Peter Tschmuck, Professor an der Wiener Universität für Musik und darstellende Kunst, ist Betreiber des Blogs Musikwirtschaftsforschung und hat dort eine detaillierte und lesenswerte Analyse zur Frage der Einnahmenverteilung bei Musikstreaming veröffentlicht. Sein Fazit:
Trotz aller bestehender technologischer Möglichkeiten, jeden Download und Stream im Netz nachzuvollziehen, sind die Einkommenströme intransparenter als je zuvor. Für eine KünstlerIn ist es so gut wie unmöglich nachzuprüfen, ob die Tantiemenabrechnungen der Labels und Verlag korrekt sind. Den KünstlerInnen bleibt gar nichts anderes übrig, als den Rechteverwertern zu vertrauen. Das komplexe System der Rechtelizenzierung und die vertraulichen Verträge zwischen allen Beteiligten macht es geradezu unmöglich, einzuschätzen, wie viel von den Streamingeinnahmen bei den KünstlerInnen ankommen.
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So gesehen profitieren eigentlich nur die Plattenfirmen vom derzeitigen Boom des Musikstreamings und natürlich auch die MusikkonsumentInnen, die aus einem so großen Angebot von Musik wählen können wie noch nie zuvor.
Besonders gelungen ist eine Übersichtsgrafik, die (am Beispiel der USA), die Rechteklärungssitution im Bereich On-Demand-Streaming jener im Bereich (Web-)Radio gegenüberstellt:

Darin ist ersichtlich, dass die Lage bei Musikstreaming ungleich komplexer als bei Webradios ist und gleichzeitig die Major Labels in einer stärkeren Position sind. In Deutschland ist die Situation vergleichbar – Soundexchange ist das Pendant zur deutschen GVL, die (über die GEMA) Radiorechte standardisiert anbietet, für On-Demand-Streaming allerdings nicht. Deshalb müssen hier Rechte im Einzelfall geklärt werden.
Folge dieser Bewilligungskultur im Bereich des On-Demand-Streamings sind, wie Tschmuck erläutert, Vorschuss- bzw. Garantiezahlungen an die Labels, um überhaupt Zugang zu den jeweiligen Katalogen zu bekommen. Hinzu kommt, dass gerade Major Labels Beteiligungen an Streamingdiensten im Gegenzug zu Vergünstigungen bei Tarifen erworben haben. Tschmuck zu Folge ist es zweifelhaft, dass damit verbundene Beteiligungs(veräußerungs)erlöse auch an die Kunstschaffenden ausgeschüttet werden.
Der Beitrag ist Teil einer Reihe zu Musikstreaming, interessant auch der Beitrag zum Musikstreaming-Einkommen der Superstars.
