Wie Heise.de berichtet, beendete das Bundesverfassungsgericht einen langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Heise-Verlag (c’t, iX) und der Musikindustrie.
Der Rechtsstreit entstand, nachdem der Heise-Verlag in einer Tickermeldung vom 19. Januar 2005 auf die Homepage des Softwareherstellers Slysoft verlinkte, was die Musikindustrie mit einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden versuchte. Slysoft bietet mit AnyDVD eine Software zur Umgehung des DVD-Kopierschutzes an, deren Benutzung und Verbreitung in Deutschland illegal ist. Nach einem Zug durch alle Instanzen urteilte der BGH am 14. Oktober 2010, dass das reine Setzen eines fußnotenähnlichen Links zur weiteren Informationsbeschaffung vollkommen legitim sei und hob damit anderslautende Entscheidungen des OLG München auf.
Die Musikindustrie reagierte darauf umgehend mit einer Verfassungsbeschwerde, die erst heute nicht anfechtbar und endgültig vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde. Eine anders lautende Entscheidung hätte unter Umständen unabsehbare Konsequenzen für die Netzkultur in Deutschland gehabt, da eine qualitativ hochwertige Berichterstattung ohne Nennung von Quellenangaben kaum möglich ist.