T-Mobile Austria erstattet „Selbstanzeige“ und will endlich Rechtssicherheit

Netzsperren gegen Pirate Bay und Co.? Was müssen Provider tun? CC-BY-NC-ND 2.0 tomek.pl

Es klingt wie ein Widerspruch: Ein Mobilfunkanbieter zeigt sich selbst an, weil er Netzsperren einsetzt. Etwas ähnliches ist nun aber in Österreich passiert. T-Mobile Austria hat sich bei der österreichischen Regulierungsbehörde RTR gemeldet, da das Unternehmen in Folge einer Abmahnung durch Rechteinhaber Pirate-Bay-Klone gesperrt hatte.

Seine Entscheidung zu dieser „Art Selbstanzeige“ begründet der Anbieter folgendermaßen:

Hintergrund der Mitteilung an die RTR, mit der T-Mobile eine Beurteilung durch den Regulator erreichen will, ist eine überaus unbefriedigende rechtliche Situation, bei der Betreiber keine Möglichkeit haben sich rechtskonform zu verhalten. Der Betreiber wird bei einer Abmahnung durch den Inhaber von Urheberrechten dazu gezwungen, selbst über mögliche Urheberrechtsverstöße zu urteilen. Gleichzeitig verstößt er mit der Einrichtung einer Sperre gegen das Gebot der Netzneutralität.

Dem ging eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs voraus. Das Gericht erklärte Netzsperren für angemessen, selbst wenn Seiten lediglich Links auf illegale, urheberrechtlich geschützte Inhalte bereitstellen. Telekom Austria sieht einen Widerspruch zur „Telecom Single Market“-Verordnung der EU, laut dieser dürften Netzsperren „nur aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erfolgen“. Nun sind die Regulierer in Österreich unter Druck, die Situation zu klären.

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