Die Mitgliedstaaten der EU (.pdf) sowie die EU-Kommission setzen sich intensiv dafür ein, eine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (EU-PNR) einzuführen.
Über fünf Jahre will man Daten von Flugreisenden (PNR) auf Vorrat speichern, darunter Informationen über den gesundheitlichen Zustand der Passagiere, Essenswünsche und Daten über Mitreisende. Bis zu 60 Einzeldaten werden so bei einem einzelnen Flug pro Passagier gespeichert.
Re-Identifizierung“ nach Anonymisierung
In einer kleinen Anfrage (.pdf), hat der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko erneut versucht, die Position der Bundesregierung zu diesen Plänen in Erfahrung zu bringen – auch im Hinblick auf das kürzlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. Das Ergebnis: Die Bundesregierung hält die Einführung einer weiteren Vorratsdatenspeicherung nach wie vor für wichtig und richtig, jedoch müssten „die Auswirkungen“ des Urteils „miteinbezogen werden“. Die Bundesregierung beteuert, sich daher für eine „deutliche Kürzung der Speicherdauer“ einzusetzen, bislang allerdings ohne dies mit einem konkreten Vorschlag auszufüllen. Ob die Forderung von Erfolg gekrönt ist, bleibt zudem fraglich, da sich neben Deutschland nur Luxemburg und die Niederlande für eine Verkürzung der Speicherdauer stark machen.
Absurd sind in diesem Zusammenhang die Pläne, die Daten nach 30 Tagen zu anonymisieren. Zwar fordert die Bundesregierung, „dass die Möglichkeiten zur „Re-Identifizierung“ nach Anonymisierung auf das erforderliche Maß eng begrenzt werden müssen.“; unklar bleibt jedoch, wie man hier überhaupt von einer Anonymisierung sprechen kann, da der Begriff gerade meint, dass eine Personalisierung gänzlich ausgeschlossen ist.
Keine Begründung für Datensammlung
Warum die Fluggastdaten überhaupt gesammelt werden sollen, kann die Bundesregierung ebenfalls nicht schlüssig darlegen. Schon jetzt werden Passdaten unter den Staaten ausgetauscht, so dass man weiß, wer wann wohin fliegt. Zudem ist der Bundesregierung bekannt, dass 450 deutsche Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland nach Syrien ausgereist sind, „um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in sonstiger Weise zu unterstützen.“ Bekannt ist auch, dass ein Drittel der Personen bereits wieder zurück nach Deutschland gereist sind. Die vorhandenen Ermittlungsinstrumente reichen offenkundig aus, um diese Erkenntnisse zu gewinnen. Die Bundesregierung erklärt dazu lapidar, dass PNR-Daten „wesentlich umfassender“ seien, und daher „für die Gefahrenabwehr/Strafverfolgung einen Mehrwert bringen kann.“ Konkret wird die Bundesregierung jedoch nur an zwei Stellen: „Informationen über Mitreisende können Hinweise auf weitere relevante und bislang unbekannte Personen oder gar auf geeignete Quellen ergeben“. Diese Informationen werden aber nur offensichtlich, wenn die Terroristen als Reisegruppe gemeinsam ein Gruppenticket buchen – und das ist mehr als unwahrscheinlich. Daher will die Bundesregierung die Daten darüber hinaus für Profilingzwecke nutzen. Ebenso wie dies bereits durch die EU-Kommission in dem Richtlinienvorschlag (.pdf) angedacht hat, will man „bisher „unbekannte“ Personen, die genauer überprüft werden müssen, identifizieren.“
Mit derartigen algorithmischen Vermutungen wird jeder Reisende zum Verdächtigen. Fehlinterpretationen gehören bei solchen Verfahren zur Tagesordnung und verringern den Nutzen solcher Datensammlungen eher, als dass sie zur Effektivität beitragen können.
Welchen tatsächlichen Mehrwert die Sammlung von PNR-Daten aller Reisender hätte, bleibt weiter offen. Der damit einhergehende Grundrechtsverlust ist zudem keinesfalls verhältnismäßig.
Crosspost von nopnr.org
