Seit letztem Jahr ist die Berliner Polizei mit zwei Accounts auf Twitter vertreten. Unter „Polizei Berlin“ werden Meldungen aus dem Polizeialltag kolportiert, der Account „PolizeiBerlinEinsatz“ wird lediglich für größere Lagen genutzt. Bereits zwei Mal hat die Berliner Polizei darüber 24 Stunden lang beinahe alle Einsätze getwittert und dafür bundesweite Aufmerksamkeit eingefahren.
Nun hat der Innensenat in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des Linken-Abgeordneten Hakan Taş seine Grundsätze für die Nutzung von Twitter erklärt. Demnach liegt dem Twitter-Auftritt eine „Gesamt-Social Media-Strategie“ der Polizei Berlin zugrunde. Ansonsten orientiere man sich an den Grundsätzen der „Neutralität und Transparenz“ sowie des „respektvollen, dialogbereiten, offenen Umgangs“. Anspruch der Polizei Berlin sei, „wahrheitsgemäß und neutral“ via Twitter zu informieren und Versammlungen nicht (wie etwa die Frankfurter Polizei) zu kommentieren. Dies sei an den bislang abgesetzten Tweets zu erkennen.
„Transparente Informationsweitergabe“ auch an Versammlungen
Der Kurznachrichtendienst soll laut der Antwort zur „Abwehr von Gefahren“ oder zur „Verhinderung bzw. Beendigung von Gesetzesverstößen“ genutzt werden. Tweets könnten laut dem Senat aber auch Versammlungsauflagen an die Teilnehmenden durchreichen. Dies sei „im Sinne einer transparenten Informationsweitergabe“. Jedoch ersetze die Ankündigung nicht die offizielle, polizeiliche Durchsage bei Versammlungen vor Ort sondern sei lediglich als eine „zusätzliche und ergänzende Umsetzung der Benachrichtigungspflicht“ zu verstehen.
Über Twitter will die Polizei in Veranstaltungs- und Versammlungslagen „direkt und in Echtzeit“ mit den BesucherInnen und TeilnehmerInnen „unmittelbar verbunden bleiben“. Die Einsatzleitung erhofft sich, dass die Zuständigen aus der jeweiligen Veranstaltungsorganisation die Tweets der Polizei retweeten. Auf diese Weise diene Twitter auch der „Lenkung von Besucherströmen“. Dies werde aber nur in Ausnahmefällen umgesetzt.
Außerdem werde Twitter auch als „Kommunikationsmittel zur Ergänzung bereits erfolgter Durchsagen“ von Lautsprecherwagen der Polizei genutzt (die BedienerInnen der Mikrofone werden in der Antwort „EinsatzmoderatorInnen“ genannt). Allerdings werden über Twitter auch Ankündigungen von Übersichtsaufnahmen gepostet. Anders als in einer anderen Antwort behauptet wurden diese nicht immer auf den betreffenden Versammlungen durchgesagt.
Fotos vom „Social Media-Team“ vor Ort
Der Abstimmungsprozess vor dem Absenden eines Tweets oder Re-Tweets wird bei den Accounts unterschiedlich gehandhabt. Unter „Polizei Berlin“ twittern die fünf auf der Twitter-Profilseite namentlich genannten Pressesprecher. Ihre Tweets sind mit Namenskürzel versehen. Der Account „PolizeiBerlinEinsatz“ wird hingegen in die für einen größeren Einsatz zuständige „Besondere Aufbauorganisation“ integriert. Alle Tweets und Retweets sollen dann mit der Einsatzleitung rückgekoppelt werden. Mitunter ist hierfür ein „Social Media-Team“ auch vor Ort unterwegs. Es soll eigentlich keine VersammlungsteilnehmerInnen fotografieren und online stellen, was jedoch in mindestens einem Fall bereits passierte. Es habe sich dabei um einen Einzelfall gehandelt, der „ausgewertet und behoben“ worden sei.
Bislang seien dem Senat keine „nicht wahrheitsgemäßen Tweets“ der Polizei bekannt. Auch würden die Follower stets per „Sie“ angesprochen. Allerdings hatte die Twitter-Abteilung im Rahmen einer „Sportveranstaltung“ die Du-Form genutzt, dies jedoch „nicht weiter verfolgt“. Zu den Gründen äußert sich der Senat nicht. Immer noch werden die Follower aber in „Berufsnachwuchswerbungs-Tweets“ per Du angesprochen.
Es wurde definitiv mehr als ein Foto gepostet. Ich erinnere mich an Bilder, die Taschendiebe, die gefasst wurden in Handschellen zeigen.
Mich würde ja die rechtliche Beurteilung interessieren, ob es überhaupt von juristischer Seite her in Ordnung ist, das die Polizei als Exekutivorgan des Staates mit der Twitter inc. arbeitet und deren Plattform nutzt.
Datenschutz, hoheitliche Aufgaben, AGB, u.v.m.. Wie bewertet eigentlich Thomas de Maizière als amtierender Bundesinnenminister diese „digitale Sorglosigkeit“?
„Unsere erste Funkzellenabfrage hat ergeben, dass hier nur 11 Rentner und 5 streunende Katzen mitlaufen. Schalten sie jetzt bitte ihr mobiles Endgerät ein und nutzen sie das Twitter-Angebot ihrer Überwachungspolizei.“
Vielen Dank für den Artikel! Könnt Ihr bitte die Anfrage und die Antwort verlinken?
Na klar: https://netzpolitik.org/wp-upload/S17-16453_LINKE_Nutzung-von-Social-Media-durch-Berliner-Polizei_II.pdf
Vielen Dank!
Ich möchte ein positive Beispiel für „Transparenz und Information“ nennen, wo mir 24hPolizei weitergeholfen hat, einen realistischen Eindruck zu bekommen:
Die BVG hat auf einigen U-Bahnhöfen ein massives Problem mit Drogenhandel und -konsum. Schaut man in deren Sicherheitsbericht 2013/14, so findet man unter „Kundenhinweise“ die Ausage „Im Jahr 2013 kam es zu …, 35 Meldungen wegen Drogenhandels, …“ – also alle 10 Tage eine Meldung. Bei 24hPolizei finden sich aber 4 Meldungen zu Drogen&U-Bahn – ein krasser Unterschied (warum auch immer).
Wenn ein paar Regeln beachtet werden, die unabhängig vom Medium gelten, dann ist das für mich eine Datenquelle, die eigene, ungefilterte Analysen und „Reality Checks“ ermöglicht.