Stellungnahme der EU-Datenschützer zur SWIFT-Affäre

Heise: EU-Datenschützer fordern sofortiges Handeln in der SWIFT-Affäre

Der zentrale Dienstleister und die angeschlossenen Finanzinstitute müssen laut einer Stellungnahme der so genannten „Artikel 29“-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten die gegenwärtige „unrechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten“ vollständig stoppen und damit ihre Verpflichtungen nach nationalen und europäischen Rechtsvorgaben einhalten. Andernfalls müssen die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen mit Sanktionen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden rechnen.
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Die Gruppe rügt scharf die „undurchsichtige, systematische, massive und dauerhafte“ Abwanderung personenbezogener Daten aus dem SWIFT-Netz „in einer heimlichen, nicht-transparenten und systematischen Art über Jahre hinweg ohne gültige Rechtsgrundlage und ohne die Möglichkeit einer unabhängigen Überprüfung durch öffentliche Aufsichtsbehörden“. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass es für den Kampf gegen den Terrorismus bereits einen internationalen Rechtsrahmen gebe. Die dort bestehenden Möglichkeiten sollten konsequent unter Beachtung des erforderlichen Schutzes der Grundrechte genutzt werden. Weiter erinnern die Datenschützer an die Verpflichtung demokratischer Gesellschaften, die Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen auch bei der Terrorabwehr zu achten.

So langsam kommt die EU-Kommission in Argumentationsnöte: Neue Gespräche über SWIFT.

Die Europäische Union muss in Verhandlungen mit den USA die Weitergabe von Bankdaten durch das Datensystem SWIFT an US-Terrorfahnder neu regeln. Davon, die in Europa illegalen Übermittlungen zu stoppen, spricht bei der Kommission noch niemand. Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte am Donnerstag in Brüssel, neue Gespräche zwischen der EU und den USA seien notwendig, nachdem ein EU-Ausschuss von Datenschützern die bisherige Praxis als illegal bezeichnet hatte.

Siehe auch Heise: EU darf Bankdaten nicht an die USA übermitteln.

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