Bundestag erklärt: Die geplante Reform der EU-Urheberrechtsvorschriften

Das Referat PE 3 „Analyse, Prioritätensetzung und Beratung in EU-Angelegenheiten“ im Deutschen Bundestag erklärt in einem sechsseitigem Schreiben an Bundestagsabgeordnete „Die geplante Reform der EU-Urheberrechtsvorschriften“. (PDF)

Zusammenfassung:

– Im Rahmen ihrer am 6. Mai 2015 präsentierten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa will die Europäische Kommission (KOM) noch vor Ende 2015 Legislativvorschläge zur Reform der EU-Urheberrechtsvorschriften vorlegen. Ziel der KOM ist es, die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern und den Nutzern EU-weit einen umfassenderen Online-Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen.
– Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 16. Juni 2015 einen Initiativbericht zur Reform des EU-Urheberrechts angenommen. Der Entwurf war von der deutschen Berichterstatterin Julia Reda (GRÜNE/EFA) erarbeitet worden. Die Abstimmung im Plenum ist für den 9. Juli 2015 geplant.
– Die Notwendigkeit einer Anpassung des Urheberrechts an die digitale Entwicklung wurde auch seitens der Bundesregierung in einem gemeinsamen Schreiben der Minister Gabriel, de Maizière, Maas und Dobrindt an die KOM vom 13. November 2014 zur Digitalisierung in Europa thematisiert. Darüber hinaus wurde am 31. März 2015 im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrates eine gemeinsame Erklärung zum Urheberrecht unterzeichnet. Darin wird bekräftigt, man wolle die von der KOM initiierte Modernisierung des Urheberrechts aktiv und konstruktiv begleiten.

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