Personennummer für WM-Ticketkauf in erster Instanz legal

Ein Dresdener klagte gegen die Erhebung seiner Personalausweisnummer für die Teilnahme an der Verlosung der Tickets für die Fussball-WM. Statt sich zu freuen, dass er Karten in der Verlosung gewonnen hatte, verlangte der Jurastundent die Löschung seiner Personalausweisnummer und die der anderen Ticketinhaber. Das Bundesverfassungsgericht hat 1969 das Erstellen von „teilweisen oder weitgehend vollständigen Persönlichkeitsprofilen, ohne dass der Betroffene deren Richtigkeit und Verwendung zureichend kontrollieren kann“ mit Hilfe von Personenkennzeichen (PKZ) für verfassungswidrig erklärt. Als solche würde die Personalausweisnummer verwendet werden, argumentierte der Dresdener. Dieser Einschätzung schloss sich das Amtsgericht Frankfurt im Eilverfahren nicht an. Der beklagte DFB argumentierte, dass die Ziffern als eindeutiges Identifikationsmerkmal notwendig seien und daher nicht weggelassen werden könnten. Der Kläger wird dagegen als letzte Instanz Revision beim Landesgericht beantragen. Unterstützt wird er dabei vom FoeBuD.

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2 Ergänzungen

  1. Selbst Amtsrichter sind vor der Volksverdummung der neuen Stasi nicht gefeit. Aber sie könnten sich ja sachkundig machen und dann den Verstand benutzen. Dann wären solche Begründungen nicht mehr möglich.

  2. Soso, die Personalausweisnummer ist also nun doch ein "eindeutiges Identifizierungsmerkmal"! Dann darf ich sie ja doch dazu verwenden mein (fiktives) Portal mit nicht-jugendfreien Inhalten abzusichern.
    Aber das ist doch vor Jahren schon mal verboten worden, weil es so einfach ist sich gültige Personalausweisnummern zu berechnen (den Algorithmus dazu findet Ihr irgendwo im Internet; einfach mal googeln).

    Ich bin jetzt zugegebenermaßen etwas verwirrt.

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