Vorratsdatenspeicherung ist (auch) österreichische Horrorvision

Die Platterone wird weiter gebraucht: Wie heise.de meldet,

Die Forderung von Innenminister Günther Platter (ÖVP), die Daten in Österreich mindestens ein Jahr zu speichern, ist für die Bundessparte Information und Consulting (BSIC) der Wirtschaftskammer (WKÖ) eine „Horrorvision“. Der Gesetzesentwurf der Regierung für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes sieht ein halbes Jahr Speicherdauer vor.

Den Rechteverwertern wie austro mechana, LSG oder IFPI ist diese Schwelle noch viel zu hoch. Sie möchten auch Personen verfolgen können, die sie verdächtigen, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben, die etwa nur mit maximal einem halben Jahr Freiheitsentzug bedroht sind. Entsprechend soll auch bei „überwiegendem rechtlichen Interesse“ einer „dritten Person“ der Zugriff auf die Daten genehmigt werden müssen.

Eine Reihe anderer Organisationen und Politiker ist die Schwelle einer Strafandrohung von einem Jahr wiederum viel zu niedrig. So forderte der SPÖ-Nationalratsabgeordnete Johann Maier eine Beschränkung des Datenzugriffs auf terroristische Verbrechen und organisierte Kriminalität (§§ 278, 278 a-d StGB). Pollirer von der WKÖ wünscht sich einen Mittelweg, nämlich eine Datennutzung bei Taten mit einer Strafdrohung über drei Jahren. Ähnlich hat sich auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts geäußert: Die Vorratsdatenspeicherung solle für die Verfolgung von Verbrechen (Strafdrohung über drei Jahre), nicht jedoch für bloße Vergehen eingesetzt werden.

Und auch über die Kosten streitet man. Auch beim Standard kann man zum Thema lesen.

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