Wie der Spiegel berichtet, beschäftigt sich der Bundesgerichtshof heute mit der Frage, ob Eltern für ihre Kinder haften, wenn diese Filesharing betreiben. Drei Elternpaare wurden, wegen illegaler Downloads von ihren Computern, zu mehreren tausend Euro Schadensersatz und Abmahnkosten verurteilt. Grundsätzlich haften Eltern nicht für den illegalen Musiktausch im Internet durch ihre Kinder, wenn diese ausreichend über das Verbot dieses Tuns belehrt wurden.
Die Richter hatten zur Begründung betont, dass Eltern ihren Kindern nicht „grundsätzlich misstrauen“ müssen. Sie seien deshalb nicht verpflichtet, ihr Kind beim Surfen im Internet zu überwachen oder den PC regelmäßig zu überprüfen.
Wie der BGH in den aktuellen Fällen entscheidet, wird von der Branche mit Spannung verfolgt, denn:
Die Urteile können für sämtliche Anbieter von Unterhaltungsinhalten Auswirkungen haben, also Film, Musik, Games, Bücher.
