Die grosse Koalition im Europaparlament verteidigt den umstrittenen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie. Heise liegen Schreiben von dem Fraktionsvorsitzenden der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Herbert Reul, als auch seine Kollegin bei den Sozialdemokratin, Evelyne Gebhardt vor. Darin erklären die Beiden doch tatsächlich, dass wir eigentlich glücklich darüber sein könnten, dass sie bei der Öffnung der „Büchse der Pandora“ mitgeholfen haben und alles gar nicht so schlimm sei: EU-Parlamentarier rechtfertigen massive Telekommunikationsüberwachung.
Reul betrachtet derweil mit dem abgenickten Gesetzesentwurf alle Bedenken der Bürger vor einer langen und untransparenten Vorhaltung ihrer persönlichen Daten für „ausgeräumt“. Es werde sichergestellt, dass nur Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung „schwerer Straftaten“ Zugriff auf die Daten hätten und eine eigenständige Datenschutzkontrolle erfolge. Zu möglichen Angriffen durch Cyberkriminelle auf die zentralen Datenberge äußert sich Reul nicht. Gegen Missbrauch der personenbezogenen Informationen könnten Strafen verhängt werden, betont der CDU-Politiker. „Unnötige“ Daten würden nicht gespeichert. Dies sorge dafür, dass „riesige Kosten für die Industrie und hiermit für den Verbraucher nicht entstehen“. Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass die Inhalte der Telefongespräche sowie der E‑Mails nicht gespeichert werden dürften.
Vermutlich haben sie immer noch nicht verstanden, was sie da genau getan haben.
Gebhardt begründet die Zustimmung zur pauschalen Überwachung zudem mit zwei Vergleichen: So gebe jeder, der heute einen Brief verschicke, damit auch die dazu gehörenden „Verkehrsdaten“ in Form von Absender und Empfänger etwa an den Postboten preis. “
Für mich ist es schon ein kleiner Unterschied, ob ich eine Adresse und Absender auf einen Brief schreibe und der Briefträger diese lesen kann, oder ob diese Verkehrdaten für einige Zeit in unkontrollierbaren Datenbanken gespeichert werden.
Als fast schon „putzig“ kann man die Naivität bei folgender Aussage beschreiben:
Verkehrsdaten würden von den Telcos schon seit langem für Abrechnungszwecke erfasst, hält die sozialdemokratische Wegbereiterin der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung in ihrer Antwort fest. Es habe sich herausgestellt, dass diese Informationen „einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, übrigens auch, wenn es um Alibis, also um Entlastungen geht.“
Wenn ich einen Telefonanschluss bestelle, kreuze ich immer an, dass meine Daten nach Rechnungsstellung gelöscht werden sollen. Dieses Konsumentenrecht habe ich nun nicht mehr, bzw. wird das Ankreuzen nichts mehr bringen. Und das mit den Alibis finde ich schon merkwürdig. Wie soll denn das mit den Verkehrsdaten und dem Alibi funktionieren, wenn die Inhalte nicht mitgeschnitten werden? Die Verkehrsdaten bringen wenig für ein Alibi, da kann höchstens festgestellt werden, wo das Handy zum Tatzeitpunkt war, aber beispielsweise nicht, dass der Verdächtigte dabei war.