Bilanz 2017: Bundesnetzagentur nimmt 460.000 Elektrogeräte vom Markt

Störst du beim Musikhören gerade den Polizeifunk? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Malte Wingen

Funkkopfhörer, die Frequenzen von Polizeifunk nutzen: Das ist in Deutschland verboten. Doch nicht alle halten sich daran. Fällt ein solcher Verstoß auf, verbannt die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Produkt aus dem deutschen Markt. 388.000 solcher Kopfhörer betraf das allein im vergangenen Jahr. Zusammen mit anderen Produkten wie Drohnen und Smart-Home-Equipment, „die Funkstörungen bzw. elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen können“, beendete die BNetzA Internetangebote für insgesamt 460.000 Geräte, so eine Pressemitteilung der Behörde.

Die Bundesnetzagentur wird nicht nur tätig, wenn Geräte zu stark oder auf unzulässigen Frequenzen funken. Im letzten Jahr stufte sie auch die Puppe Cayla als Spionagewerkzeug ein und verbot sie in Deutschland. Dem folgten im November Kinderuhren mit Abhörfunktion. Was noch zum Pool der verbotenen Geräte gehört, können sich Interessierte bei einer Wanderausstellung der BNetzA anschauen, die voraussichtlich Anfang Februar in Augsburg zu Gast sein wird.

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2 Ergänzungen

  1. Wat? Die haben eine Ausstellung von dem Zeug, das sie verboten haben? Eine Hall of Fame sozusagen?
    Der Laden wird mir immer sympathischer.

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