Bundesdatenschutzbeauftragte: Staatstrojaner ist ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage illegal

Wird durch Ignorieren der Rechtswidrigkeit auch nicht besser: Der Bundestrojaner.

Gestern haben wir geschrieben, dass das Innenministerium den Staatstrojaners zur Quellen-TKÜ verfassungswidrig einsetzen will. Zu dieser Analyse kamen wir, nachdem uns das Innenministerium einen Teil unserer Fragen zur Thematik beantwortet hatte. Heute schloss sich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff unserer Analyse und Kritik an und äußerte gegenüber unserer Redaktion ähnliche Bedenken:

Unabhängig von der Frage der technischen Ausgestaltung der Software halte ich weiterhin an meinen erheblichen Bedenken fest, die Quellen-TKÜ ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage durchzuführen. Insbesondere ist § 100a der Strafprozessordnung insoweit unzulänglich. Das gilt nach meiner Auffassung ebenso für die Überwachung nach dem Artikel 10-Gesetz (G10). Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht nur technische, sondern auch rechtliche Vorgaben gefordert. Diese fehlen bei den Vorschriften der Strafprozessordnung und dem G10. Der Gesetzgeber hat die Durchführung einer Quellen-TKÜ bislang ausschließlich in § 20l Abs. 2 i.V.m. § 20k Abs. 2 u. 3 des Bundeskriminalamtsgesetzes grundsätzlich ermöglicht. Die entsprechenden Vorschriften werden gegenwärtig vom Bundesverfassungsgericht überprüft.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte und wir stehen mit dieser Meinung nicht allein – im Gegenteil: In einer Diskussion gestern im Deutschlandfunk vertraten Gerold Reichenbach (SPD), Konstantin von Notz (Grüne) und unser Mit-Blogger Ulf Buermeyer ebenfalls die Ansicht, dass die Strafprozessordnung bisher keine ausreichende Grundlage für einen Trojaner-Einsatz enthalte. Selbst Michael Böhl, Vizevorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), forderte die Politik auf, klare rechtliche Grundlagen in der StPO zu schaffen – was ja nur Sinn macht, weil es die eben bisher nicht gibt. Vielleicht hört das BMI ja wenigstens auf einen erfahrenen Kriminalisten, wenn schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Argumente der Politiker, Verfassungsrechtler und Datenschützer offenbar nicht zählen.

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13 Ergänzungen

  1. Heute schloss sich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff unserer Analyse und Kritik an

    So formuliert man, wenn einen der Größenwahn übermannt.

    1. Markus läuft sich nur warm, me thinks.
      Sagt Einer, der seit vor-Landesverrat 10€ p.m dauerbeauftragt und sich wünscht diesen Virus rechtsstaatlich gezähmt zu sehen!

    2. naja, oder auch: so können kritische journalisten formulieren, wenn jemand nach monate langem „wo bleibt sie denn“ ihrem arbeitsauftrag nachkommt.

      das hat weniger mit größenwahn, als vielmehr mit übereinstimmenden aussagen zu tun.

      und sie kommen in so einer an argumenten reichen situation ad infirmitatem hominis. schade.

      .~.

    3. Haben Sie eine Ahnung, wie viele Politiker sich schon den Empfehlungen des CCC angeschlossen haben. Warum nicht nun auch Netzpolitik? Es steht dem CCC sozusagen nahe und war in der Politik letztes Jahr in aller Munde. ;)

      Freue mich übrigens, dass Frau Voßhoff langsam richtig Gefallen und Kompetenz für ihren Posten entwickelt! :) Echt schön zu lesen, dass sie der Demokratie wieder auf die Beine verhilft.

      1. Wenn man sich (zwangsweise) mit dem Thema beschäftigt, dann kann man nur zu dem Ergebnis kommen, dass der ganze Wildwuchs wie VDS, Bundestrojaner, Gesundheitsdaten für Krankenkassen falsch ist. Aber richtig, es ist erfreulich, sozusagen ein Meilenstein.

  2. Mir ist völlig schleierhaft wie man ohne eine juristisch einwandfreie Rechtsgrundlage die Ergebnisse einer Spionage durch einen Bundestrojaner verwerten will.

    1. Wenn ich das richtig verstehe, indem man auf Nachlässigkeit bei der Prüfung der Ermittlungsmethoden setzt, unter anderem durch fehlende Kenntnisse bei den dafür Zuständigen. Ich nehme an, zusätzlich hofft man darauf, dass auch den Strafverteidigern nichts auffällt.

    2. Man behauptet einfach, man habe die Informationen zufällig beim Streifefahren im Cyberspace gefunden.

    1. Bevor einige Foristen anfangen De Maiziere auf den Leim zu gehen und Voßhoff über den grünen Klee zu loben.

      In erster Linie ist Frau Voßhoff eine von De Maiziere ins Amt gepflanzte Erfüllungsgehilfin.,sein Feigenblatt des Datenschutzes.
      Frei nach Helmut Kohl „Sie ist sein Mädchen“.
      In Ihrem Stellenprofil steht geshrieben, sie muss nur ab und an in der Öffentlichkeit ein Lebenszeichen von sich geben,damit Sie nicht total in Vergessenheit gerät..

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.