Perlentaucher gewinnt Aggregierungs-Rechtsstreit

Herzlichen Glückwunsch: FAZ und SZ scheitern mit Perlentaucher-Klage.

Das Online-Magazin «Perlentaucher» darf Auszüge aus Buchbesprechungen der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) und der «Süddeutschen Zeitung» kommerziell verwerten. Das hat das Landgericht Frankfurt am Donnerstag in zwei getrennten Verfahren entschieden. Die Richter wiesen damit die Unterlassungsklagen der beiden Zeitungsverlage zurück. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig (Az. in der Klage der «FAZ»: 2-03 O 172/06).

Laut Netzeitung erklärte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung, dass es sich bei den veräußerten Texten nicht um «eins zu eins»- Dokumentationen der Original-Artikel handle, sondern um stark verkürzte Zusammenfassungen. Daran bestehe kein Urheberrecht der Verlage mehr. Auch die Autoren könnten laut Gericht keine Rechte mehr an den Texten geltend machen, da nach der Erstveröffentlichung in der jeweiligen Zeitung keine Mitteilungspflicht über weitere Veröffentlichungen mehr bestehe.

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