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Taz: Urteil gegen Gravenreuth im Wortlaut: „Wissentlich gegen die Rechtsordnung“

Die Taz bringt das Urteil gegen Gravenreuth im Wortlaut: „Wissentlich gegen die Rechtsordnung“. Dazu passt der begleitende Artikel: Abmahnanwalt „zeigt keine Einsicht“.

  • Markus Beckedahl

Die Taz bringt das Urteil gegen Gravenreuth im Wortlaut: „Wissentlich gegen die Rechtsordnung“. Dazu passt der begleitende Artikel: Abmahnanwalt „zeigt keine Einsicht“.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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2 Kommentare zu „Taz: Urteil gegen Gravenreuth im Wortlaut: „Wissentlich gegen die Rechtsordnung““


  1. Am Besten gefällt mir der letzte Satz:

    „Es war unbedingt erforderlich, mit Freiheitsstrafe auf den Angeklagten einzuwirken, um auch die Allgemeinheit vor dem Verhalten des Angeklagten zu schützen.“
    [Zitat: Urteilsbegründung (276 Ds) 63 Js 6608/06 (58/07)]


  2. Bernd Schuster

    ,

    Was macht dieser Mann mit seinen zusammengeklagten Millionen ? Kann er 1 Sekunde seines Daseins genießen oder verfolgen ihn nicht die Geister, die er hervorgerufen hat ? Wieviel Unrecht und persönliches Abseits kann ein Mensch vertragen ? Ich möchte nicht bei allem „Wohlstand“ dieses Herren in seiner Haut stecken. Aber da hilft auch kein Gefängnis. Wer so gegen jede Humanität verstößt, mit Hilfe seiner Kenntnisse und Winkelzüge in unserem Rechtswesen, sollte auf eine einsame Insel verbannt werden. Lebenslänglich.

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