Der Schultrojaner wird beerdigt

Das bayerische Kultusministerium hat in einer Pressemitteilung verkündet, dass die Bundesländer gemeinsam mit den Schulbuchverlagen die unsägliche Idee eines Schultrojaners beerdigt haben.

In den Verhandlungen zwischen den Ländern und den Schulbuchverlagen konnte der Amtschef des Bayerischen Kultusministeriums, Dr. Peter Müller, Folgendes vereinbaren:
• Von dem aus dem Jahre 2010 vorgesehenen Einsatz einer Plagiatssoftware zur Überprüfung von Speichersystemen der Schulen und von der Einholung von Schulbestätigungen, dass sich keine digitalisierten Unterrichtswerke auf Schulrechnern befinden, wird im beiderseitigen Einvernehmen abgesehen.

Das freut uns natürlich doppelt – einerseits, weil die Idee einfach inakzeptabel und weltfremd war, einfach mal Rechner und Datenspeicher in Schulen nach Kopien von Schulbüchern in einer unheimlichen Onlinedurchsuchung zu rastern und den Lehrern zu misstrauen, andererseits weil die Debatte um diese Idee erst nach unserer Berichterstattung im vergangenen Herbst gestartet wurde.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

17 Ergänzungen

  1. Das Grinsen kann ich mir bei dem Wortlaut einfach nicht verkneifen… „Einsatz einer Plagiatssoftware zur Überprüfung“. Klingt so als hätte das Ding auch geklaut oder abgekupfert sein müssen. :)

    Aber sehe ich das richtig? Die lassen sich da nun für das „Absehen“ feiern? Obwohl das (meiner Meinung nach) rechtlich ohnehin fraglich gewesen wäre?

  2. Was ist denn „rechtlich fraglich“ wenn ein Inhaber von Urheberrechten auch versucht diese durchzusetzen. Unsere Schulen (bin selbst Lehrer) kranken durchaus an mangelndem Austausch von Lehrmaterialien. Schon mal darüber nachgedacht warum das so ist? Meine Antwort: Weil man dann seine eigenen Materialien immer wieder unter fremden Namen bei den SchülerInnen wieder findet. LehrerInnen haben leider ein sehr bedenkliches Verständnis zur Urheberschaft. Nicht einmal CC-Lizenzen werden beachtet. So gesehen kann ich die Rechteinhaber durchaus ein Stück weit verstehen.

    1. Dann hast du vermutlich auch kein Problem damit, dass ich mir einen Trojaner auf deinen Rechner installiere. Ich mein‘ irgendwo zwischen deinen Urlaubsfotos und denen deiner Freundin könnten ja auch ein paar von meinen Fotografien gelandet sein von deinen „Raubzügen“ durch die unendlichen Weiten des Netzes. Und wenn ich schon dabei bin, nehm‘ ich auch gleich deine Textdokumente und eMails in Augenschein. Geschrieben habe ich auch schon recht viel. Ist jetzt eigentlich egal, ob du jemals von meinen Arbeiten gehört hast, aber rein theoretisch gesehen hast du die Möglichkeit dazu, daher ist das mein gutes Recht als Rechteinhaber…

      1. Lieber Nao – da tappst Du in die klassische Falle des modernen (un)informierten Nerds. Der Begriff „Schultrojaner“ wurde absichtlich, sozusagen um zu provozieren, in die Welt gesetzt. Es war nie geplant einen Trojaner einzusetzen. Vielmehr hatten sich die Kultusministerien der Länder und die Verwertungsgesellschaft der Schulbuchverlage darauf geeinigt gemeinsam die Festplatten der Schulserver (nur diese) auf Urheberrechtsverletzungen zu scannen. Die Namen der betroffenen Lehrkräfte sollten dabei nicht an die Rechteinhaber gehen. Statt dessen hätten rein intern im Schulsystem entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollen. Die Software wird deshalb auch als Scansoftware und nicht als Trojaner bezeichnet. Schau‘ Dir das mal in der Presserklärung an statt einfach einem absichtlich gestreuten Begriff auf den Leim zu gehen.

    2. Die rechtliche Unsicherheit ergibt sich meiner Meinung nach daraus, dass (mal wieder) am Anfang zu viel falsch gemacht wurde:

      Die Software sollte von den Verlagen kommen, wer diese dann kontrolliert war unklar oder wurde nicht für wichtig empfunden.

      Dieses „anerkannten statistischen Verfahrens“ mit dem die Schulen ausgesucht werden sollten ist dann der absolute Gipfel. Urheberrechtsverletzungen sind entweder eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit. Seit wann werden Ermittlungen auf Basis von statistischen Verfahren gemacht?
      Stelle dir mal vor, du entscheidest auf Grund einer Statistik, welchen deiner SchülerInnen du einer Straftat/Ordnungswidrigkeit verdächtigst….

      Ich habe nichts dagegen, wenn ein Schulrechner bei begründetem Verdacht auf Urheberrechtsverletzung durchsucht wird und die Schule intern dann die Konsequezen für den verantwortlichen Lehrer ziehen muss.
      Der Begriff Schultrojaner geht auch mir ziemlich gegen den Strich.

      Aber auch wenn vlt die Bereitschaft da gewesen ist, bei diesem Thema viel nachzubessern, hatte das Ganze einen so schlechten Start, dass ich froh über die Entscheidung bin.

      1. Das sehe ich genauso!

        Im Rahmen dieser ganzen Regelung und der nachfolgenden Debatten wurde mir allerdings bewusst, dass offenbar viele meiner Lehrerkollegen glauben für sie gelten keine Gesetze. Und das kann es dann einfach auch nicht sein.

      2. Natürlich sollte der Status quo geändert/verbessert werden. So eine Spähsoftware hilft da meiner Ansicht nach aber wenig. Du sagt, viele Lehrer halten sich nicht an die derzeitigen Gesetze.

        So als nicht-Lehrer lehne ich mich mal aus dem Fenster und behaupte naiv ;-)
        1) Die derzeitigen Gesetze sind so undurchsichtigt & unlogisch, dass kaum einer weis, was man als Lehrer darf und was nicht. Kam zumindest mir so vor, als ich mal versucht habe mich da einzulesen.
        2) Es wird nicht viel investiert um Lehrer in dieser Hinsicht aufzuklären.

        Sind so zwei Punkte, an denen man viel besser ansetzen könnte als mit ner ollen Spähsoftware.
        Klar wird es immer wieder Lehrer geben, denen das alles egal ist. Aber sowas gibts ja überall.

  3. Naja, damit ist aber nur die Hälfte abgewendet.

    Ich weiss von mindestens zwei Schulen, wo die Schüler-Rechner freiwillig vollständig überwacht werden (inkl. welche Webseiten besucht wurden, welche Programme wann benutzt wurden, optional mit Video-Aufzeichnung, etc, pp). Die Argumentation dabei ist, dass man als Lehrer dafür verantwortlich ist, welche Inhalte von den Schülern konsumiert werden und wie die Rechner benutzt werden. Besucht ein Schüler z. b. Rotten.com, kann der Aufsicht habende Lehrer dafür belangt werden.

    Das macht die Überwachung aber halt auch nicht vertretbarer. Nur nachvollziehbarer.

    1. Das Loggen von zumindest Login, Logoff und Internetdaten ergibt sich doch aus der Aufsichtspflicht. Ich als Schulnetzbetreuer will mir nicht vorwerfen lassen, diese verletzt zu haben, und nicht alle KollegInnen kommen der „aktiven Sichtkontrolle“ hinterher.
      Man muss die Nutzer halt im Vorfeld darauf hinweisen, wie auf Webseiten o.ä. auch. Und in Kombination mit einer Nutzungsvereinbarung, die zu haben eh mehr als sinnvoll ist, in der man das offenlegt und unterschreiben lässt (auch die Erziehungsberechtigten), ist das datenschutzrechtlich auch nicht bedenklich. Klar, dass die Logs nur stichprobenartig durchgesehen werden und nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden.
      Mal davon abgesehen: Was meint ihr, was auf Facebook und Co oder selbst auf dieser Seite alles geloggt wird?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.