Einen „Und täglich grüßt das Murmeltier“-Moment gibt es auch in der Debatte um eine Klarnamenpflicht im Netz. Alle paar Monate poppt sie wieder auf. Der Stern hat vergangene Woche nach dem symbolischen Aktionstag des BKA gegen Teilnehmer einer geschlossenen Facebookgruppe 1.006 Personen durch das Forsa-Institut befragen lassen, was diese zu einer Rechtsdurchsetzung sagen und wie sie es mit der Klarnamenpflicht halten.
89 Prozent der Befragten begrüßen es, wenn Strafverfolgungsbehörden „gegen die Verfasser von Hass- und Hetzbeiträgen im Internet vorgehen“. Ungeklärt ist, ob in der Fragestellung klar nach Straftatbeständen wie Volksverhetzung gefragt wurde oder lediglich nach dem im deutschen Recht undefinierten, aber häufig von der Meinungsfreiheit gedeckten „Hate-Speech“.
Soweit so gut. Es wurde aber auch explizit nach der Klarnamenpflicht gefragt. 60 Prozent der Befragten unterstützen laut Stern.de „den Zwang zur Angabe des echten Namens bei der Anmeldung in Internet-Foren oder ‑Netzwerken“. Interessant ist die Altersverteilung: 81 Prozent der über 59-jährigen wollen diese. 58 Prozent der 18- bis 29-jährigen lehnen diese ab.
Man kann auch sagen: Diejenigen, die wissen, worum es geht und selbst im Netz aktiv sind, lehnen eine Klarnamenpflicht aus guten Gründen ab. Ältere Mitbürger, die das Netz und soziale Medien vor allem aus Zeitschriften wie dem Stern kennen, wollen etwas, was sie nicht richtig verstehen.
Es gibt viele gute Gründe gegen eine Klarnamenspflicht:
- Eine Klarnamenpflicht ändert nichts an der Debattenkultur. Diese ist erst so schlecht geworden, als Facebook (ein „in der Regel“-Klarnamen-Netzwerk) groß wurde. Man braucht sich nur Facebook-Seiten aus dem Pegida- oder AfD-Umfeld anschauen und sieht dort, dass die meisten Meinungsbeiträge unter Realnamen erfolgen.
- Im Kampf gegen „Hate-Speech“ (whatever it is) bringt Klarnamenpflicht auch nicht viel mehr, da heute schon nicht ausreichend gegen alle illegalen Postings unter Klarnamen vorgegangen wird. Ausnahmen an symbolischen Aktionstagen bestätigen die Regel.
- Im Gegensatz zur Flüchtigkeit des „realen Lebens“ samt Orts und Zeitabhängigkeit bleibt im Netz vieles stehen. Junge Menschen wissen das und nutzen deswegen häufig Pseudonyme. Über 59-jährige haben in der Regel nichts mehr in ihrem Berufsleben zu befürchten, wenn sie in zehn Jahren für heutige Äußerungen im Netz zur Verantwortung gezogen werden.
- Eine Realnamenpflicht im Netz wird dazu führen, dass viele nicht mehr ihre Meinung offen sagen. Diese Chilling-Effects schränken gesellschaftliche Debatten ein. Bei einer Klarnamenpflicht hat jeder zu befürchten, dass z. B. sein Arbeitgeber seine politischen Einstellungen kennt.
- Von der Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Klarnamenpflicht sind insbesondere Minderheiten betroffen.
Weitere gute Gründe liefert ein Gastbeitrag von Jillian York (EFF): Gute Gründe für Pseudonymität – und gegen eine Klarnamenpflicht.
Grundsätzlich muss man sich auch fragen: Was haben denn die Razzien gegen eine geschlossene Nutzergruppe auf Facebook mit einer Klarnamenpflicht zu tun, wie Stern es durch die Umfrage suggeriert?
Wie immer gilt: Wichtig für die Bewertung einer Umfrage ist die genaue Fragestellung. Die haben wir angefragt, aber bisher nicht von Forsa erhalten.
