Die FAZ hat gestern einen Kongress der Selbsthilfegruppe „Heidelberger Appell“ gesponsert und Thierry Chervel war für den Perlentaucher vor Ort und berichtet: Die Früchte des Internets. Die Veranstaltung war anscheinend lustiger als gedacht, wenn man sowas liest:
Reuß betonte zu Beginn seines Vortrags, dass es ihm ausschließlich um die persönlichkeitsrechtlichen, keineswegs die vermögensrechtlichen Aspekte des Themas gehe, nämlich um sein verbrieftes Recht als Autor zu bestimmen, in welcher Form seine Werke publiziert werden. Und dies auch gegen die „allgemeine Respektlosigkeit der sogenannten Konsumenten“. Es herrsche im Internet ein „hedonistischer und antiindividualistischer Furor, der leicht ins Kannibalistische abgleiten kann“. Gegen die „populistischen Diskurse“ derer, die „alles gleich und umsonst haben wollen“ brachte er das „geistige und sittliche Band zwischen Autor und Werk“ in Anschlag. Er sei wie der Vater seiner Werke. Der von ihm beschworene Zwang zu Open Access und Googles Bemächtigung erschienen wie eine Entführung seiner Kinder in ein Stadion, wo sie dann ohne weitere Aufsicht einem entfesselten Mob ausgeliefert wären.
Da weiß ich gar nicht, welche Stilblüte ich faszinierender finde. Der Text ist voll davon. Auch gut sind die „Eunuchen“:
Seine Gegner machte Reuß nicht namhaft, sprach nur von „Plagiatori im Internet“ und „Geschäftmodelljodlern, die mit den Stimmen von Eunuchen sprechen, welche, selbst unfruchtbar, mit der Arbeit anderer Geld verdienen wollen“. Am Ende seiner Rede wurde er konkret: „Das Zivilrecht reicht nicht aus.“ Reuß forderte ein selbsttätiges Eingreifen der Staatsanwaltschaft. Dafür müssten Urheberrechtsverstöße zur Straftat erklärt werden. Und dies möglichst auf europäischer Ebene. Das aufgewühlte Publikum entließ er in die Kaffeepause.
Richtig lachen musste ich aber beim Volker Rieble und Thierry Chervels Kommentar zu den Bibliotheken:
Eine ähnlich extreme Position vertrat in etwas brachialer, aber unterhaltsamer Rhetorik danach nur der Heidelberger Arbeitsrechtler Volker Rieble, der aber betonte, nicht als Juraprofessor, sondern in seiner Eigenschaft als Autor zu sprechen. Er bestand sozusagen auf der totalen Publikationsfreiheit als Wissenschaftler. Auch Förderung durch Steuerzahler und sein Status als von der Öffentlichkeit alimentierter Kopf, der der Allgemeinheit in irgendeiner Weise nützlich sein sollte, dürfe keinen Einfluss auf sein Publizieren haben. Er sah sich zum Beispiel als Teil einer Elite und möchte bestimmte seiner Werke nicht ohne seine Zustimmung einem von ihm als unqualifiziert angesehenen Netzpublikum zugeführt sehen. Bei späterer Gelegenheit wird er sicherlich erklären, wie er den Zugang zu Bibliotheken zu regulieren gedenkt.