Nein, ich bin nicht lesefaul. Ich habe nur wenig Zeit. Und da ich ahne, dass es vielen Lesern ebenso geht, verweise ich hiermit kurz und knapp auf eine Kurzanalyse des geleakten ACTA-Entwurfs bei Golem. Gut, auch die Kurzanalyse ist in der Webversion immer noch 3 Klicks lang. Gegenüber den 56 Seiten Verhandlungstext (PDF) in bestem Diplomaten-Englisch ist das aber schon ein echter Schritt nach vorn, oder?
Von den Inhalten kann man das leider nicht behaupten. Zum Thema Urheberrecht bemerkt Robert A. Gehring beispielsweise:
Wäre womöglich der Teenager betroffen, der ein eigenes Video unerlaubterweise mit einem Michael-Jackson-Hit synchronisiert und bei Youtube hochgeladen hat? […] Soll sich also der oben angesprochene Teenager tatsächlich in einem Strafverfahren vor Gericht verantworten müssen, nur weil ein Musikkonzern sich an dem Video stört? […] Sollen tatsächlich größere Teile der Jugend mit einem Federstrich kriminalisiert werden? Anscheinend verfolgt die EU-Kommission mit ACTA genau dieses Ziel.
Es gibt aber auch einen Lichtblick:
Die Kommission riskiert mit ihrem Verhalten eine Bruchlandung vor dem EU-Parlament. Dem muss sie nämlich das ACTA-Abkommen zur Absegnung vorlegen. Die Parlamentarier haben aber schon mehrfach Warnzeichen in Richtung Kommission geschickt, dass sie nicht bereit sind, ACTA um jeden Preis ihre Zustimmung zu erteilen.
Sollte ACTA auch nur annähernd so verabschiedet werden, wie im jetzt veröffentlichten Entwurf vorgesehen, werden zu den Gewinnern nicht nur Filmstudios und Musikkonzerne gehören, sondern ganz sicher auch die Piratenparteien in der EU. Ob das wohl im Sinne der EU-Kommission sein kann?
Liebe Referenten von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, wäre nun vielleicht nicht ein guter Zeitpunkt, die Chefin zu erinnern, sich vielleicht noch etwas intensiver für “für mehr Transparenz und Offenheit” bei ACTA einzusetzen, um “unbegründeten Befürchtungen und Fehlinformationen vorzubeugen”?