In einem heute ergangenen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass die bisherige Weitergabe von Einnahmen aus Urheberrechten an Verlage durch die Verwertungsgesellschaft Wort rechtswidrig ist.
Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus der Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte und Ansprüche auszukehren.
Die Entscheidung begünstigt Autoren und Journalisten, die Verlage hingegen müssen mit Ausfällen im zweistelligen Millionenbereich rechnen.
Der Rechtsstreit begann 2011 vor dem Landgericht München und ging bis zur heutigen Entscheidung durch alle Instanzen. Geklagt hatte der wissenschaftliche Autor und Urheberrechtsexperte Martin Vogel. Die Begründung für seine Klage hatte Vogel auch in einem Gastbeitrag bei Stefan Niggemeier dargelegt.
Bisher gab die VG Wort die Hälfte der gesammelten Vergütungen an die Verlage weiter. Der BGH urteilte, dass diese pauschale Weitergabe rechtswidrig sei. Das Gericht entschied, dass das Urheberrechtsgesetz den Verlagen keine eigenen Ansprüche oder Rechte zuspricht, die Einnahmen stünden daher einzig den Urhebern zu.
Die VG Wort bezieht ihre Einnahmen aus verschiedenen Abgaben, zum Beispiel durch Gebühren, die Verbraucher beim Kauf von Druckern und Kopierern zahlen oder aus Abgaben von Bibliotheken.
In einem ähnlichen Fall hatte der Europäische Gerichtshof das Verteilungssystem als EU-rechtswidrig erklärt. Als Reaktion hierauf hatte sich die VG Wort entschlossen, die Weitergabe der Einnahmen auszusetzen, bis der eigene Rechtsstreit geklärt sei.
Disclaimer: Auch Netzpolitik.org setzt Zählpixel der VG Wort zur Messung von Zugriffen auf Texte ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen.
