Nachdem das Three-Strikes-Verfahren sowie die zuständige Behörde Hadopi in Frankreich nun seit rund drei Jahren bestehen, ist jetzt die erste Internetsperre gegen einen Nutzer verhängt worden. Die Durchsetzung dieser Internetsperre ist in sofern erstaunlich, da seit Mitte Mai klar ist, dass Hadopi wegen ausbleibenden Erfolgs bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet abgewickelt wird und somit auch Internetsperren der Vergangenheit angehören werden.
TorrentFreak fasst die Details, über die zuerst von der französischen Internetseite PCInpact berichtet wurden, wie folgt zusammen:
The customer in question will be without Internet access for two weeks and must also pay a 600 euro fine. Quoting officials, PC Inpact reports that the file-sharer was caught sharing one or two files and failed to respond to earlier warnings.
Die Internetsperre ist jedoch nicht allumfassend. Der zuständige französische Provider muss während der Zeit der Sperre gewährleisten, dass Email, Instant-Messaging und VoIP-Dienste weiterhin für den Nutzer zur Verfügung stehen.
Auch wenn Hadopi der Vergangenheit angehört ist das Three-Strikes-Verfahren in Frankreich damit noch nicht beendet. Statt Hadopi werden der „Conseil supérieur de l’audiovisuel“ (CSA) sämtliche Befugnisse übergeben. Damit einhergehend sollen allerdings die Internetsperren für Filesharer abgeschafft werden. Stattdessen soll ein Bußgeldsystem mit Strafen von 60€ eingeführt werden. Der nun in Frankreich mit einer Internetsperre belegte Nutzer wird also vermutlich der Erste und Letzte zugleich sein.
In Frankreich wird also immerhin anerkannt, dass die Dienste Instant Messaging und VoIP sich nicht einfach verbieten lassen – das ist ein großer Fortschritt gegenüber Vodafail. ;)
Ich wüsst ja gern, was „Instant Messaging und VoIP“ ist – einfach nur, dass man Skype nicht blocken darf, oder tatsächlich auch Jabber und SIP? Und so ein SSL-Imap kann sicherlich auch zum Tunneln verwendet werden ;)
Man stelle sich Deutschland vor, wo Abmahnanwälte nichts mehr verdienen, weil man für jede Urheberrechtsverletzung eine Strafgebühr in Höhe von 60€ an den Provider zahlt und der an den Urheber der Datei.
Aber nein, die armen Anwälte brauchen das liebe Geld, weil sie sonst keine sinnvollen Fälle zu bearbeiten haben.