Dänemark: Internetüberwachung ist unbrauchbar zur Strafverfolgung

Dänemark war im Jahr 2006 einer der Staaten, welcher die EU-weite Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hat. Im Jahr 2007 übernahm die dänische Regierung die EU-Richtlinie ins dänische Gesetz. Dabei wurden die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung noch einmal verschärft. So müssen nach dänischem Recht nicht nur ein- und ausgehende Telefonate, IP-Adressen und Ortsdaten gespeichert werden, sondern der gesamte Internetverkehr der Nutzer muss mit gelesen und für ein Jahr gespeichert werden. Nach einem Bericht des dänischen Justizministeriums ist es allerdings fraglich, wie lange diese auch als „Session Logging“ bekannte Form der Internetüberwachung noch gesetzlich festgeschrieben bleibt.

TechPresident berichtet nämlich, dass das „Session Logging“ keinerlei Hilfe bei der Strafverfolgung ist. Im Gegenteil:

“Session logging has caused serious practical problems,” the ministry’s staffers write in the report. “The implementation of session logging proved to be unusable to the police; this became clear the first time they tried to use [the data] as part of a criminal investigation.”


Doch so verheerend dieses Urteil auch ausfällt, scheint der dänische Justizminister Morten Bødskov weiterhin am „Session Logging“ festhalten zu wollen. Bødskov gibt an, erst eine EU-weite Evaluation der Vorratsdatenspeicherung abwarten zu wollen, bevor in Dänemark Entscheidungen getroffen werden. Kritik erfährt er bei diesem Vorgehen unter anderem von Jakob Willer dem Direktor der Telecom Industry Association Denmark:

Right now, the government is awaiting an evaluation from the EU, which might be completed in 2014, before they will even consider removing session logging from the Danish law. This is meaningless. Session logging is not a part of the EU’s directive, so it won’t be a part of the evaluation, and the report from the Ministry of Justice clearly states that session logging has zero investigative value, […]

Mittlerweile scheint Bødskov dem öffentlichen Druck allerdings ein wenig nachzugeben und sorgt wenigstens für einen kleinen Hoffnungsschimmer:

If the evaluation [of the European Data Retention Law] from the EU is delayed further, we will initiate an evaluation of session logging in the parliamentary year of 2014-2015

5 Ergänzungen

  1. die sind bisher zur noch nicht genug in Datamining bewandert, um einen Nutzen aus den Datenbergen zu ziehen

  2. „Dänemark: Internetüberwachung ist unbrauchbar zur Strafverfolgung“ Zu dieser Erkenntnis brauchts keine Wissenschaft, da reicht, dass man das Internet wenigstens kennt gepaart mit gesundem Menschenverstand.

    Eines der „schönsten“ Beispiele aus der Praxis (mehr haben die wirklich nicht!): es konnte ein 16-jähriges scriptkiddy ins Gefängnis gesteckt werden. Ein wahrlich schwerverbrecherischer Terrorist und Kinderschänder … http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-in-der-Polizeipraxis-1724758.html In Deutschland hätte wohl die GSG9 die Wohnung der Großeltern gestürmt.

    Die VDS wird aber sicher trotzdem kommen, die haben sich da was in den Kopf gesetzt, das bekommt man nicht mehr raus. Außerdem hat der SPD-Kanzlerkandidat soeben die Erfinderin der deutschen Vorratsdatenspeicherung, Frau Zypries, ins Kompetenzteam geholt, wird wohl in der großen Koalition die Justizministerin, auch zusammen mit den Grünen?

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