GEMA zensiert meinen Film in Deutschland

Die US-Künstlerin Nina Paley war zuletzt zur Open Knowledge Konferenz in Berlin zu Besuch und fand dabei heraus, dass ihr Spielfilm „Sita sings the blues“ von der GEMA auf Youtube zensiert wird. Das wunderte und verärgerte sie, da sie alle Rechte geklärt hat und in einer Crowdfunding-Aktion mehr als 55.000 Dollar eingesammelt hat, um die Musik im Film frei zu kaufen und den Film unter einer Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen.

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Kurz-Video erzählt sie jetzt die Geschichte, zeigt ihre Verträge mit Sony (SME) und fordert die GEMA auf, ihren Film wieder frei zu schalten.

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Die Sperre für „Sita sings the blues“ auf Youtube scheint aber nicht für alle Versionen zu gelten. Hier ist Sita sings the blues in voller Länge. Etwas absurd ist, dass diese Version nicht von Nina auf Youtube eingestellt wurde und sie als Künstlerin bei möglichen Werbeerlösen keinerlei Kompensation bekommt, sondern jemand anderes.

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103 Ergänzungen

  1. Warum es nicht für Deutschland zählt ist einfach: Die amerikanischen Buy-out Klauseln haben keine Bedeutung für den Deutschen Markt. Hier kann Sony nicht einfach dem Urheber alle Rechte abkaufen und weitervermarkten ohne ihn daran zu beteiligen. Ist eben kein „copyright law“.

  2. ps: was mich ein wenig wundert ist die konzern-freundliche und urheberfeindliche Agenda solcher Blogeinträge. Es gab Zeiten, da war das hier mal „grün“.

      1. Ups – ich habe aus Versehen beim falschen kommentar geantwortet. Siehe unten (kannst du gerne verschieben und das hier löschen)

    1. Urheberfeindlich? Nina Paley ist ein Konzern? Hast du mal nachgeschaut, von wann die Songs sind, über die man sich geeinigt hat (bis auf die von 2002 finde ich da keinen nach 1930).

      Ich kann deinen Einwurf überhaupt nicht verstehen. Vor allem nicht, was die konzernfreundlichkeit angeht.

      1. Ich hab den Beitrag schon gelesen. Allerdings war der Kommentar etwas eilig und arg verkürzt und insofern ungerechtfertigt pauschalisierend. Prinzipiell meine ich: Google ist ein Milliardenunternehmen und die GEMA eine Urhebervertretung. Und auch wenn die eine zum Teil steinzeitliche Politik verfolgt, sehe ich noch keinen Grund die Taktik Googles gegen sie Stimmung zu machen unkommentiert zu unterstützen. Ein wenig mehr Abwägung der interessen fände ich persönlich schön. Ein Bekannter zu mir meinte letztens „Bei Google knallen die Sektkorken, wenn sie einen Deal mit einer VG gemacht haben“ Und vier der fünf beliebtesten youtube-Videos aller Zeiten sind Musikvideos. Was ist verwerflich daran, dass die GEMA für das Recht der Urheber, an den Gewinnen Googles beteiligt zu werden, kämpft?

        Ich hoffe das ist eine verständlichere Kritik. Entschuldigung für den ersten Schnellschuss.

        1. @RJonathan: In diesem Fall geht es nicht um Youtube, sondern um eine Künstlerin, die viel Geld dafür gesammelt hat, alle Rechte zu klären und die will, dass ihr Werk überall gesehen wird.

      2. @markus Da hast du recht. Aber ist schon komisch, dass gerade jetzt auf einmal ein Video von einer amerikanischen Künstlerin erscheint, die sich über die Verbreitung ihres Filmes in Deutschland kümmert, oder?
        Für mich riecht das arg nach Anti-Gema-Kampagne – auch wenn man das nicht nachweisen kann. Aber hinweisen auf diesen Zusammenhang könnte man.

        1. @RJonathan: Ja, der Zeitpunkt ist total komisch. Das liegt sicher nicht daran, dass Nina Paley heute das Video veröffentlicht hat und ich sie vorletzte Woche in Berlin kennengelernt habe, wo sie mir von dem Problem erzählte, das sie da gerade erst gesehen hatte.

      3. Okay, das hätte ich mir aus der Einleitung ableiten können.

        Es geht mir auch nicht um diesen Einzelfall (auch wenn da für mich trotzdem noch nicht alle Fragen beantwortet sind – Warum man sich an die Öffentlichkeit wendet und nicht direkt an GEMA? Was genau steht in den betreffenden Passagen, aus denen die Filmemacherin ihr recht auf eine freie Ausstrahlung auf youtube ableitet?), sondern um die fehlende Einordnung in den Zusammenhang.

        Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass die GEMA hier einen Fehler gemacht hat. Wenn sie es nicht hat, ist es sicherlich trotzdem (oder erst recht) ärgerlich, dass der „freie Film“ jetzt doch nicht „frei“ ist.
        Aber trotz dieses Ärgers kannst du von mir als Leser auch nicht Verlangen, dass ich den Kontext der aktuellen Diskussion Gema/youtube ausblende und diesen Beitrag nicht auch als eine Stellungnahme zu diesem Thema lese – gerade weil du das Thema ansonsten nicht erwähnst und den Beitrag nicht einordnest.

        Aber vielleicht habe ich Dir da auch unrecht getan, dann muss ich mich ausdrücklich entschuldigen!

        (muss mich jetzt um meine Arbeit kümmern, Danke für die Diskussion & Klarstellung bis hierhin)

    2. Das liegt an der problematik des Feindbildes, jeder der irgendwas schützen lassen will ist sofort Terrorist, der andere ist der Gute, siehe z.B. den Artikel zum gelöschten Greenpeace Spot bei Youtube.

    3. Weil Google (insgesamt) legendenhaft viel Geld verdient, fliegen bei vielen auf einmal alle Prinzipien über Bord. Die GEMA hat nur noch $$$ in den Augen und will YouTube auf Teufel komm raus zum Content-Provider stempeln bzw. per Gericht stempeln lassen, um ihre normalen Streamingtarife anwendbar zu machen. Sie schert sich dabei einen feuchten Kehrricht um diejenigen ihrer Mitglieder, die wg der verständlichen Vorsicht von YouTube jetzt in D offline sind, statt dass ihre Stücke (im Original oder als UGC) mit GEMAs Segen auf YouTube monetarisiert werden können. Und von der rechtlich eindeutigen Einordnung von YouTube als Host-Provider mal abgesehen sind auf einmal alle, die GEMAs Rolle kritisch sehen, „konzernfreundlich“.

      1. @John,

        mein Hostprovider verdient nicht mit Werbung, die ich ihm an Traffic beschere. Ich bezahle ihn dafür, mir diesen Traffic zu geben.

        Das ist ein Unterschied und muss endlich in den Köpfen ankommen.

        YouTube verdient:

        a) MIlliarden

        b) ist eine unglaublich effektive Profiling Maschine, die Google dann wiederum einsetzen kann um auf GMail etc. Werbung zu schalten.

        Das ist alles sehr sehr bzw. _auschliessliche_ profitorientiert.

        Und warum funktioniert es? Weil die Leute die Musik sehen und höen wollen. Und daran darf ja wohl bitte der Urheber dieser Musik dann wenigstens ein bisschen mitverdienen.

        #Perspektive

        Best
        Hans

  3. Die GEMA, ein Monopol seit dem 28.09.1933. Zieht marodierend durch’s Internet und walzt alles platt, was vermeintlich gegen die eigenen Interessen verstößt. Der Laden gehört einfach nur abgeschafft.

    1. Und das Einsammeln für Aufführungen/Ausstrahlungen im Radio übernimmt dann wer? „Abschaffen“ ist ein bisschen zu einfach. Ist ja nicht so, dass die GEMA kein Geld an Künstler ausschüttet.

      1. Das hat in einer einfachen Monopol-Welt vielleicht funktioniert. Aber in der heutigen Gesellschaft? Es geht doch gar nicht mehr um Radio.

        Es bleiben die offenen Fragen. Welches Geld bekommt der Straßenkünstler? Warum muss der Clown auf der Geburtstagsparty für die Hintergrundmusik GEMA-Gebühren bezahlen? Wie kann es sein, dass in Büros oder auf Baustellen keine Radios erlaubt werden, weil die „Aufführung“ GEMA-pflichtig ist (von GEZ einmal abgesehen)? Warum muss Tante Emma für ein Radio in ihrem Geschäft GEMA-Gebühren bezahlen, obwohl der Sender bereits Gebühren für die Verbreitung bezahlt hat?

        Abgesehen davon hat die GEMA für die Fragen des digitalen Zeitalters gar keine Antworten. Wir haben keine 10-50 Publisher mit 200-500 Urhebern mehr, sondern dank des Internets mehrere Millionen unabhängige Künstler die pro Minute so viel neue Musik erzeugen wie die gesamte Industrie weltweit bisher im ganzen Jahr.

        Die GEMA kann nicht einmal davon träumen in dieser Situation zu bestehen. Sie wirkt in diesen Tagen als eine Diskriminierungsinstitution, welche Konkurrenz vom Markt fernhält und stellt sich trotzig einer neu entstehenden Marktmacht entgegen, welche so gewaltig ist, dass jeder Versuch sie aufzuhalten von vorn herein aussichtslos sein muss.

        Im Verhältnis zwischen der Masse der kreativ tätigen Personen verglichen mit den wenigen industrialisierten Publishern welche die GEMA vertritt, schadet eine Unterstützung der wenigen registrierten Urheber zu Lasten von Millionen nicht registrierten Urhebern insgesamt der Wirtschaft mehr als sie nutzt.

        Wenn ich mich entscheiden müsste zwischen einer Industrie, die pro Jahr vielleicht ein paar Stunden Musik produziert und den Millionen sonstigen Kreativen, welche die gleiche Menge jede Minute liefern. Sorry: aber dann verzichte ich doch gern auf die Industrie.

      2. Ja warum muss der Clown bezahlen? Weil jemand anderes die Musik komponiert hat? Er möchte davon profitieren, dann sollten auch die erschaffer davon profitieren.

      3. Lieber Ralph,
        ich jedenfalls finde es schon komisch, wenn ein ausländischer Künstler in diesem Land einen Aufschlag von € 30 für seine Konzertkarten von Seitens der GEMA in Kauf nehmen muß, obwohl er nur eigene Songs spielt. Ich selbst habe dies in FFM mehrfach erlebt, daß die GEMA da in erster Hinsicht den Künstler abgekocht hat (letztes Opfer Shakira), und hinterher weder dem Künstler, noch seinem Publisher Kohle ausgeschüttet hat. Es gibt genug Beweise, wenn man lange genug recherchiert, findet man schon an den richtigen Stellen die richtigen Aussagen.

        Und dies mit den € 30 kommt ja nicht nur bei Künstlern vor! Die GEMA kassiert generell jeden ab, der dumm genug ist, seine Werke ihr melden zu lassen. Das seit Neuestem via YT der Krieg der sich immer mehr in Deutschland verbreitenden koreanischen und japanischen Musik erklärt wird, ist an Jämmerlichkeit nicht zu überbieten. Wenn die GEMA jedenfalls in diesem Tempo weiter macht, dürfte das deutsche YT noch vor Jahresende abgeschaltet werden. Und dann hätte die GEMA wieder einen ihrer berühmtberüchtigten Pyrrhussiege eingefahren, die immer zu Lasten des Künstlers gehen.

    2. Das Grundkonzept Verwertungsgesellschaft ist m.E. gut und richtig und die GEMA zählt im internationalen Vergleich zwar zu den bürokratischsten VGs aber auch zu den am korrektesten arbeitenden (im Gegensatz zu den teils sehr korrupten Schwestergesellschaften). Wo sie aber ein riesiges Problem haben, ist bei der ausgewogenen Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Diese YouTube-Kiste ist ein klassischer Bärendienst: Statt die Vorteile von YouTube und user generated content aufzugreifen und dabei auch mal anzuerkennen, welcher enorme Aufwand mit Entstehung und Betrieb von YouTube verbunden ist, sieht man seitens GEMA nur einen Angreifer, dem es möglichst konsequent die eigenen Regeln aufzuzwingen gilt.

  4. Der Hauptfehler liegt doch darin, dass sie bei dem Kauf der Rechte nicht darauf hingewiesen wurde, dass es Verwertungsgesellschaften (wie die GEMA) gibt, die eine einzelne Befreiung von Werken gar nicht kennt.
    Die GEMA übt hier völlig normal ihre Aufgabe aus. Das Problem, dass Künstler in ihrem Heimatland andere Verträge haben gibt es schon ewig. Diesen Videoaufruf von Frau Paley finde ich daher extrem wichtig, denn ohne auftretende Komplikationen, wird sich an diesem Missstand nichts ändern.

    1. Kennst Du Dich aus? Stimmt es, dass es für Künstler, die von der GEMA vertreten werden, nur Knebelverträge gibt, im Stile von: ein ganzes Künstlerleben lang – für alle Songs – nur GEMA; und wer auch nur für einen einzigen (noch nicht mal CC) Song ausscheren will sich für sein komplettes Lebenswerk ne andere Verwertungsgesellschaft suchen muss?
      Ich hatte mal mit jemandem vom Open-Music-Projekt gesprochen, der detailliert erzählt hat, wie die GEMA mit Abweichlern umspringt. Da mussten Anwälte z.B. erzwingen, dass die GEMA bestätigt, dass die Künstler auf der Open-Music-CD nicht von ihr vertreten werden und im Presswerk mussten wohl auch Anwälte nachdrücklich bestätigen, dass das alles so rechtens wäre.
      Wenn das alles so stimmt, dann invoziere ich gern Godwin’s Law.

      1. soweit ich weiss, muss ein Komponist der bei der GEMA ist, jedes Werk einzeln bei der GEMA in form eines Antragbogens anmelden. Erst dann weis die GEMA die Intressen des Künstlers an dem Werk zu vertreten. Das hat dann aber doch auch komische Seiteneffekte: Will der Komponist eines seiner Stücke die er vor Jahren mal angemeldet hat bei einer Veranstaltung zum besten geben, so muss er selbst, bzw der Veranstalter an die GEMA-Gebühren zahlen. Konstenfrei kann er dies nie machen. Er kann also auf sein Verdienst nicht verzichten (Benefizveranstaltung)

      2. Mein Kenntnisstand ist: dass du nur als gesammter Künstler der GEMA beitreten kannst, d.b. alle deine Werken sind automatisch bei der GEMA. Kann sein, dass du sie ihr einzeln mitteilen musst. Trittst du aus der GEMA aus vertritt sie dich auch nicht mehr.
        Das mit der Open-Music-CD ist so, die GEMA muss erst alle Titel als frei genehmigen (wie auch bei Kinder wollen singen).
        Das mit Benefizsachen ist meiner Meinung nach ein großes Argument gegen die momantenen Gema Verträge.
        Wenn ich als Künstler ein Anti – Kriegs-Lied schreibe, dann wäre mir wichtig dass es viele hören und nicht dass ich daran etwas verdiene.

  5. @RJonathan

    Da muss ich widersprechen. Vertrag ist Vertrag. Du unterstellst, Sony würde eine Sublizenzierung vornehmen obwohl sie dazu nicht berechtigt sind. Das glaube ich persönlich nicht. Ich kenne kein Unternehmen, dass sich eine derartige Bevormundung gefallen lassen würde.
    Auch die Behauptung, dass deutsches Urheberrecht in diesem speziellen Fall anwendbar wäre halte ich für Spekulation. Ich bezweifle, dass ein ausländischer Staatsbürger, der einen gültigen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen hat sich auf deutsches Recht berufen kann. Das scheint mir etwas weit hergeholt.

    Ich glaube auch keineswegs, dass die GEMA das wissentlich blockiert sondern halte es für Behördenmentalität und das Werk eines dienstbeflissenen Beamten.

    Ich privat habe den Eindruck, diese Institution glaubt für alles zuständig zu sein und führt eine Politik der Beweislastumkehr. Sprich: wenn jemand in einem Geschäftslokal eine Stereoanlage installiert, so verlangt die GEMA Lizenzgebühren für Aufführungsrechte. Soweit ich gehört habe beweist sie aber nicht etwa dem Ladeninhaber, dass er Musik spielt für welche eine Lizenz notwendig ist. Sondern der Inhaber muss das Gegenteil beweisen, wenn er keine Lizenz kaufen will. Genauer und aus erster Hand kann das aber sicher ein Betroffener erklären.

    Man stelle sich vor was passierte, wenn jede nationale Verwertungsgesellschaft so reagieren würde wie die deutsche GEMA in diesem Fall und bei jeder berechtigten Lizenznutzung persönlich angesprochen und die Rechtmäßigkeit nachgewiesen haben wollte. Was bei einem Konzert oder einer CD funktioniert, wird übertragen auf das Internet zur Farce. Die Auswirkungen auf den internationalen Markt stelle ich mir katastrophal vor.

    Da liegt genau der Hase im Pfeffer – meiner Meinung nach muss die GEMA prüfen, ob eine berechtigte Lizenznutzung vorliegt und kann nicht einfach pauschal sperren und die Pflicht zur Prüfung aus Kosten- oder anderen Gründen an die Lizenznehmer delegieren.

    Internationale Lizenzen sollten doch gerade verhindern, dass der Lizenznehmer jede Verwertungsgesellschaft einzeln anschreiben muss. Was würden es also bedeuten, wenn ein Lizenznehmer auf jeder Plattform für jede Verwertungsgesellschaft weltweit einzeln die Rechte nachweisen muss – am besten mit schriftlicher Vorlage eines Transkripts des Lizenzvertrages in jeweiliger Landessprache bei der entsprechenden Gesellschaft? Welche Konsequenzen hätte das zum Beispiel für die Werbebranche?

    Mein persönlicher Eindruck ist: da wird wie im Wilden Westen zuerst scharf geschossen und wenn es falsch war, wird sich schon jemand beschweren. So geht es einfach nicht!

    1. Wird hier nicht evtl. die GEMA mit der GEZ in einen Topf geworfen? Denn soweit ich weiß muß man GEZ Gebühr für das Radio zahlen, das man aufstellt.

      1. Nein, für die Musikanlage in deinem Lokal, Laden, Arztpraxis, weißnichwas mit Gästen/Kunden/Besuchern musst du auch an die GEMA bezahlen – weil es öffentliche Aufführung ist.
        Die GEZ kassiert noch einmal zusätzlich ab – teilweise sogar mehrfach, wenn du mehrere einzeln beschallbare Räume hast oder die Lautsprecher zu weit von der Anlage entfernt stehen.

        Übel wird es z.B. auch, wenn du bereits die GEMA bezahlt hast und dann ein Video oder Livestream aufnimmst, bei dem im Hintergrund GEMA-pflichtige Musik läuft – dann darfst du nochmal bezahlen.

        Meine Mutter hat ein Billardlokal mit 16 Tischen in zwei Räumen + Gastronomie, wir hatten auch schon zwei große Turniere mit jeweils 128 Teilnehmern und Livestream, daher weiß ich das.

      2. Nachtrag zu meinem ersten Absatz: Einzige Ausnahme ist, wenn du eingeschränkten Zugang zu einer Veranstaltung hast, d.h. es darf nur eine vorher festgelegte Personengruppe kommen. Dann brauchst du nichts zahlen.
        So hat es z.B. mein altes Gymnasium gehandhabt – zum Abisturm, bei dem auch immer eine Band spielte (alter und neuer Pop, bisschen was Selbstgeschriebenes …) waren ausschließlich die Schüler der Schule zugelassen. Wir haben zwar die komplette Nachbarschaft im Umkreis von mehreren hundert Metern beschallt, aber die durften ja nicht aufs Schulgelände, wo die Veranstaltung statt fand.

  6. Nun lasst mal die Kirche im Dorf. Die GEMA zensiert hier nichts, lässt aber YT hängen was einen Vertrag angeht und verklagt YT zugleich. Da bleibt YT nicht viel übrig, als die betreffenden Inhalte zu blocken, und leider triffts dann manchmal Leute wie Nina, die auf Verwertungsgesellschaften nicht viel geben. Dass die GEMA aber in D diese Rolle hat, ist gesetzlich bedingt, und dass die Beweislast zu ihren Gunsten umgekehrt ist, macht ihre Arbeit erst möglich (und ist teilweise ebenfalls gesetzlich bedingt). Schade ist nur, dass die GEMA so endlos taktiert – fast alle anderen VGs in Europa haben bereits Verträge mit YT geschlossen – und dadurch letztlich alle in die schwarze Röhre schauen.

  7. Guten Tag,

    wir haben Frau Paley bereits heute morgen per Twitter geantwortet, aber ich wiederhole es gerne noch mal an dieser Stelle: Die GEMA hat die Sperre bzw. „Zensur“ dieses Films nicht veranlasst. Die von der GEMA im Musterverfahren gegen YouTube eingereichten zwölf Musikwerke sollten auf Grund der Fülle an Filmen und Videos auf dem Portal keinen YouTube-User einschränken. Übrigens ist der Text, der bei jedem „gesperrten“ Video angezeigt wird irreführend: Es wird suggeriert, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte – dabei hat YouTube diese Rechte einfach noch gar nicht erworben.

    Beste Grüße,
    Bettina Müller, Pressesprecherin GEMA

    1. „Die GEMA hat die Sperre bzw. „Zensur“ dieses Films nicht veranlasst. Die von der GEMA im Musterverfahren gegen YouTube eingereichten zwölf Musikwerke…“ ??????? was bedeuted Musterverfahren bei diesen 12 Musikstücken?

      1. Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo „Künstler“ (im Sinne von: freie Kunst, Studium Kunstakademie, Galerien, Kunstpublikum) von der Gema faktisch zensiert wurden, weil sie ihre Arbeiten nicht mehr öffentlich zeigen können, ohne in Gefahr zu laufen, wirtschaftlich durch (fragwürdige) GEMA-Forderungen ruiniert zu werden. Von der Gema profitieren dagegen „Künstler“ wie Dieter Bohlen oder Hansi Hinterseer oder wie der heißt (also „Künstler“ im Sinne von Schema-F-Charts-Hit, Volksmusi, Lodidodidodelu). Underground- oder Alternative-Bands wiederum (oft erheblich kreativer, somit „künstlerischer“) tun dies kaum. Die Gema ist ein Dinosaurier aus den Dreißigern und gehört durch eine weitaus schlankere, transparentere und auch konziliantere moderne Organisation ersetzt.

    2. Finde es übrigens super, dass sie sich hier auch zu Wort melden. Das zeigt, dass die GEMA solche Dinge nicht gänzlich ignoriert, wie es oft nach Außen wirkt.

      1. „Musterverfahren“ heißt hier, dass die GEMA YouTube wegen 12 bestimmter Werke (bzw. deren Upload durch User vou YouTube) verklagt, um anhand dieses „Musters“ zu sehen, wie die deutschen Gerichte die Rechtslage beaurteilen.
        Darauf hat YouTube mit Geoblocking reagiert, denn wenn sie die betroffenen Videos online einsehbar lassen und in 2 Jahren irgendwann befindet das angerufene Gericht, dass YouTube (und nicht die individuellen User) bei jedem dieser Videos eine eigene urheberrechtliche Nutzung vorgenommen hat, dann müssen sie für die ganze Zeit nachträglich Schadensersatz zahlen, und das würde sehr sehr teuer werden.

      2. ? und was haben dann die eingereichten 12 Musikstücke mit dem Film zu tun? ist eines davon im Film enthalten? wenn ja dann hat die GEMA doch indirekt eine Sperre veranlasst.

      3. Nein, von denen ist keins im Film enthalten, aber das Gerichtsverfahren um diese Stücke ist der Grund, dass YT und GEMA nicht mehr verhandeln.

    3. dann hat die GEMA keine Sperren für YouTube verlangt, sondern YouTube lediglich soweit juristisch eingeschüchtert, dass sie die Sperren freiwillig etabliert haben. Mag ausreichen um den Vorwurf, dass die GEMA aktiv Videos sperren läßt zu entkräften.
      Und sicherlich hat die GEMA mit dieser MUSTERklage lediglich die Rechte einiger Urheber vertreten. Fraglich bleibt dabei jedoch, ob sie damit auch derren Interessen vertreten hat. Denn soviele mehr Abnehmer, bei soviel weniger Produktions- und Vertriebskosten müsste den Urhebern doch eigentlich gelegen kommen.
      Denn wenn ich als Künstler die Wahl habe, ob ich für jeden Aufruf 1 Cent bekomme oder 2, und ich im ersten Fall bei der gleichen Arbeit doppelt soviele Menschen erreiche, würde ich erster Variante den Vorzug geben.
      Für die Künstler bedeutet Youtube nicht mehr Arbeit, CD’s und DVD’s müssen auch keine zusätzlich produziert werden. Das einzige + an Arbeit ist hierbei die bürokratische Organisationsarbeit der GEMA. Gut möglich, dass ich da als aussenstehender etwas übersehen, aber es wirkt auf mich dennoch so als ob das Ganze an der GEMA scheitert.

  8. @Bettina Müller

    YouTube erwirbt die Rechte dadurch, dass die GEMA sie einräumt. Es handelt sich also um ein und denselben Vorgang. Daher ergibt ihr letzter Satz (den auch Herr Wolf neulich gesagt hat) keinen wirklichen Sinn.

    1. Findest Du nicht, dass es einen Unterschied macht, ob ich irgendwo schreibe, dass Du mir Deine Hose noch nicht übereignet hast oder dass wir uns bisher über die Hosenübergabe nicht einig werden konnten oder dass ich Dich nie nach Deiner Hose gefragt habe?

      Betrifft alles denselben Vorgang, ist inhaltlich richtig, aber ein unbeteiligter Leser würde jede Variante in seiner Bewertung anders wahrnehmen.

      1. Auf die Hose gemützt: YouTube sagt, „Wir können die Hose nicht bieten, weil die GEMA sie uns noch nicht verkauft hat“ (was stimmt). Die GEMA sagt, „Nein nein, YouTube hat die Hose einfach noch nicht GEkauft“. Das ist dasselbe wie die Aussage von YouTube, und es als etwas anderes hinzustellen, ist Blödsinn. Hier versucht die GEMA – angepiekt durch die Blocking Message auf YouTube – die Schuld auf YouTube abzuwälzen. Man sollte nicht vergessen: Die GEMA ist in diesem Spiel der Monopolist, nicht YouTube.

  9. Da sieht man mal, WIE unwissend und ignorant die GEMA-Leuz sind, denn Paley und ihr Film sind ja ein nicht gerade unbekanntes/unpopuläres Beispiel für CC-Lizenzen.

    1. Naja, die CC-Lizenz gilt hier mit für Content (die Filmmusik), der normalerweise nur unfrei verfügbar ist. Das ist eine derartige Ausnahme, dass wahrscheinlich niemand in der zuständigen Abteilung (die sich übrigens wohl eher bei SME als bei der GEMA befindet) mit sowas rechnet. Ist natürlich sehr ärgerlich für Nina Paley, die die Aufnahmen für Geld bei SME „freigekauft“ hat.

    2. auf Paleys Website gibt es auch eine Liste von Rechteinhabern, die zu bezahlen sind, falls man den Film auf DVD vertreiben oder aufführen will. Ist nicht komplett frei (nur halt frei anzusehen)

      1. genau, wie man direkt zu Beginn des Films auch gezeigt bekommt, sind einige strikte Beschränkungen daran kleben geblieben. Sowas zieht das Werk dann mit runter, wenn es zu solchen Konflikten wie zwischen YT und GEMA kommt.

  10. Ich wäre auch „nicht gesprächsbereit“ wenn ich YouTube wäre, und mich die GEMA im „Musterverfahren“ verklagen würde.

  11. Unglaublich!

    Habt Ihr immer noch nicht kapiert, dass die Videos NICHT von der GEMA gesperrt werden, sondern (vollkommen willkürlich) von YOUTUBE bzw. von SONY MUSIC ENTERTAINMENT bzw. der UNIVERSAL MUSIC GROUP?

    Außerdem ist die Behauptung falsch, dass die GEMA die Verlagsrechte nicht eingeräumt habe. Richtig ist, dass YouTube keinen Lizenzvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat.

    siehe GEMA-Presseerklärung vom 20.6.2011:
    „Eine konsequente Umsetzung von Seiten YouTubes würde auch beinhalten, dass der Content-Provider das gesamte GEMA-Repertoire auf seinen Seiten sperren müsste. Da dies aber nicht der Fall ist, handelt es sich bei den von YouTube freiwillig eingeleiteten Sperrungen der Videos wohl um reine Willkür.“

    https://www.gema.de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/presse-details/article/viel-laerm.html

    Und ich dachte, bei Netzpolitik.org ist die „digitale Elite“ versammelt …

    1. a) ist hier im Thread inzwischen durchaus allen klar, dass die Sperre nicht unmittelbar durch die GEMA vorgenommen wird, sondern – wie die blocking message auch besagt – aufgrund fehlender Rechteeinräumung durch seitens der GEMA; b) ist das Argument mit dem „ganzen Repertoire“ eine Nebelkerze, weil YT zum einen mit einigem Aufwand unter Umgehung der GEMA die Rechte bekommen kann und zum anderen gar nicht 100% genau allen Content ausfiltern kann, der in Frage kommt (das weiß Herr Wolf auch ganz genau); c) hat die GEMA hier durch Erhebung der Klage den Abbruch der Verhandlungen provoziert und dass die blocking message erst später geändert wurde ändert daran nichts; d) ist eine Lizenz zu erwerben gleichbedeutend damit, dass einem der Rechteinhaber die Rechte einräumt.

      1. „(…) ist das Argument mit dem “ganzen Repertoire” eine Nebelkerze, weil YT zum einen mit einigem Aufwand unter Umgehung der GEMA die Rechte bekommen kann“

        Wie kann YouTube die GEMA umgehen? Wer sonst soll YouTube die von der GEMA wahrgenommenen Rechte einräumen?

        „Auf die Hose gemützt: YouTube sagt, “Wir können die Hose nicht bieten, weil die GEMA sie uns noch nicht verkauft hat” (was stimmt). Die GEMA sagt, “Nein nein, YouTube hat die Hose einfach noch nicht GEkauft”. Das ist dasselbe wie die Aussage von YouTube, und es als etwas anderes hinzustellen, ist Blödsinn. Hier versucht die GEMA – angepiekt durch die Blocking Message auf YouTube – die Schuld auf YouTube abzuwälzen. Man sollte nicht vergessen: Die GEMA ist in diesem Spiel der Monopolist, nicht YouTube. (…) ist eine Lizenz zu erwerben gleichbedeutend damit, dass einem der Rechteinhaber die Rechte einräumt.“

        Im Unterschied zu einem Hosenverkäufer, der frei entscheiden kann, ob und an wen er seine Hosen verkauft, ist die GEMA gesetzlich gezwungen, Lizenzen an jeden zu erteilen. Stichwort: Kontrahierungszwang.

        Wenn YouTube den Eindruck hat, dass die GEMA ihr Monopol missbraucht, kann Google doch die zuständige Aufsichtsbehörde anrufen bzw. eine Klage einreichen. Dann wird sich zeigen, wie realistisch die bislang gebotenen Lizenzgebühren sind.

    2. Die GEMA kann das „Weltrepertoire“ nur noch als Vermutung vertreten (Stichwort: Beweislastumkehr durch die GEMA-Vermutung), hat aber tatsächlich schon seit 1997 zB einen Großteil der Onlinerechte nicht mehr in ihrem Bestand. Wenn YouTube sich diese Rechte dann direkt anderswo beschafft, kann die Vermutung widerlegt werden. Das ist nur relativ aufwendig.
      Der Kontrahierungszwang der GEMA greift hier nur so „einfach“, wie Herr Wolf in der PM behauptet, wenn YouTube rechtlich als Content-Provider anzusehen ist deshalb überhaupt eigene Nutzungen vornimmt, für die dann – soweit stimmts – ein Nutzungsrecht von der GEMA zu ihren Tarifen gewährt werden muss. Das ist aber rechtlich unklar, denn das Auftauchen von Inhalten auf YouTube wird von den Usern bestimmt, nicht von Google/YouTube. Daher sind sie wohl eher ein Host-Provider, wie Blogger.com usw., und müssten überhaupt nichts an die GEMA zahlen. Um dann aber dennoch eine Monetarisierung von geschützten Inhalten zu ermöglichen, die ohne Zutun des Urhebers in Form von user generated content auf YouTube landen, und auch um nicht riesige Mengen an Nutzerdaten rausgeben zu müssen und Millionen von niemandem nützenden Takedown-Requests zu vermeiden, hat YouTube mit den meisten Verwertungsgesellschaften bereits Pauschalverträge geschlossen (wohlgemerkt außerhalb aller Tarife, weil ja YouTube selbst nicht Nutzer i.S.d. Urheberrechts ist). Die GEMA dagegen zerrt YouTube vor Gericht und erwartet dann auch noch, dass trotzdem weiter verhandelt wird.
      Und dann mit diesen Kinkerlitzchen zu kommen „die haben die Rechte nur noch nicht erworben“ ist echt absurd.

  12. bullshit. das kommt dabei raus, wenn leute keine ahnung von verwertungsrechten haben. sony kann der guten frau nicht die notwendigen rechte einräumen, da sony diese für deutschland bereits exklusiv an die gema abgetreten hat. dass diese bei der gema liegenden rechte dann auch noch unter CC lizensiert sein sollen setzt dem ganzen die krone auf.

    gerüchte behaupten übrigens, youtube würde seinerseits selbst videos sperren um user gegen die gema aufzubringen und die stimmung anzuheizen, aber das sind nur bösartige unterstellungen…

    1. Gerüchte besagen auch, die GEMA habe – entgegen eigener Presseverlautbarungen – ggü YT nicht einmal einen Preis genannt. Dass die Rechte, die hier zur Sperrung führen, gerade _nicht_ der CC-Lizenz am Film unterfallen, sagt der Film schon in den ersten Sekunden.

      1. na das macht ja auch sehr viel sinn, einen film CC lizensieren zu können, aber einige einzelteile davon nicht. wenn ich das ding also weitergeben will schneid ich vorher selber die betreffenden stellen raus oder was? lol

        anderslautende gerüchte behaupten zudem, die verhandlungen zwischen youtube und GEMA scheiterten einzig an der forderung der GEMA, nutzungsdaten von youtube zu erhalten, um eine nutzungsgerechte verteilung der einnahmen zu gewährleisten, statt dem üblichen der-teufel-scheißt-auf-den-größten-haufen-prinzip.

    2. wie ich Nina Paley verstanden habe, hat sie zumindest die Vervielfältigungsrechte normal gekauft. Dass darüber hinaus Remixes usw. nur bzgl bestimmter Bestandteile eines ansonsten frei lizenzierten Werkes vorab erlaubt sind, ist umständlich aber keine Seltenheit und ohne Probleme auch mit einer CC-Lizenz abzubilden. Es kommt dann auf entsprechend genaue Lizenzhinweise an, die bei Sita absolut vorbildlich gehalten sind.

    3. zum Scheitern der Verhandlungen: Das lag am ehesten an der Klage (auch wenn die blocking message erst später geändert wurde) und ich finde es absolut verständlich, wenn YT auf so eine Erhöhung des Drucks hin nicht mehr gesprächsbereit ist. Sie sind schließlich nur Host-Provider und bräuchten als solcher eigentlich gar nichts zu zahlen. Stattdessen versucht die GEMA mutmaßlich, ihren Streamingtarif durchzudrücken und auch noch an alle Nutzerdaten zu kommen. Dass YT da nicht mitgeht, hat sicherlich auch eigennützige Gründe, ist mir als bloß konsumierender Nutzer aber allemal lieber.

  13. Ich glaube es wir Zeit für ein neues Urheberrecht. Die modernen Medien haben die Welt mMn. so sehr geändert dass die bisherigen Ideen einfach keine Lösung für die Probleme sind. Leider wird die Musikindustrie, inklusive der Verwertungsgesellschaften, dies nicht unterstützen wollen. Es geht ja um auch um deren Zukunft.

  14. Ich finde auch, man sollte nicht verschweigen, dass nicht die GEMA die Sperrung von Videos verfügt hat, sondern dass Youtube diesen Schritt gegangen ist, mutmaßlich um sich Rechtssicherheit zu verschaffen, aber vielleicht auch, um den Ärger der Nutzer auf die GEMA abzuwälzen. So zumindestens stellt sich mir das Ganze dar. Insofern ist es fragwürdig, ob man davon sprechen kann, dass der Film „von der GEMA auf Youtube zensiert wird“. Ganz abgesehen davon, dass Youtube die Instanz ist, die eine Zensur in der Praxis implementiert. Mag ja sein, dass die GEMA durch ihr Verhandlungsgebahren Mitschuld an dem Zustand trägt, ändert aber nichts daran, dass Youtube die Schilder aufstellt und nicht die GEMA.

    1. Die GEMA versucht – inzwischen per Klage – YouTube wegen des User Generated Content in die Rolle eines lizenzpflichtigen Content-Providers zu drängen. Weil es aber eben user generated ist, sieht YouTube sich richtigerweise als Host-Provider. Sie bräuchten in letzterem Fall eigentlich gar keine Vorablizenz, sondern würden gerne (wie mit anderen VGs ja längst Usus) „in Vertretung“ all der User eine Pauschale zahlen, um eine pragmatische Vergütung der Rechteinhaber zu ermöglichen. Genau darüber wurde verhandelt und genau deshalb ist es Augenwischerei, wenn die GEMA sagt „wir müssen die Rechte ja einräumen, man muss nur fragen“. Dieser Fall wird in keinem GEMA-Tarif so abgedeckt und gefragt wurde.

      1. Ist ja interessant, aber dazu habe ich mich gar nicht geäußert. Mir ging es um die Darstellung des Sachverhalts im Artikel.

        Ob sich Youtube „richtigerweise“ nur als Host-Provider sehen darf, ist ja nun gerade eine der strittigen Fragen. Es stimmt zwar, dass sie überwiegend eine Plattform für fremden Content zur Verfügung stellen, aber dadurch verdienen sie nicht ihr Geld. Das Hosting lassen sie sich ja nicht bezahlen. Sie verdienen ihr Geld dadurch, dass der Content und damit geschaltete Werbung möglichst oft angesehen wird.

        Wäre der Content nur „user-generated“ gäbe es wohl auch keine Probleme. Naja gut, blenden wir die Komplikation, wenn Urheber ihre eigenen Werke einstellen, die hier der Aufhänger ist, mal aus, dann gilt ansonsten Youtube ist Profiteur des Umstandes, dass ihre Nutzer unlizensiert fremde Werke einstellen bzw. unlizensiert Fremdmaterial verwenden, die der Plattform Werbeeinnahmen bescheren. Sich dann hinter ihren Nutzern zu verstecken, nach dem Motto, wie hosten doch nur, ist zumindestens fragwürdig.

      2. Ergänzung: Natürlich sind Youtube-Nutzer auch Urheber von ihnen selbst erstellter Werke. Mit der Ausnahme meine ich Urheber, die von den Verwertungsgesellschaften „betreut“ werden.

      3. stimmt, sie verdienen was mit Werbung, die ist aber strikt auf Inhalte (egal ob user generated oder nicht) beschränkt, die von den Urhebern ausdrücklich für Monetarisierung freigegeben wurden. Die GEMA hat wohl inzwischen das ungute Gefühl, dass so ein System irgendwie effizienter und letztlich auch gerechter ist als ihres, nur leider an ihr vorbei läuft.

        Aber das ist ja egal, ist alles eine große geldscheffelnde Google-YouTube-Soße, ja ja.

      4. Dass sie ihre Werbung auf bestimmte Videos beschränken, hatte ich etwas aus den Augen verloren. Kommt von der Nutzung von Webfiltern… Da Youtube-Nutzer, dort wo Werbung geschaltet ist, die Lizenz für die Aufführung von GEMA-geschützten Werken nicht haben, sonst müsste man sich über deren Ansprüche ja keine Sorgen machen, stimmt es aber dennoch, dass auch Youtube hier, was den deutschen Markt angeht, mitverdient. Ganz abgesehen davon, dass auch sonstige unlizensierte Werke / verwendetes unlizensiertes Material die Attraktivität der Plattform steigern, was ihr finanziell auf verschiedenen Wegen zu Gute kommt, selbst wenn dort nicht direkt Werbung geschaltet wird. Deswegen würde ich dabei bleiben, dass das mit dem reinen Hosting-Anbieter zumindestens nicht so eindeutig ist, dass man sich hierauf sofort einigen kann.

        Vielleicht sieht die GEMA ihre Felle wegschwimmen oder hat Angst davor als obsolet erkannt zu werden, kann ich nicht sagen. Ich halte es aber für wahrscheinlicher, dass sie einfach das beste Angebot für sich rausschlagen will.

      5. Ganz so simpel ist das System nicht: Die Werbung kann nur derjenige aktivieren, der einen entsprechenden Zugang hat und sich über Referenzdateien als Urheber/Rechteinhaber legitimiert, also nicht jeder Uploader. Im Vergleich zu anderen Portalen wird da ein ziemlicher technischer Aufwand zugunsten der Rechteinhaber betrieben, auch ohne dass erst Gerichte bemüht werden müssten.

        Dass die GEMA das Beste für ihre Mitglieder rausholen will (nicht für sich, wie SGAE in Spanien und andere), will ich schwer hoffen. Das Ergebnis im Moment ist aber, dass Nutzer Inhalte nicht angezeigt bekommen, Dienste wie Spotify in Deutschland nicht starten und die Musiker nur über iTunes verdienen können. Das Beste ist das für niemanden. Ich vermute, dass es der GEMA aber auch darum geht, Feindbilder zu pflegen und ihre Daseinsberechtigung zu demonstrieren.

  15. Mein Name ist JOON WOLFSBERG und ich bin ebenfalls von diesem Streit „YOUTUBE versus GEMA“ betroffen und eines meiner Musikvideos wird nicht mehr von YOUTUBE angezeigt, weil angeblich die GEMA Ansprüche hätte, was nicht stimmt, da ich BMI (USA) Künstlerin bin.

    Die GEMA geht gerade in ihrem Blog: http://blog.gema.de/no_cache/blog/beitrag/auslaendische-musikautoren-aergern-sich-ueber-videosperrungen-von-youtube/kommentar/1/65/#commentFormNonAjax auf eure Diksussion hier in diesem Blog ein…und die GEMA zitiert mich dort aus einer Diskussion die ich mit der GEMA auf meinem Facebook-Kanal: https://www.facebook.com/JoonsMusic/posts/242552685770637?notif_t=feed_comment seit einigen Tagen führe.

    Vor einigen Tagen wurde über mein Problem mit der GEMA ..hier –>
    http://kittblog.de/index.php?page=NewsEntry&entryID=220 berichtet.

    So, wollte das nur fix loswerden :)

    1. In Deutschland nimmt die GEMA die an BMI oder ASCAP abgetretenen Rechte wahr. Umgekehrt ziehen BMI oder ASCAP in Amerika die Lizenzgebühren für bei der GEMA registrierte Autoren ein.

      1. Das ist mir auch klar. Die Frage ist aber nicht, wer von wem für wen das Inkasso macht, sondern ob YT überhaupt bezahlen muss! Unabhängig von GEMA und anderen P.R.O’s. Wieso? Ich zitiere mich mal selber:
        ……Zitat aus meinem Faecbook-Kanal…….

        7.) sämtliche §§ des UrhG und sämtliche bisher dazu ergangenen Urteile und auch die Basis der GEMA Linzenzierungsmodelle, haben eine ganz simple Kernaussage: „Linzenzgebühren muss nur der bezahlen, der mit einem urheber-rechtlich-geschütz​tem Werk, Gewinne erzielen möchte..“ Alles andere macht ja auch keinen Sinn. Denn wer kein Geld verdient, kann auch keines bezahlen :)

        YOUTUBE ist ganz sachlich betrachtet, lediglich der technische Partner, aber nicht der „Veranstalter“ und Anbieter der Videos, da ja nicht YOUTUBE die Videos hochlädt, anbietet und vermarktet.

        OHNE YOUTUBE wäre es zwar nicht möglich die Videos anzusehen, aber YOUTUBE selber verlangt kein Geld für das ansehen von Videos auf YOUTUBE und somit ist eine Gewinnerzielungsabsicht in direktem Zusammenhang mit einem Musik-Clip den man auf YOUTUBE ansehen kann, nicht erkennbar. Logisch?

        Das YOUTUBE bzw. GOOGLE mit seinem Adsense-Programm Gewinne erzielen will, lässt sich nicht verleugnen. Da das aber nur im Umfeld und nicht durch ein Pay-per-View-per-Music-Cli​p System stattfindet, ist es auch nicht nachweisbar, dass YOUTUBE/GOOGLE unmittelbar durch den Stream von Music-Clips, Gewinne erzielen will und somit kommt mein Punkt 7.) wieder ins Spiel.

        Ausserdem: Nahezu jeder Kanal, der seine eigenen (professionellen) Musik-Clips auf YOUTUBE hochlädt, ist Partner-Kanal von YOUTUBE. Das heisst, dass jeder der seinen eigenen urheberrechtlich-geschütze​n Content in seinen Kanal hochlädt, direkt durch GOOGLE an Gewinnen die durch das ADSENSE Programm erzielt werden, auch beteiligt wird. Vorrausgesetzt, er/sie lässt sein Video zur Umsatzbeteiligung zu. Somit „zahlt“ GOOGLE ja bereits an die Urheber eine Beteiligung aus, was im Interesse der Urheber ist und nicht gegen ihre Rechte verstösst und einer Lizenzgebühr gleichzusetzen ist.

        Darum ist es überflüssig, dass die GEMA nochmals von GOOGLE Lizenzgebühren verlangt.

        Mein Vorschlag: Einigt euch mit GOOGLE auf einen vernünftigen Linzenzbetrag im 0,01€-0,05€Bereich und leitet diesen fdann, OHNE euer merkwürdiges Verteilungssystem, direkt an die Rechte-Inhaber weiter.

        Bei YOUTUBE zieht eure Begründung „..wir haben dieses spezielle Verteilsystem, da wir rein technisch/organisatorisch nicht alle Aufführungen erfassen können und es somit auch denen zugute kommt die sonst keine Lizenzauszahlung erhalten würden…“ da ihr bei keinem anderen System als bei YOUTUBE, so einfach, sicher und mehr als genau, die auszuschüttenden Linzenzgebühren, direkt erfassen und ohne Umwege auch weiterleiten könnt. Oder?

        Eurer Logik nach (die ihr gerade im Streit mit YOUTUBE/GOOGLE offenbart)..müsste ja auch jeder Bananen-Verkäufer der vor dem Stadion (in dem ein Konzert von U2 oder Lady Gaga stattfindet) seine Bananen an die Konzert-Besucher verkaufen will, auch nochmal Lizenzgebühren bezahlen. Schliesslich profitiert er ja von dem Konzert und er macht also „indirekt“ Gewinne.. :) Dann könntet ihr auch gleich noch mit Bus+U-Bahn+Hotels+Restaura​nts+Toilettenwagenbetreibe​ rn+usw..weitermachen, weil die ja auch alle an diesem Konzerttag von der Musik bzw. der Veranstaltung profitieren…und „Gewinne“ machen, die ohne den/die GEMA-Künstler und deren Konzert nicht erzielbat gewesen wäre… ;)

        Und YOUTUBE/GOOGLE ist auch nichts anderes als ein „Bananenverkäufer vor dem Konzert-Stadion..“, da sie im Umfeld des Videos Gewinne machen wollen, aber eben nicht DIREKT mit der Vermarktung der Videos :)

        Vielleicht liege ich ja auch falsch, aber so denke ich nun mal..

  16. @ Joon Wolfsberg

    „YOUTUBE ist ganz sachlich betrachtet, lediglich der technische Partner, aber nicht der “Veranstalter” und Anbieter der Videos, da ja nicht YOUTUBE die Videos hochlädt, anbietet und vermarktet.“

    Im Prinzip richtig. Eigentlich müsste die GEMA direkt von jedem einzelnen Uploader kassieren, wenn diese GEMA-Repertoire verwenden.

    „OHNE YOUTUBE wäre es zwar nicht möglich die Videos anzusehen, aber YOUTUBE selber verlangt kein Geld für das ansehen von Videos auf YOUTUBE und somit ist eine Gewinnerzielungsabsicht in direktem Zusammenhang mit einem Musik-Clip den man auf YOUTUBE ansehen kann, nicht erkennbar. Logisch? … Das YOUTUBE bzw. GOOGLE mit seinem Adsense-Programm Gewinne erzielen will, lässt sich nicht verleugnen.“

    Da YouTube bzw. Google Gewinne mit den von den Nutzern hochgeladenen Inhalten Einnahmen erzielen will – ob direkt (Pay-Per-View) oder indirekt („Umfeld“) ist egal -, ist es logisch, dass die GEMA nicht mit jedem einzelnen Uploader einen Lizenzvertrag schließt, sondern mit YouTube/Google.

    Dass YouTube Lizenzgebühren zahlen muss, ist ja auch unbestritten (und mit den großen Musiklabels hat sich YouTube längst geeinigt (die bekommen übrigens 6 bis 8 Mal so viel, wie die GEMA verlangt).

    „Das heisst, dass jeder der seinen eigenen urheberrechtlich-geschütze​nContent in seinen Kanal hochlädt, direkt durch GOOGLE an Gewinnen die durch das ADSENSE Programm erzielt werden, auch beteiligt wird. Darum ist es überflüssig, dass die GEMA nochmals von GOOGLE Lizenzgebühren verlangt.“

    In Deinem Fall verlangt die GEMA nicht „nochmals“ Lizenzgebühren. Die Rechte, die Du an die BMI abgetreten hast, und die die GEMA hier wahrnimmt, kannst Du für Deutschland nicht gleichzeitig selbst an YouTube/Google lizenzieren. (In Amerika mag das funktionieren, in Deutschland nicht).

    „Bei YOUTUBE zieht eure Begründung “..wir haben dieses spezielle Verteilsystem, da wir rein technisch/organisatorisch nicht alle Aufführungen erfassen können und es somit auch denen zugute kommt die sonst keine Lizenzauszahlung erhalten würden…” da ihr bei keinem anderen System als bei YOUTUBE, so einfach, sicher und mehr als genau, die auszuschüttenden Linzenzgebühren, direkt erfassen und ohne Umwege auch weiterleiten könnt. Oder?“

    So viel ich weiß, ist es in diesem Fall genau umgekehrt: Die GEMA verlangt von YouTube detaillierte Daten über die einzelnen Abspielvorgänge (um die Einnahmen gerecht(er) verteilen zu können), YouTube will einfach eine Pauschalgebühr bezahlen (unabhängig von der tatsächlichen Nutzung) und keine Abrufstatistiken rausrücken.

    „Mein Vorschlag: Einigt euch mit GOOGLE auf einen vernünftigen Linzenzbetrag im 0,01€-0,05€Bereich und leitet diesen fdann, OHNE euer merkwürdiges Verteilungssystem, direkt an die Rechte-Inhaber weiter.“

    Die Beträge, um die es hier geht, liegen eher im Bereich 0,00001 bis 0,0001 Euro pro Abspielvorgang

    Aber nochmals: Du bist Opfer eines Propagandatricks von YOUTUBE/GOOGLE / SONY MUSIC ENTERTAINMENT / UNIVERSAL MUSIC GROUP: Die sperren die Videos, um Druck auf die GEMA auszuübern.

    In Großbritannien hat YouTube vor zwei Jahren auf genau die selbe Art und Weise gegen die PRS gekämpft (und leider gewonnen)
    http://www.pressetext.com/news/20090310021

    1. Wenn ich ein Opfer der Propaganda von Youtube/Google bin…wer bist du dann? Du verteidigst die GEMA in der Form als würdest du direkt für sie arbeiten. Kennst du denn die Poblematik die durch die GEMA und ihre Lizenzpolitik für die von ihr vertretenen Künstler entsteht?

      Die GEMA beruft sich auf den §52 UrhG, wonach JEDE öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlichen Werken, lizenzpflichtig ist, egal ob derjenige der die öffentliche Wiedergabe durchführt, auch der Inhaber der Urheberrechte ist. Auf deutsch: Selbst wenn ein Musiker seine eigene Werke öffentlich aufführt, muss er an die GEMA Lizenz bezahlen.

      Das ganze ist rein vom Sinn her absurd, da es keinen Sinn macht, wenn ich 10Euro an die GEMA bezahle und dann die 10Euro von der GEMA wiederbekomme. Dann kann ich die Kohle auch gleich behalten. Logisch?

      Nun hat die GEMA aber ein lustiges Umverteilungs-system, wo dann behauptet wird, dass man ja aus den 10Euro „mehr“ (durch Lizenzahlung anderer z.Bsp.) macht und ich als Künstlerin dann eben „mehr als 10Euro“ zurückbekomme. Klingt fair..aber das ist eine Milchmädchen-rechnung.

      Warum ist die GEMA nicht in der Lage, dasselbe faire System wie zBsp. die BMI,SESAC oder ASCAP einzuführen, wo die Künstler NIEMALS vorher Geld für ihre eigenen Werke bezahlen müssen!?

      Na klar, die GEMA beruft sich auf den unvollständigen §52 UrhG.
      Mich stört, dass die GEMA sich nicht für eine Änderung dieses § einsetzt und mich stört noch mehr das lustige Umverteilungsystem.

      Darum zicke ich rum und darum bin ich sehr dankbar ein Opfer von YT/GOOGLE zu sein :)

      1. ja was denn nun!?! bemängelst du das verteilungssystem der GEMA, oder die tatsache, dass die GEMA das repertoire von BMI in deutschland vertritt? da musst du dich schonmal entscheiden anstatt hier so ein riesen fass aufzumachen!

        ansonsten empfehle ich dir mal den wikipedia-artikel zu diesem thema: http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA#Gegenseitigkeitsvertr.C3.A4ge
        damit erübrigen sich deine anschuldigungen und beschmipfungen auf facebook.

      2. Bevor du mir Beschimpfungen auf Facebook unterstellst, solltest du meine Argumentationen auf Facebook mal lesen, dann wüsstest du um was es mir geht. Im Gespräch mit der GEMA (in meinem Facebook-Kanal) gab es weder Beschimpfungen, noch Anschuldigungen.

        Lediglich meine erste Reaktion auf Facebook auf die Video-Sperrung, war etwas unangemessen. Dafür haben die GEMA und ich uns dann aber sehr nett unterhalten und ich habe auch betont, dass ich nichts gegen die GEMA habe und auch nicht will dass sie abgeschafft wird. Mir geht es um Veränderungen /Anpassungen. Deswegen bin ich auch NICHT bei der GEMA, sondern bei der BMI, weil mir das GEMA Geschäftsmodell zu „altbacken“ ist.

        Ausserdem…. nerv mich nicht mit dem Gegenseitigkeitsvertrag. Dessen Inhalt kenne ich nicht nur von Wikipedia (wie du), sondern sogar aus dem Original, da mir so ein Vertrag vorliegt und ich den auch aufmerksam gelesen habe.

        Und falls es dir zu kompliziert ist, zu verstehen, was ich auf Facebook als Argumente angeführt habe, dann jetzt nochmal und nur für dich in ganz einfachem Text:

        Mir ist es klar, dass die GEMA das Repertoire der BMI in Deutschland vertritt. Ich erwarte aber von der GEMA, dass sie nicht VORHER von ihren Künstlern Geld verlangt, wenn diese ihre eigenen Werke öffentlich aufführen. Eben in der selben Art wie die BMI es handhabt.
        Das erwarte ich auch deshalb, weil es den Gegenseitigkeitsvertrag gibt.

        Ich verlange ausserdem von der GEMA dass, sie ihr lustiges Umverteilungssytem ändert.

        Hast du das jetzt verstanden, oder soll ich noch langsamer schreiben :)

      3. nein, ich kann sogar ziemlich schnell lesen. ich war nur etwas verwundert, vor fünf stunden klang das noch ein wenig anders:

        „eines meiner Musikvideos wird nicht mehr von YOUTUBE angezeigt, weil angeblich die GEMA Ansprüche hätte, was nicht stimmt, da ich BMI (USA) Künstlerin bin.“

        aber dann ist das ja mittlerweile geklärt.
        kritik an den undurchsichtigen ausschüttungsmodalitäten ist ein eigenes thema, das kann man anderer stelle diskutieren, in diesem blog-eintrag geht es um die zuständig der verwertungsgesellschaften.

      4. @ambee:
        die beiden diskusionen sind von der gema zusammengeführt worden. Doch die Diskusion zu der sie aufgerufen haben, wird wohl GEMA-like erst wieder morgen von 8:00 bis 22:00 freigeschaltet. Daher gingen entsprechende Diskusionen hier weiter.
        Hate dort vorhin auch schon anmerken wollen, dass sie lieber auf Joon Diskusionsseite verlinken sollen, statt aufs profil um dergleichen missverständnisse vorzubeugen.

      5. „Wenn ich ein Opfer der Propaganda von Youtube/Google bin…wer bist du dann? Du verteidigst die GEMA in der Form als würdest du direkt für sie arbeiten. Kennst du denn die Poblematik die durch die GEMA und ihre Lizenzpolitik für die von ihr vertretenen Künstler entsteht?“

        Ich arbeite nicht für die GEMA und bin auch kein Mitglied, gerade WEIL ich die Problematik kenne und weiß, dass eine Mitgliedschaft für mich (bin an einigen künstlerisch wertvollen, aber kommerziell vollkommen uninteressanten Songs beteiligt), wenig Sinn machen würde. Ich „verteidige“ die GEMA nicht, sondern versuche, die gröbsten Falschdarstellungen zu korrigieren, gerade um die (in vielen Fällen und Details berechtigte) Kritik an der GEMA auf eine solide Basis zu stellen. Das ist jetzt KEINE Kritik an Dir, sondern an der Berichterstattung in den deutschen „Qualitätsmedien“ und vielen Blogs zur GEMA generell und speziell zum Streit über den Lizenvertrag mit YouTube.

        „Auf deutsch: Selbst wenn ein Musiker seine eigene Werke öffentlich aufführt, muss er an die GEMA Lizenz bezahlen.
        Das ganze ist rein vom Sinn her absurd, da es keinen Sinn macht, wenn ich 10Euro an die GEMA bezahle und dann die 10Euro von der GEMA wiederbekomme. Dann kann ich die Kohle auch gleich behalten. Logisch?“

        Ja, das ist logisch. Die GEMA ist gesetzlich gezwungen, alle Nutzer gleich zu behandeln. Auch wenn sie GEMA-Mitglied sind. Beispiel Live-Konzerte: Glaubst Du, ein Konzertveranstalter würde noch Lizenzgebühren für die Kompositionen zahlen, wenn der Künstler seine eigenen Songs spielt und schon für seinen Auftritt bezahlt wird? Beispiel Tonträger: So etwas wie „controlled compositions“, für die Labels geringere Lizenzgebühren zahlen, weil die Interpreten gleichzeitig auch Rechte an der Komposition halten, gibt es in Deutschland zum Glück (noch) nicht.

        „Warum ist die GEMA nicht in der Lage, dasselbe faire System wie zBsp. die BMI,SESAC oder ASCAP einzuführen, wo die Künstler NIEMALS vorher Geld für ihre eigenen Werke bezahlen müssen!? (…) Ich erwarte aber von der GEMA, dass sie nicht VORHER von ihren Künstlern Geld verlangt, wenn diese ihre eigenen Werke öffentlich aufführen.“

        Kannst Du kurz die (hier relevanten) Unterschiede zwischen BMI/SESAC/ASCAP und der GEMA beschreiben bzw. auf einen entsprechenden Text verlinken? Danke!

    2. @DieterK: Dass YouTube selber Lizenzgebühren zahlen muss, ist gerade nicht klar. Auch in Ihrer Antwort widersprechen Sie dem: „Eigentlich müsste die GEMA direkt von jedem einzelnen Uploader kassieren, wenn diese GEMA-Repertoire verwenden.“

      Ihrer Meinung nach soll YouTube also trotz der Klage der GEMA die Inhalte einfach online lassen, riskieren, dass je nach Gerichtsentscheidung am Ende für die ganze Nutzungszeit Lizenzgebühren nachgezahlt werden müssen, und der Hinweis in der blocking message ist nur ein Propagandatrick? Das kann nicht Ihr Ernst sein.

      Noch so ein Märchen a la GEMA ist übrigens, dass YouTube 1,4 Milliarden Dollar zurücklege, um Anwälte gegen Urheber einzusetzen. Dass das Geld vielmehr für den Fall einer letztinstanzlichen Verurteilung gedacht ist, wissen die genau, hetzen aber ihre Mitglieder dennoch mit der Geschichte (sehr erfolgreich) gegen YouTube auf.

  17. die hätt cc musik nehmen sollen und die 55 000 Doller in jemanden investieren soll der weiss wie man solche animationen gescheit macht ;)

  18. Wen wundert das noch wenn selbst die Videos von dem offiziellen Musik-Label des Künstlers mit einem GEMA Hinweis gesperrt werden? Also wenn die die Rechte nicht haben, weiss ich es auch nicht.

    (Videos von Armin van Buuren die von Armada Music bei youtube hochgeladen wurden und über Facebook beworben wurden)

  19. Deswegen kaufe ich nichts mehr was irgendwie mit Sony zu tun hat. Wenn das mehr Menschen machen würden, dann könnte sich Sony durchaus eines Besseren besinnen.

  20. Letztendlich muß die GEMA sich doch folgende Frage gefallen lassen:
    warum geht in Deutschland anscheinend grundsätzlich nicht, was in anderen Ländern hervorragend funktioniert?
    Warum kann sich Google mit den Rechteverwertern in den USA soviel besser einigen als hier?
    Warum gibt es ein Spotify bereits in England, Schweden, den USA etc.pp., aber nicht hier?

    Und warum verwehrt die GEMA den bei ihr vertretenen Künstlern die nicht unerhebliche kostenlose Werbung auf solchen Plattformen?
    Wenn ein Musikvideo auf youtube offiziell verfügbar ist, gibt es dazu gleich die passenden Links, um das Lied z.B. bei iTunes zu kaufen.
    Für die von der GEMA-betroffenen Titel gibt es nur ein „Nicht verfügbar“.

    Die GEMA sollte vielleicht einmal auf den Kalender schauen und sehen, daß wir 2011 und nicht 1991 haben.

    1. Dass bei uns alles schwieriger ist, liegt daran, dass unsere Rechtskultur auf ein anderes Selbstverständnis vornehmlich amerikanischer Unternehmen trifft, dass unsere Politik gegenüber dem Internet nach wie vor recht skeptisch eingestellt ist, auch weil große Internetunternehmen meistens nicht in Deutschland angesiedelt sind und ihr lobbyistisches Gewicht damit immer noch deutlich geringer ist als das anderer Industrien, und schließlich an unserer wirtschaftlichen Stärke und Marktgröße. Je kleiner der Markt, desto geringer der Widerstand gegenüber multinationalen Konzernen.

      Das sind die äußeren Umstände, ob die Verhandlungen nun eher an den überzogenen Forderungen von Youtube oder denen der GEMA, oder an einem echten Konflikt über die Gestaltung der Erhebungsstrukturen scheitern, kann man – soweit ich das überblicke – gar nicht wirklich sagen, da die Verhandlungen nicht öffentlich stattfinden und alles andere gezielt gestreute Gerüchte sind. Eine Offenlegung der Verhandlungen wäre eigentlich notwendig, da eine Verwertungsgesellschaft ein öffentliches Gut darstellt.

    2. @Roland du bringst es auf den Punkt: Warum geht es woanders und bei uns nicht.

      so ich höre mal wieder ne Runde Sid der Liedermacher – f….

  21. Hallo Markus,

    „Sita sings the blues“ ist ein ganz, ganz schlechtes Beispiel für einen CC-Film. Nina hat sich hier so ein merkwürdiges Konstrukt zusammengebastelt, dass das CC-Bapperl auf dem Download reine Makulatur ist. Ein Film unter cc-by-sa zu stellen, bei dem man die Tonspur nicht remixen und den Gesamtfilm selber nicht kommerziell verwerten kann, steht de facto nicht unter by-sa sondern wenn überhaupt unter cc-by-nc-nd. Klingt aber halt blöderweise viel weniger frei.

    Und was die angebliche Sperre durch die GEMA angeht, das hat Bettina Müller ja schon richtig gestellt. Bei aller Liebe zum GEMA-Bashing: Das klappt deutlich besser, wenn man dabei keinen Unfug verbreitet.

    1. Ganz genau. Mit diesen ungerechtfertigten Vorwürfen schadet man allen. Vor allem jenen, die sich ernsthaft mit etwas wie GEMA auseinandersetzen.

      Vielleicht aber geht die Sache damit sogar gut für die GEMA aus. Wer nur ein wenig über Verstand und Logik verfügt, wird einsehen müssen, dass so ein Bashing auf die zurückfällt, die es verteilen.

      Denn andererseits liegt vieles im Argen bei der GEMA, nur gerade nicht die YouTube-Sache.

  22. …Grundsätzlich ist Musik und Film ein Kulturgut ,worauf ALLE Menschen ein recht haben ! Einzig und alleiniges RECHT an einem Musikstück oder Film haben NUR die jeweiligen Künstler. Der nächste schritt in Vermarktung und deren Rechte wäre wohl dass ich als Künstler für jeden Furz den ich ablasse bezahlen muss! ….das stinkt doch zum Himmel. sorry Leute aber es Kotzt mich an das es solch Firmen wie GEMA dieses sinnliche ERPRESSEN von GEBÜHREN in DEUTSCHLAND mit diesen Schutzgeldmanieren praktizieren darf ! …und ich selbst kann auch nicht mehr hören auf die Frage „Warum ist das so?“ die Sinnvollste Antwort , „weil das so ist!“ Wie Hilflos sind diese Menschen die Ihre Eigenen Regeln nicht Argumentieren können ! mfg.

  23. Die Gema ist in unserem Jahrtausend noch lange nicht angekommen. Es ist noch die staubige alte „Faschistenorganisation aus dem Reiche des Heils“. Sorry, aber bei aller Liebe zum Urheberschutz. Warum werde ich den Eindruck nicht los, dass hier ein Beamtenladen sich verfettet über Wasser halten will, koste es was es wolle?

  24. Ich bin ein Nutzer von Youtube seit dem es youtube gibt (sillicon anyone?).
    Damals hatte ich durch diese Plattform Zugang zu umfangreicher nationalen und internationalen Kultur.
    Ich erstaunte, als ich sah wieviele andere, schöne, hässliche, fazinierende, usw. dinge gibt es auf der Welt, die ich davor noch nie gesehe hatte bzw. hätte mir niemals vorgestellt, dass es sie gibt.

    Seit GEMA mit ihren geldgeilen Krallen rum ums Internet trampelt, merke ich jeden Tag wie mir ein Haufen dieser Kultur entnommen wird. Durch Gier verschmutzt sind langsam alle Plattforms im Internet, doch jeder Internet-Nutzer des Anfags der ’90 weiß leider, dass diese art von Unternehmen im Allgemeinen gesehen nicht von Metastasen nicht zu unterscheiden sind und handeln.

    Ein ähnliches gefühlt bekommt man, wenn jemand nah zu dir bald an Krebs sterben wird ohne, dass ihm/ihr geholfen werden kann.

    Danke an GEMA und vor allem danke an diejenigen, die dieses Ungeheuer unterstützen, denn ihr seid die unmittelbaren Verantwortlichen der heutigen Zensur, der schwache Existenz von Allgemeinbildung, des Monopols und grundsätzlich der Anti-Demokratie.
    Wie ihr auf diese perverse Idee gekommen seid will ich mir nicht wirklich vorstellen, doch irgendwie kommt es mir vor, dass es nicht schwer wäre sich die Antwort aus der Geschichte unserer Gesellschaft herzuleiten.

  25. Wir haben 2016 und der Film ist hier immer noch nicht zu sehen, auch nicht in der Schweiz.

    Im Prinzip gehört YouTube boykottiert, was die abziehen ist wirklich unter aller Kanone. In den USA hat es zum Beispiel System, dass Medienkonglomerate ihr Urheberrecht auf fremde Inhalte anmelden, mit denen sie gar nichts zu tun haben. Dort wird dann Werbung geschaltet, und YouTube teilt dann die Einnahmen anstatt mit dem eigentlichen Urheber mit dem dreisten „Dieb“.

    Das lohnt sich für beide Seiten. Zusammen mit der Content-Mafia hat Google nämlich ein YouTube-eigenes Takedown-System entwickelt. Da dieses ein privates System ist unterliegt es nicht den Regelungen des amerikanischen DMCA-Gesetzes, welches für falsche Urheberrechtsansprüche hohe Strafen vorsieht (auch wenn selbst dort noch nie jemand dafür verurteilt worden ist). So schenkt Google den betrügerischen Medienkonglomeraten einen Freipass aus, beliebige Inhalte nach Willen zu entfernen, ob berechtigt oder nicht, während selbige Konglomerate im Gegenzug Google selbst in Ruhe lassen.

    Schöne neue Welt. Einen tollen Artikel darüber geschrieben hat InfoWorld. Suchen nach: „Sony and Google gang up for an illegal video takedown.“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.