Noch während der zunächst erfolglosen Festnahme des Syrers Dschaber al-Bakr in Chemnitz schlug die Stunde der „Terrorismusexperten“. Der stellvertretende CDU-Fraktionschef Michael Kretschmer nutzte den Sprengstofffund zur Forderung nach mehr Kooperation der Geheimdienste. Kretschmer forderte auch den Zugriff auf die „Kerndatei der Asylbewerber“ durch Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst. Offen blieb, ob die inländische oder die europäische „Kerndatei“ gemeint war.
Die deutschen Ausländerbehörden speichern die Daten zu Asylanträgen, anerkannten oder abgelehnten Asylbewerbern im Ausländerzentralregister (AZR). Auch AusländerInnen, die auf anderem Wege Aufenthaltstitel erhielten, sind im AZR gespeichert. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Abfrage durch Geheimdienste geplant
Schon jetzt haben Polizeien und Geheimdienste die Möglichkeit, im AZR Anfragen nach einer „Mehrzahl“ von Personen zu stellen, wenn dies der „Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ dient. Diese sogenannte „Gruppenauskunft“ darf auch durch den Bundesnachrichtendienst angefragt werden. Über „Suchvermerke“ können die Behörden erreichen, dass sie von jeder neuen Speicherung oder Abfrage in Kenntnis gesetzt werden. Allerdings hat das BAMF die Möglichkeit, die Auskunft (etwa wenn diese nicht ausreichend begründet ist) abzulehnen.
Das Recherchekonglomerat aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR berichtete im September von Plänen zur Ausweitung der Abfrage durch die Geheimdienste. Demnach sollen die Verfassungsschutzämter die im AZR enthaltenen Daten auswerten. Vorgesehen sind dafür 1,6 Millionen Euro und 15 Planstellen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll dabei als Zentralstelle fungieren. Hintergrund ist das Anfang des Jahres beschlossene Datenaustauschverbesserungsgesetz, das im AZR ein „Kerndatensystem“ vorsieht. Dort wird jedes Asylgesuch samt Personendaten und Lichtbild protokolliert und für bestimmte Herkunftsländerautomatisiert „mit den Daten der zuständigen Sicherheitsbehörden abgeglichen“. Die Umsetzung des neuen Verfahrens ist für November 2016 geplant.

Ausbau der EU-Fingerabdruckdatei
Auch im Bereich europäischer Datenbanken wird der Zugriff der Geheimdienste erweitert. Schon jetzt werden die Sicherheitsbehörden aller Schengen-Mitglieder über visumpflichtige Reisende informiert. Die Botschaften und Konsulate des Schengen-Verbundes sind gehalten, sämtliche Visaanträge im sogenannten Konsultationsverfahren des Visa-Informationssystems (VIS) an die teilnehmenden Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Jeder Schengen-Staat hat daraufhin das Recht, ein Veto gegen die Vergabe des Visums einzulegen. Den Betroffenen wird nicht mitgeteilt, welcher Staat aus welchem Grund die Einreise ins Schengen-Gebiet verweigerte.
Ein ähnliches Verfahren ist nun für die Fingerabdruckdatei EURODAC geplant. Die seit der Jahrtausendwende bestehende Datenbank war ursprünglich dazu gedacht, Mehrfachanträge von Asylsuchenden aufzudecken. Die Ausländerbehörden können mit EURODAC auch erkennen, ob einem „illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen“ von einem anderen Mitgliedstaat ein vorübergehender Aufenthaltstitel erteilt wurde. Gemäß dem Dublin-Abkommen sind die AntragsstellerInnen verpflichtet, im Land der erstmaligen Registrierung auf europäischem Boden zu verbleiben.
Mittlerweile wurde die EURODAC-Verordnung geändert, die enthaltenen Personendaten und Fingerabdrücke werden jetzt auch von Polizeibehörden und Geheimdiensten durchsucht. Derzeit sind in EURODAC 4,9 Millionen Datensätze zu Personen gespeichert. Nun wird abermals eine neue Verordnung verhandelt. Zukünftig sollen nicht nur Personendaten und Fingerabdrücke von Asylsuchenden und irregulär Eingereisten gespeichert werden. Hinzu kommen auch jene Personen, die offensichtlich eine EU-Außengrenze ohne Registrierung überwinden konnten und danach in einem EU-Mitgliedstaat angetroffen werden.
Abgleich mit „vorhandenen Sicherheitserkenntnissen“
Die in EURODAC eingegebenen Informationen sollen laut dem Bundesministerium des Innern unmittelbar mit „vorhandenen Sicherheitserkenntnissen“ nationaler Behörden abgeglichen werden. Wie auch in einer Stellungnahme des Bundesrats nachzulesen, sollen die im EURODAC-Zentralsystem gespeicherten Datenkategorien den Gefahrenabwehr-und Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Im Falle von EURODAC ist zu vermuten, dass die Daten aller Asylsuchenden dann auch in der neuen „Plattform“ der EU-Inlandsgeheimdienste in Den Haag verarbeitet werden.
Als erste europäische Datenbank erhält EURODAC außerdem die Fähigkeit zur Verarbeitung von Gesichtsbildern zur Identifizierung von Personen. Ab spätestens 2020 soll eine Software die Suche nach Gesichtern von Personen ermöglichen. Auch die Gesichtsbilder würden bei der Einreise automatisch an Behörden in der gesamten Europäischen Union verteilt und dort mit einschlägigen Fahndungsdatenbanken abgeglichen. Wie bereits bei Fingerabdrücken werden MigrantInnen auch bei Gesichtsbildern zu Versuchskaninchen für die Erfassung und Verarbeitung biometrischer Daten.
