Nach fünf Jahren Klageweg gibt es in der Auseinandersetzung Perlentaucher vs. FAZ/SZ nun ein Urteil. Der Perlentaucher darf 13 Abstracts zu FAZ- und SZ-Buchkritiken nicht mehr vertreiben, entschied heute das OLG Frankfurt. Mit ihren weitergehenden Anträgen sind die Zeitungen gescheitert.
Nach dem neuesten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt kann sich der Perlentaucher ganz sicher sein, dass sein Geschäftsmodell, das FAZ und SZ in toto verbieten lassen wollten, gültigem Recht entspricht. FAZ und SZ wollten durch die Gerichte unterbinden lassen, dass der Perlentaucher ihre Buchkritiken resümiert und diese Resümees an Internetbuchhändler weitervertreibt. FAZ und SZ sind damit vor allen Gerichten, durch die sie dieses lange Verfahren getrieben haben, weitgehend gescheitert. Besonders mit ihren wettbewerbs- und markenrechtlichen Ansprüchen sind FAZ und SZ bei keinem der Gerichte durchgedrungen. Das Verfahren lief von Landgericht Frankfurt, Oberlandesgericht Frankfurt, zum Bundesgerichtshof und wieder zurück zum Oberlandesgericht Frankfurt.
Traurig ist es, daß sowas fünf Jahre dauert, durch alle Instanzen gehen muß, vom BGH wieder runtergereicht wird und jetzt endlich ein Urteil feststeht. Die Kosten der Verfahren möchte ich hier mal veröffentlicht sehen. War es das wert? Manchmal ist juristisch selbst für Laien alles so klar, daß man sich fragt, warum ellenlange Klagewege notwendig sind. Ein gesunder Menschenverstand aller Parteien könnte so oft ausreichen. Vor allem ein „good will“. Den erwarte ich ausdrücklich von mächtigen Verlagshäusern (nebst deren Hausjuristen), die in der Öffentlichkeit gerne als offen, diskussionsfreudig und liberal gesehen werden möchten. Ein solches Gebaren kommt nicht gut an.
Dani
Hilft keinem und klärt nichts — falls ich das Urteil („Einzelfallentscheidung“) richtig verstehe — auf die Schnelle. Wohl dem, der sich viel Anwaltzeit leisten kann. Urteil ist aber noch nicht veröffentlicht:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de