Frank Rieger vom Chaos Computer Club hat im FAZ-Feuilleton über Datenschutz geschrieben: „Der Mensch wird zum Datensatz“.
Noch wichtiger ist ein nachdrückliches Eingreifen des Gesetzgebers. Dem Erstellen massenweiser Lebensprofile aus Vorratsdatenspeicherung und privaten Dateien durch Behörden wird hoffentlich das Verfassungsgericht einen Riegel vorschieben. Es ist jedoch erforderlich, dass auch Unternehmen bestimmte Arten der Persönlichkeitsprofilierung untersagt werden. Um eine neue Datenschutz-Balance wirksam zu erzwingen, ist die Einführung einer aktiven, regelmäßigen Mitteilungspflicht von Behörden und Unternehmen über die gespeicherten Daten an jeden einzelnen Betroffenen notwendig. Wir nennen es den Datenbrief. Dabei müssen nicht nur die Rohdaten mitgeteilt werden, sondern auch alle abgeleiteten Informationen, eben die extrahierten Merkmale und Profile, inklusive der Möglichkeit, sofort die Löschung zu verlangen. Zudem bedarf es der persönlichen Haftung der Geschäftsführung für Datenverbrechen, sowohl bei illegaler Weitergabe und Verarbeitung als auch bei Sicherheitsschwankungen.