Dass der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar nicht sonderlich begeistert ist, für BKA und Bundesregierung den obersten Netzzensor zu spielen, wie es in §9 des „Änderungsantrags der Koalition zum Gesetz gegen Kinderpornographie“ vorgesehen ist, ging bereits durch die Medien (Update: z.B. hier in der taz). Hier ist seine Begründung an die Ausschussvorsitzenden (PDF).
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