Dem Bundeskanzleramt liegen „einschlägige Dokumente“ zu den Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns vor, will diese aber nicht raus rücken. Eine Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage wurde jetzt mit deutlicher Verspätung und Nicht-Einhaltung der Antwortfristen abgelehnt.
Die Begründung ist:
„Urheber dieser zum Teil gemäß der Verschlusssachenanweisung eingestuften Dokumente ist jeweils und ausschließlich das Bundesamt für Verfassungsschutz.“
Wobei man sich dann im weiteren Verlauf der Begründung auf §3 Nr. 8 IFG zurückzieht, wonach „ein Anspruch auf Informationszugang gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne von §10 Nr. 3 des Sicherheitsprüfungsgesetzes wahrnehmen, nicht besteht.
Warum es zu den Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns kam ist immer noch nicht geklärt. Ebenso ungeklärt ist, welche Rolle das Bundesinnenministerium und das Bundeskanzleramt dabei spielten. Die ursprüngliche Verteidigungsstrategie, man habe von den Ermittlungen erst aus den Medien erfahren, hat sich mittlerweile als Unwahrheit herausgestellt. Es gibt aber erkennbar keinerlei Interesse an mehr Aufklärung und Transparenz in dieser Angelegenheit.