Die EU-Innen- und Justizminister haben auf ihrem heutigen Treffen einen der wichtigsten Punkten der geplanten EU-Datenschutzverordnung diskutiert: Die Zuständigkeit und Koordination der nationalen Datenschutzbehörden sowie die Befugnisse des geplanten Europäischen Datenschutzausschusses. Es ist wichtig, dass sich hier was tut. Im Moment gibt es keine praktische Handhabe gegen die Datenschutzverstöße von Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedsstaat operieren. Max‘ Schrems Beschwerden gegen Facebook können in diesem Zusammenhang nicht oft genug erwähnt werden.
Wie zu erwarten war, sind sich die Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung der Datenschutzaufsicht nicht einig. Das heißt, es ist nicht Konsens, die derzeitige unbefriedigende Situation zu verändern. Wer mehr wissen will: Christiane Schulzki-Haddouti und Andreas Wilkens berichten für heise. Christian Feld kommentiert das in der ARD. Lesenswert sind zudem die Tweets von Christian Wiese Svanberg (dokumentiert die Länderpositionen) und Caspar Bowden.
Beim Digitalen Gesellschaft e.V. haben wir jüngst aufgeschrieben, wie wir uns das wünschen mit den Datenschutzbehörden und der Durchsetzung: Es braucht starke nationale Datenschutzbehörden und einen starken Europäischen Datenschutzausschuss, der für eine europaweit einheitliche Auslegung der Verordnung sorgt. Das ist weder ein Widerspruch, noch zu teuer, noch zu bürokratisch. Das sollte der Informationsgesellschaft ihr Datenschutz wert sein.
Während der Ministerrat noch verhandelt, stimmt der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament schon am 21. Oktober über die Datenschutzverordnung ab. Zeit, sich mal dafür zu interessieren.
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