Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht vor der Tür und das ist auch gut so, findet die Digitale Gesellschaft. Heute hat der Verein sein Informationsportal „Deine Daten. Deine Rechte.“ online gestellt. Verbraucher*innen sollen dort nicht nur über die neuen Datenschutzregeln aufgeklärt, sondern auch zur aktiven Wahrnehmung ihrer Rechte ermutigt werden. Ab diesem Freitag, den 25. Mai, ist das Regelwerk gültig.
Das große Ziel der DSGVO ist es, online und offline einen fairen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen und das ungleiche Machtverhältnis zwischen Nutzer*innen und Konzernen auszugleichen. Hierfür werden unter anderem die Betroffenenrechte gestärkt und das Einreichen von Beschwerden bei Datenschutzbehörden erleichtert. Die EU-Datenschutzreform gilt als Meilenstein und geht letztlich jede*n von uns etwas an, ob wir nun bei Amazon shoppen, bei Twitter Nachrichten lesen oder offline ein Bankkonto einrichten oder eine Versicherung abschließen.
Datenschutz leicht gemacht und innovativ aufbereitet
Verbraucher*innen könnten zuversichtlich sein, denn sie gehören zu den Gewinnern des neuen Datenschutzes, findet Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft. Der gemeinnützige Verein hat das Infoportal mit Förderungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entwickelt. Das bisher einzigartige Format verbindet fachkundige Aufklärung mit Gamification-Aspekten:
> Das Infoportal ist seit heute online.
Eh ne, das is schon seit ein paar Wochen online, aber naja
Im Prinzip ja eine gute Idee, aber:
Thema Datenschutz und dann: Verweise auf Youtube, Twitter, Facebook, Instagram….
Gerade von so einem Portal sollte man erwarten, dass datenschutzfreundliche Alternativen aufgezeigt werden. Das ist so absurd, dass es auch schon wieder witzig ist.
Datenschutz fordern, aber Datensammler fördern. HAHAHA.
Und ausserdem: Warum muß heutzutage immer alles gamifiziert werden???
Versteht der Bürger / die Bürgerin keine normalen Texte mehr???
Und warum muss man so viele Fragezeichen schreiben? :)
Anstatt sich hier zu beschweren habe ich schon einige technische Datenschutzprobleme an das Problem gemeldet die sie teils auch schon umgesetzt haben (vorher wurden noch google fonts und ich glaube jquery von extern geladen). Die Betreiber sind solchen Meldungen auch aufgeschlossen gegenüber, also nicht hier abkotzen sondern Tuwat!
@ andreas
Weil die meisten Leute eben diese Medien nutzen (facebook und Co.) klar wäre es schön wenn die endlich wechslen zu friendica o.ä. (sprach ich mich auch hier schon drüber aus) , aber in einem Herrschaftsystem in dem wir ja alle leben geht es darum die Bürger durch Leistungsarbeit und Verblödungsmedien erschöpft und gerade so zufrieden zu halten, dass sie nicht anfangen so viel zu denken (Zuckerbrot und Peitsche), sonstg wollen die noch eine gerechte Gesellschaft und eine intakte Biosphäre (stell dir mal vor wie sehr der Kapitalismus darunter leiden würde !!1!).
Die youtube-Videos sind für jeden Menschen leicht zu verstehen und genau darum geht es: so viele Menschen wie möglich erreichen, mit kleinen 2-Minuten Häppchen niedlich illustriert, dass schreckt auch den größten Datenschutzmuffel nicht ab ;-)
Nein, ich glaube nicht.
Wenn meine 17järige Tochter Thunderbird einrichten will liest sie keine Anleitung sondern schaut ein Video an und versucht mit der Maus alles genau nachzumachen.
Ich könnte wahnsinnig werden weil sie nicht mal vesucht zu verstehen was sie macht.
Das Verhalten sehe ich übrige6 such bei vielen Erwachsenen. Nicht nur bei den „digital Nativs“.
Die Datenschurtzseite des BND behauptet, dass sie keine Cookies benutzen. Stimmt aber nicht. Nach dem Besuch der Seite ist ein Cookie im Browser.
Vielleicht als erstes mal den BND abmahnen.
Hallo,
ich hoffe, das liest noch jemand. Mittlerweile habe ich dreimal bei unterschiedlichen Ärzten (Tierärzte, Arztpraxis in Hessen) ein Formular unterschrieben, das aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes erstellt wurde.
In allen drei Fällen musste ich erst darauf hinweisen, dass selbstverständlich BEIDE Seiten ein Exemplar dieses Formulars benötigen, weil die Unterschrift ansonsten die Wirkung einer Blanko-Vollmacht hat. Über der bereits geleisteten Unterschrift des Kunden/Patienten könnten im Zweifelsfall natürlich weitere Kreuzchen gesetzt werden, ohne dass der Kunde/Patient noch etwas anderes beweisen kann.
Soweit es nicht schon Vorschriften des Gesetzes gibt, die das regeln, bitte ich Sie, sich darum zu kümmern.
Mit freundlichen Grüßen