In Fragen von Grund- und Bürgerrechten sehen viele Menschen „Karlsruhe“ als letzten Rettungsanker, wenn sich ein Gesetz wie die Vorratsdatenspeicherung nicht in den Parlamenten oder durch Proteste verhindern ließ. Doch wer entscheidet da in Karlsruhe?
Das Zeit Magazin versucht sich dem höchsten Gericht zu nähern und hat unter dem Titel „Der andere Präsident“ Andreas Voßkuhle, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes porträtiert. Dafür mussten die Autoren den Porträtierten „umkreisen“, denn begleiten ließ er sich von den Journalisten nicht:
Andreas Voßkuhle ist 52 Jahre alt, verheiratet, seine Frau Eva ist ebenfalls Richterin, am Oberlandesgericht Karlsruhe, sie leben in Freiburg, er liest gern, kocht gern, interessiert sich für Filme und Kunst, spielt sonntags Tennis, und früher, als das noch ohne Personenschutz möglich war, ging er am Samstag häufig auf den Münstermarkt, um einzukaufen. Viel mehr Persönliches gibt er nicht preis. Er ist freundlich und umgänglich, aber hält den Amtsträger streng getrennt vom Privatmann.
Der Artikel gibt Einblicke in das Leben des obersten Richters, aber auch in Auseinandersetzungen und Spannungen mit dem Berliner Politikbetrieb.
„Andreas Voßkuhle weiß genau, wie leicht die Dinge kippen können. Man muss sich Zeit nehmen, sich kümmern, um das Kleine wie um das Große. Um die Ehe, um die Freunde, um das Gericht. Das alles bleibt nicht von selbst. Auch große Institutionen können kaputt gemacht werden. “
.. ich glaube durchaus, dass Herr Voßkuhle sehr sympathisch und klug und anständig ist.
Ich glaube ja auch, dass Norbert Lammert aufrichtig unser Grundgesetz verteidigt.
Nur:
warum hat Verfassungs-Verteidiger Edward Snowden dann immer noch keinen Zeugenschutz im 1. Untersuchungsausschuss?
In einer Zeit, in der „die Dinge gerade kippen“, was Demokratie-Gefährdung durch Überwachung und Journalismus*bedrohung angeht (* inclusive Quellen der Journalisten ) ?
Ich erinnere:
England vor nicht allzulanger Zeit.
1. War das die Erinnerung an Englands Kidnapping von David Miranda?
2. Oder die Erinnerung an Englands Court of Appeal, welches das Kidnapping-Gesetz am Ende für rechtswidrig erklärte?
3. Oder noch etwas anderes?
[ 1: Hr. Voßkuhle hätte mit der Organklage der U.A.-Oppositionsmitglieder das ANGEBOT des Zeugenschutzes durchsetzen können, – ob Edward Snowden sich durch tatsächliches Kommen selbst in Gefahr bringt, wird immer seine Entscheidung sein. Am Whistleblower-Schutz-Angebot entscheidet sich aber, ob wir jemals wirkliche Geheimdienst-Kontrolle bekommen, oder nur das „so-tun-als-ob“.]
[ 2: Optimismus ? Nun, Hr. Voßkuhle bekommt ja offenbar am 20. April eine wirklich spannende zweite Chance, mein Vertrauen zurück zu erringen, wenn das BKA-Gesetz beurteilt wird.]
[ 3: es tut mir leid, dass mein Wissen nicht ausreicht, um nur das Stichwort „England“ schon zu entschlüsseln.].