Was vom Tage übrig blieb: Fake-Ethik und Grapscher in der U-Bahn

Die OECD gibt sich supersofte KI-Leitlinien, eine Datenschutzbeauftragte warnt vor mangelnden Personalressourcen der Behörden, eine App in Tokio hilft gegen Übergriffe, Uber-Fahrer nutzen einen Trick für höhere Fahrpreise und Amazon krallt sich die Amazonas-Domain. Die besten Reste des Tages.

Dem Muster der vergangenen Tage entsprechend dominieren heute wieder graue Wolken den Berliner Himmel.

Launch Ceremony for the Adoption of the OECD Recommendation on Artificial Intelligence (OECD)
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellte heute in Paris ihre neuen Richtlinien für sogenannte Künstliche Intelligenz vor. Darin stehen viele schöne Empfehlungen, auf die sich vermutlich fast alle einigen können: Wer Maschinen einsetzt, soll dafür sorgen, dass sie die Menschenrechte achten, die geltenden Gesetze und demokratische Werte. Maschinen sollen ihre Entscheidungen nachvollziehbar kommunizieren, nicht diskriminieren, die Privatsphäre und die Menschenwürde achten. Stichwort: DER MENSCH im Mittelpunkt, Sie wissen schon. Wie diese Mittelpunkthaftigkeit allerdings konkret überprüft werden soll, dazu findet sich auf den knapp acht Seiten wenig. Und rechtlich bindend sind die Empfehlungen an die Mitgliedstaaten natürlich auch nicht. Die OECD hofft stattdessen, dass die Empfehlungen via „peer pressure“ ihre Wirkung tun und die Länder entsprechende Gesetze erlassen. Wir hoffen mit.

Alles nur Fake Ethik (Republik)
Nach den vielen Skandalen bei Facebook und Co. geloben die Tech-Giganten immer wieder Besserung. Etwa möchten sie nun mehr Rücksicht auf die Privatsphäre ihrer Nutzer:innen nehmen. Doch Anna-Verena Nosthoff und Felix Maschewski warnen, dass man auf diese Masche nicht hereinfallen sollte, denn dies sei „alles nur Fake Ethik“. Sie zeigen an zahlreichen Beispielen, dass von den Tech-Konzernen gewiss keine Besserung zu erwarten ist.

„Überwachung im öffentlichen Raum ist ein Dauerbrenner“ (Handelsblatt)
Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, sind die Aufsichtsbehörden nicht ausreichend ausgestattet. Es fehle den Behörden sowohl an personeller und finanzieller Verstärkung, um die Datenschutzgrundverordnung wirksam umzusetzen und Verstößen nachzugehen. Ohne den entsprechenden Aufstockungen riskiere Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU. Im Interview mit dem Handelsblatt forderte sie zudem Informatiker:innen für die Datenschutzbehörden, „damit faire und datenschutzgerechte IT-Gestaltung zum Standard wird.“

Grapscher-App hilft Opfern in Tokios U-Bahn (ntv)
Die Belästigung von Frauen in der U-Bahn von Tokio ist leider Alltag – doch oft trauen sich die Betroffenen nicht, unmittelbar darauf aufmerksam zu machen. Mit einer App sollen sich nun Opfer besser gegen sexuelle Übergriffe wehren können: Bei Aktivierung ertönt ein lautes „Stopp“-Signal. Auch kann die App Notrufmeldung bei anderen Mitfahrer:innen anzeigen. Dass die App bereits hunderttausendfach runter geladen wurde, zeigt das Ausmaß sexueller Belästigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei nur rund 900 angezeigten Übergriffen dürfte die Dunkelziffer wohl deutlich höher liegen.

Uber, Lyft drivers manipulate fares at Reagan National causing artificial price surges (ABC WJLA)
Um gegen das enorme Preis-Dumping von Uber und Lyft bestehen zu können, haben die (scheinselbstständigen) Fahrer:innen am Reagan National Airport in Washington DC einen Weg gefunden, das System der Mitfahr-Konzerne zu täuschen: Sie schalten gleichzeitig ihre Apps für einige Minuten aus. Das System denkt nun, dass es keine Fahrangebote gibt, wodurch die Preise steigen. Dann schalten sie ihre App wieder ein und können ihre Fahrt zu einem höheren Preis anbieten. Die Betreiber protestieren natürlich lautstark gegen diese kreative Form kollektiver Lohnverhandlungen in der ausbeuterischen Gig-Economy. Aber ihr Argument steht auf tönernen Füßen – denn die eigentlich illegalen Preisabsprachen setzen Uber & Co. in die Welt und nicht Nicht-Angestellte.

Amazon darf .amazon-Domain nutzen (golem)
Nach einem jahrelangen Streit hat die Vergabeorganisation von Internetdomains, ICANN, nun entschieden, dass die Top-Level-Domain „.amazon“ vom Online-Versandhändler Amazon verwendet werden darf. Südamerikanische Amazonas-Anrainerstaaten wie Brasilien oder Peru gehen hingegen leer aus. Die Staaten kritisierten die Entscheidung, denn damit begünstige man wirtschaftliche Interessen. Das öffentliche Interesse zum Schutz des kulturellen Erbes der Amazonasregion werde dagegen nicht ausreichend berücksichtigt.

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