Wenn es einen weiteren Beweis dafür bräuchte, warum es eine schlechte Idee ist, über Gesetzentwürfe zu berichten, sie aber nicht zu veröffentlichen, dann lieferte das Redaktionsnetzwerk Deutschland gestern Abend ein eindrückliches Beispiel: Es berichtete „exklusiv“, Bundesfinanzminister Olaf Scholz wolle das Transparenzregister „öffentlich zugänglich“ machen. In dem Register werden die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen gesammelt, um als Reaktion auf Enthüllungen wie die Panama Papers effektiver gegen Steuerhinterziehung ermitteln zu können.
Dabei war das Netzwerk allerdings auf einen Trick des Finanzministeriums hereingefallen. Das zeigt der Gesetzentwurf, den wir hier veröffentlichen. Die Nachricht – und danach auch Meldungen der dpa, von Spiegel Online und diversen anderen Medien – war in mehrfacher Weise irreführend. Es mag zwar stimmen, dass der Zugang zu den Registerdaten „öffentlich“ wird. Allerdings nur nach der eigenen Definition des Finanzministeriums. Tatsächlich wird der Zugang pro Eintrag Gebühren kosten und damit das Register für seinen eigentlichen Zweck untauglich machen. Auch eine Registrierung zur Einsichtnahme ist erforderlich.
Scholz blockiert
Für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche ist es nötig, den gesamten Datenbestand des Transparenzregisters mit anderen Datensätzen etwa aus den Panama Papers und den Paradise Papers abzugleichen. Auch Analysen zu Häufungen von Namen oder Orten, die auf Verschleierungsmechanismen hinweisen, sind nur mit Open Data möglich. Kostet der Zugang zu einzelnen Einträgen wie beim Handelsregister 4,50 Euro, würde eine größere Analyse automatisch hunderttausende Euro kosten.
Zudem „will“ das Finanzministerium das Register nicht öffnen – es muss. Die Vorgabe der Öffentlichkeit kommt nämlich von der Europäischen Union. Sie schreibt den Mitgliedsstaaten vor, Register zu schaffen, die miteinander verknüpft werden können. Das Finanzministerium hatte sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene dazu jahrelang gegen den offenen Zugang zu Daten gewehrt. Im vergangenen Jahr hatte das Ministerium auf Betreiben der Lobbyisten von Familienunternehmen wie BMW und Merck das Transparenzregister noch ganz verschlossen.
Keine Kosten für die Verwaltung, sondern Kosten für die Öffentlichkeit
Das Finanzministerium verpasst damit eine historische Chance, effektiv gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Grund dafür sind offenbar kurzfristige Kostenüberlegungen. Das Register soll nämlich nicht vom Ministerium selbst, sondern vom privaten Bundesanzeiger-Verlag und damit dem Dumont-Verlag verwaltet werden, der etwa auch das verschlossene Bundesgesetzblatt verwaltet. Der Deal zwischen Ministerium und Verlag ist klar: Keine Betriebskosten für die Verwaltung, dafür Gebühren für die Öffentlichkeit.
Das kurzsichtige Vorgehen führt dazu, dass nicht mal die Verwaltung Zugriff auf den vollen Datensatz hat. So muss etwa das Bundeskriminalamt bei Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher erst einmal eine Anfrage beim Bundesanzeiger-Verlag stellen, statt die Datenbank selbst analysieren zu können. Dementsprechend hätte das Vorhaben eines tatsächlich offenen Registers durchaus Sympathie beim Justiz- und Innenministerium. Sie könnten in der Ressortabstimmung mit dem Finanzministerium noch versuchen, das Register zu öffnen.
Signal an andere EU-Staaten
Die Entscheidung von Finanzminister Scholz hat bereits Auswirkungen auf andere EU-Staaten. So überlegt offenbar auch die Niederlande, sein Transparenzregister durch Gebühren zu verschließen. Dabei zeigt ausgerechnet Großbritannien seit Jahren, wie ein Register als Open Data den Kampf gegen Steuerhinterziehung stärken kann.
Finanzminister Scholz hat aber offenbar kein Interesse daran, Briefkastenfirmen mithilfe von offenen Daten zu bekämpfen. Damit ist er auf einer Linie mit den Familienunternehmern von BMW, Merck und Co. Die gut vernetzten Lobbyisten wollen sogar grundsätzlich verhindern, dass die Öffentlichkeit überhaupt Zugriff auf die Daten erhält – selbst gegen Gebühren.
