Der Plan, Piratenseiten in Japan mit Pop-Up-Warnungen zu versehen, könnte gegen Datenschutzregelungen verstoßen. Zu diesem Ergebnis kam vergangene Woche ein Bericht des japanischen Kommunikationsministeriums, berichtet torrentfreak. Die zuständigen Experten seien mit Protestmails „bombardiert“ worden. Einige Telekom-Anbieter wollen trotzdem einen Versuch mit Warnungen starten. Dazu müssen sie aber die Einwilligung ihrer Nutzerinnen einholen – und Piraten werden wohl kaum zustimmen, überwacht zu werden. Auch ein Zugangsfilter für Smartphones ist geplant.
Der Plan ist der jüngste Eintrag in einer langen Liste von Versuchen Japans, schärfer gegen die Verbreitung von Inhalten vorzugehen, die gegen das Urheberrecht verstoßen. In Japan ist Onlinepiraterie stark verpönt: Laut einer Studie aus dem vergangenen Jahr bedienten sich in Japan nur sechs Prozent der Internetnutzer illegaler Wege, um Filme und Videos zu konsumieren. In Deutschland waren es mehr als doppelt so viele, in Frankreich sogar jeder fünfte.
„Mit allen Mitteln gegen Piraterie“
Im März 2018 kündigte die japanische Regierung an, „mit allen Mitteln, auch dem Blockieren von Seiten“, gegen Piraten vorgehen zu wollen. Das Problem: Die Server mit den eigentlichen Inhalten stehen oft in Ländern, die das Urheberrecht nicht durchsetzen. In Japan selbst werden häufig nur Seiten mit Sammlungen von Links gehostet. Auf illegale Inhalte zu verweisen, ist aber nicht illegal.
Das Blocken von Seiten könnte sogar gegen die japanische Verfassung verstoßen, sagten damals Experten. Diese schützt nämlich die Meinungsfreiheit und verbietet Zensur explizit. Die Regierung verwies daraufhin auf einen Artikel im Strafrecht, der dem „Abwenden unmittelbarer Gefahr“ dient. Er erlaubt die Einschränkung von Rechten, wenn dadurch größerer Schaden abgewendet werden kann. Dass der Artikel nicht zum Einsatz gegen Piratenseiten gedacht war, war dabei klar.
Telekom-Anbieter prescht vor
Anstatt es also zu einem Prozess kommen zu lassen, arbeitete die Regierung direkt mit Telekom-Firmen zusammen. Ähnlich wie bei Kindesmissbrauch sollten diese freiwillig Seiten mit raubkopierten Inhalten blocken. Währenddessen würde die Regierung das Verbieten von Linksammlungen gesetzlich regeln.
Im April erklärte dann der erste Telekom-Anbieter, Nippon Telegraph and Telephone Corp (NTT), drei Seiten freiwillig zu blocken, bis eine eindeutige gesetzliche Regelung vorliege. Auch weiteren Sperranfragen der Regierung würde man nachkommen. Wenige Tage später wurde eine Klage gegen NTT eingereicht. Der Vorwurf: Um die Seiten blocken zu können, muss das Unternehmen die Kommunikation seiner Nutzerinnen überwachen. Über den Verlauf des Verfahrens ist noch nichts bekannt.
Der angebliche Betreiber einer der drei Seiten, die nach dem NTT-Block verschwand, wurde vor einem Monat gefasst. Ihm wird vorgeworfen, der japanischen Manga-Industrie einen Schaden von ungefähr 2,6 Milliarden Euro verursacht zu haben.
Fünf Jahre Haft für Link auf Raubkopien
Im Herbst stellte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der das Verlinken auf raubkopierte Inhalte mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen sollte. Auch für das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Bildern – zum Beispiel Mangas – sollte es bis zu zwei Jahre Haft geben, so die Empfehlung von Regierungsberatern.
Eine Gruppe von 87 Akademikern, Forscherinnen und Juristen unterzeichnete daraufhin einen offenen Brief, in dem sie gegen diesen Vorschlag protestierten. Sie befürchteten, dass sogar das Erstellen von Screenshots oder kurzen Zitaten für den privaten Gebrauch illegal gemacht würde. „Wir glauben, dass die Einschränkung des Rechts auf Reproduktion für den privaten Nutzen die Funktion hat, die Freiheit der Informationsbeschaffung im Privatbereich zu begrenzen“, so der offene Brief. Das würde Privatpersonen und die Wirtschaft behindern. Die Unterzeichner kritisierten auch die Schnelligkeit, mit der der Entwurf beschlossen wurde.
Am 8. März sollte der Entwurf dann eigentlich im japanischen Parlament besprochen werden, die Regierung stellte ihn aber am Tag zuvor zunächst zurück. Das Kultur- und Wissenschaftsministerium sollte weiter beraten. Schließlich wurde der Entwurf ganz zurückgezogen. Der Kommentar eines Gesetzgebers: „Wir sollten erneut daran arbeiten.“ Der Kampf Japans gegen die Piraten ist wohl noch nicht vorbei.
Ach ja „Raub(mord)kopien“. In einem Atemzug mit Kindesmissbrauch.
Man könnte sich doch etwas von diesem Sprachgebrauch distanzieren?
Vermutlich würde es mehr Sinn machen diese Link seiten ins TOR/I2P Netz zu verlagern um so eine massenhafte Zensur zumindest mal deutlich zu erschweren.
Dennoch sollten Nutzer wie ich finde die Inhalte wenn Sie sich diese leisten können möglichst legal kaufen. Schließlich sollten die Macher unterstützt werden.
Die Möglichkeit, unverschlüsselte Kommunikation seiner Nutzerinnen zu überwachen, hat NTT. Ob es eine Regel gibt, die automatisiert vermutlich u.A. über DNS-Sperren bestimmte Seiten blockt oder nicht, fügt ja jetzt keine zusätzliche Möglichkeit
für die Überwachung hinzu und setzt auch nicht das Sammeln von Nutzerdaten anhand bestehender Möglichkeiten voraus.
Darum finde ich, dass der Datenschutz hierdurch angegriffen würde, stimmt so nicht.
Es mag eine Einschränkung anderer Rechte geben, aber den Datenschutz sehe ich hier nicht (zusätzlich) betroffen.
Danke für den Artikel und den Blick über den Tellerrand! Statt „Kampf gegen die Piraterie“ könnte es treffender heißen „Kampf gegen den gesunden Verstand“ …