freiheit hält das Ausmaß der Überwachungslast trotzdem jetzt schon für bewiesen. Die Studie soll aber auch zu einer Versachlichung der Debatte führen und bietet eine Möglichkeit, wissenschaftlich zu belegen, wie betroffen Bürger:innen von Überwachung sind.
