Eurodac: Strafverfolgungsbehörden wollen Zugriff auf Fingerabdruck-Datenbank von Asylbewerbern

Schon wieder soll eine einmal eingerichtete Datenbank nun auch für andere Zwecke genutzt werden dürfen. Die Europäische Kommission will die in Eurodac gesammelten Fingerabdrücke von Asylbewerbern auch Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hält das für einen „schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer besonders verwundbaren Gruppe von Menschen“.

Im Dezember 2000 wurde eine EU-Verordnung verabschiedet, um eine um eine europäische Datenbank für Fingerabdrücke von Asylbewerbern zu errichten: Eurodac. Begründung war die Umsetzung des Dubliner Übereinkommens, auf deutsch: Menschen daran zu hindern, Asylanträge in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu stellen.

Wie jede gute Datenbank, weckt dies früher oder später auch andere Begehrlichkeiten. Jetzt will die EU-Kommission auch Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu Eurodac geben. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Peter Hustinx bezeichnet diese Pläne als „schleichende Erosion der Grundrechte“:

Während der EDSB durchaus versteht, dass Zugang zu einer Datenbank mit Fingerabdrücken ein nützliches zusätzliches Hilfsmittel bei der Verbrechensbekämpfung sein kann, bedeutet die vorgeschlagene Änderung einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer besonders verwundbaren Gruppe von Menschen, die des Schutzes bedürfen; und der EDSB stellt die Notwendigkeit des vorgesehenen Zugriffs in Frage.

In einer Stellungnahme kritisiert er den Vorstoß der Kommission. Er erklärt:

Nur weil die Daten bereits gesammelt worden sind, sollten sie nicht für einen anderen Zweck verwendet werden, da dies einen weitreichenden negativen Effekt auf das Leben von Einzelnen haben kann. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre von Einzelnen und das damit verbundene Risiko der Stigmatisierung verlangen eine starke Rechtfertigung. Die Kommission hat einfach keine ausreichenden Gründe vorgelegt, warum Asylsuchende für eine solche Behandlung ausgesondert werden sollten.

Schon vor fünf Jahren schrieb ich nach einer Analyse elektronischer Datenbanken und Datenaustauschverfahren der EU:

Am stärksten betroffen von dieser Entwicklung sind zweifellos Migranten. Viele Systeme werden mit dem expliziten Ziel entwickelt, Migrationsströme in die EU zu verhindern. An dieser Menschengruppe ohne große Rechte oder Lobby werden neue Systeme ausprobiert, eh sie auf weitere Gruppen ausgeweitet werden.

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3 Ergänzungen

  1. Ich muss sagen, schön langsam bekomm ich ein richtig schlechtes Gefühl bei diesen ganzen Datensammlungsgeschichten. Zu Beginn wird immer gesagt, es wird nichts weitergegeben und dann kommt irgendeine Verordnung und schwupdiwupp sind die Daten alle bei einer anderen Behörde. Gerade heute stand in den Medien, dass die Steuerfahnungsbehörde Bankdaten CD´s von Deutschen und Schweizer Banken angekauft hat, und jetzt läuft dieser Blogartikel wonach alle Asylanten-Fingerabdrücke weitergegeben und weiterverwendet werden sollen, auch in diese Richtung. Ich meine, wenn man es mit kriminellen Menschen wie zB Geldwäscher a la Rakhat Aliyev zu tun hat, der Millionen Euro in Österreich und Deutschland reingewaschen haben, dann mag das sehr sinnvoll sein. Aber Hallo!, die Mehrheit der Bürger sind keine Kriminellen. Und dann wollen sie in Österreich auch noch ELGA einführen, und alle medizinischen Daten selbstverständlich nur für den behandelnden Arzt sammeln. Ha, dass ich nicht lache.

  2. Falls der Fingerabdruck-Abgleich massenhaft eingesetzt wird, dann steigt vermutlich auch die Aufklärungsrate von durch Ausländer begangene Straftaten – und damit zeigt die Kriminalstatistik einen Anstieg der Ausländerkriminalität.

    Die Maßnahme generiert sich dadurch ihre eigene (nachträgliche) Begründung.

    (Das ganze würde natürlich mit jeder anderen Randgruppe genauso funktionieren, der man verpflichtend Fingerabdrücke abnimmt)

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