Schon wieder soll eine einmal eingerichtete Datenbank nun auch für andere Zwecke genutzt werden dürfen. Die Europäische Kommission will die in Eurodac gesammelten Fingerabdrücke von Asylbewerbern auch Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hält das für einen „schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer besonders verwundbaren Gruppe von Menschen“.
Im Dezember 2000 wurde eine EU-Verordnung verabschiedet, um eine um eine europäische Datenbank für Fingerabdrücke von Asylbewerbern zu errichten: Eurodac. Begründung war die Umsetzung des Dubliner Übereinkommens, auf deutsch: Menschen daran zu hindern, Asylanträge in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu stellen.
Wie jede gute Datenbank, weckt dies früher oder später auch andere Begehrlichkeiten. Jetzt will die EU-Kommission auch Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu Eurodac geben. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Peter Hustinx bezeichnet diese Pläne als „schleichende Erosion der Grundrechte“:
Während der EDSB durchaus versteht, dass Zugang zu einer Datenbank mit Fingerabdrücken ein nützliches zusätzliches Hilfsmittel bei der Verbrechensbekämpfung sein kann, bedeutet die vorgeschlagene Änderung einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer besonders verwundbaren Gruppe von Menschen, die des Schutzes bedürfen; und der EDSB stellt die Notwendigkeit des vorgesehenen Zugriffs in Frage.
In einer Stellungnahme kritisiert er den Vorstoß der Kommission. Er erklärt:
Nur weil die Daten bereits gesammelt worden sind, sollten sie nicht für einen anderen Zweck verwendet werden, da dies einen weitreichenden negativen Effekt auf das Leben von Einzelnen haben kann. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre von Einzelnen und das damit verbundene Risiko der Stigmatisierung verlangen eine starke Rechtfertigung. Die Kommission hat einfach keine ausreichenden Gründe vorgelegt, warum Asylsuchende für eine solche Behandlung ausgesondert werden sollten.
Schon vor fünf Jahren schrieb ich nach einer Analyse elektronischer Datenbanken und Datenaustauschverfahren der EU:
Am stärksten betroffen von dieser Entwicklung sind zweifellos Migranten. Viele Systeme werden mit dem expliziten Ziel entwickelt, Migrationsströme in die EU zu verhindern. An dieser Menschengruppe ohne große Rechte oder Lobby werden neue Systeme ausprobiert, eh sie auf weitere Gruppen ausgeweitet werden.