. Warum?
Sie hatte ein Interview mit einem Mann online gestellt, der sich in einem Kino geweigert hatte zur Nationalhymne aufzustehen, und natürlich dafür verurteilt worden war. Das Interview wurde gut rezipiert und über 200 mal kommentiert. Von diesen 200 Kommentaren konnte man anscheinend bei 5 eine Beleidigung der Monarchie herauslesen. Solche Beleidigung ist in Thailand verboten, das hatte ich hier schon einmal festgestellt.
Chiranuchs Vergehen besteht darin, die Kommentare nicht schnell genug gelöscht zu haben, so dass ein Leser Anzeige erstatten konnte. Bei Majestätsbeleidigung muss die Polizei ermitteln, es handelt sich um ein Offizialdelikt. Auch die Regierung lässt verlauten, dass sie nichts für die Frau tun könne. Nun drohen ihr 50 Jahre Haft für die Kommentare, und 20 Jahre für weiter zurückliegende, ‚ähnliche’ Delikte.
Momentan ist Chiranuch auf Kaution frei. Doch fliehen wird sie nicht. Sie hofft, dass man einsehen wird, dass sie sich an das Gesetz gehalten hat.
Weitere Infos zum Fall gibt es auf
thaipoliticalprisoners.wordpress.com
humanrights.asia
und in ihrem Interview mit der EFF
Zu ihrer Tätigkeit
bei Prachatai.com
…und in diesem Radio-Interview.
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4 Kommentare zu „Thailand: Haft für politisch nicht erwünschte Kommentare?“
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Hoffentlich wird das keinem CDUler ausgedruckt, ansonsten kommen die noch auf (noch mehr) dumme Gedanken.
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Na, wenn die CDU hierzulande noch lange weitermacht dann werden wir wohl bald ähnliche Zustände erleben müssen !
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[…] netzpolitik.org: “In Thailand stehen gerade für die Internet-Aktivistin Chiranuch Premchaiporn 70 Jahre Zuchth… […]
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[…] Über den Fall von Chiranuch Premchaiporn hatte ich hier vor einiger Zeit berichtet. Premchaiporn betreibt die Website Prachatai. Sie hatte ein Interview mit einem Mann online gestellt, der sich in einem Kino geweigert hatte zur Nationalhymne aufzustehen, und natürlich dafür verurteilt worden war. Das Interview wurde gut rezipiert und über 200 mal kommentiert. Von diesen 200 Kommentaren konnte man anscheinend bei 5 eine Beleidigung der Monarchie herauslesen. […]
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